Öffentliche Wasserversorgung Sicherstellung

    Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Trinkwasserversorgung

    Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, auf dem Trinkwasser benötigt wird, müssen Sie das Grundstück an die Versorgungseinrichtung der zuständigen Kommune (Gemeinde oder Zweckverband) anschließen lassen. Dies ist mit Kosten verbunden.

    Beschreibung

    Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Pflichtaufgabe, die grundsätzlich den Gemeinden im Rahmen ihrer Selbstverwaltung obliegt. Sie haben in ihrem Gebiet die Bevölkerung und die gewerblichen und sonstigen Einrichtungen ausreichend mit Trink- und Brauchwasser zu versorgen, können diese Aufgaben jedoch auch an andere Körperschaften des öffentlichen Rechts übertragen (z. B. an Zweckverbände). Für die Gemeinden erfüllen oft auch Eigenbetriebe oder Eigengesellschaften die Aufgaben (z. B. Stadtwerke).

    Eine Versorgungspflicht der Gemeinden besteht nicht,

    1. wenn die Versorgung technisch oder wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht möglich ist und
    2. für die Versorgung mit Brauchwasser, wenn es dem Verbraucher zumutbar ist, diesen Bedarf einzuschränken oder anderweitig zu decken.

    Wenn die Wasserversorgung des Grundstückes über öffentliche Wasserversorgungsanlagen erfolgt, müssen Sie sich bei Fragen an die Gemeinde bzw. das zuständige Wasserversorgungsunternehmen wenden.

    Hinweise für Herzogenrath: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gemeinden haben für ihr Gemeindegebiet nach § 38 Abs. 3 LWG ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen. Das Wasserversorgungskonzept (WVK) muss die wesentlichen Angaben enthalten, die es ermöglichen nachzuvollziehen, dass im Gemeindegebiet die Wasserversorgung jetzt und auch in der Zukunft sichergestellt ist. Sein Inhalt richtet sich daher in einem hohen Maße an den unterschiedlichen Gegebenheiten der Gemeinde aus. Die Vorlagepflicht liegt bei der Gemeinde. Je nach Konstellation in einer Gemeinde ist aber davon auszugehen, dass das WVK in weiten Teilen vom Wasserversorger erarbeitet wird, da bei diesem die erforderlichen Informationen vorliegen. Die Stadt Herzogenrath hat die enwor - energie & wasser vor ort GmbH (nachfolgend: enwor) beauftragt einen Entwurf für das WVK zu erstellen.Der erste Entwurf des Wasserversorgungskonzeptes wurde von der enwor in 2018 erstellt. Das WVK wurde dem Bau- und Verkehrsausschuss in der Sitzung am 10.07.2018 vorgestellt und beschlossen. Anschließend wurde es am 21.08.2018 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Nach Prüfung bat die Bezirksregierung in 2019 um ergänzende Angaben. Diese wurden eingearbeitet und im August 1019 erneut eingereicht. Mit Datum vom 15.04.2020 teilt die Bezirksregierung mit, dass die Wasserversorgung für Herzogenrath plausibel und nachvollziehbar dargestellt ist. Die Abschlussfeststellung der Prüfung lautet: "Die Prüfung des WVK ergab, dass Ihre Stadt Herzogenrath für das Stadtgebiet unter Berücksichtigung der Umsetzung der geplanten und bereits durchgeführten Maßnahmen eine langfristige Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung entsprechend der Pflichten nach § 38 Abs. 1 und 2 LWG gewährleisten kann. Eine Fortschreibung ist im 6-Jahres Turnus vorzusehen. Demnach ist das nächst WVK im Jahre 2024 vorzulegen. Inhaltangabe des Wasserversorgungskonzeptes: 1 Gemeindegebiet 2 Beschreibung des Wasserversorgungssystems2.1 Versorgungsgebiet der enwor2.2 Wasserwerke 2.2.1 TWA Roetgen2.2.1.1 Entnahme aus der Dreilägerbachtalsperre2.2.1.2 Überleitungssystem2.2.1.3 Entnahme aus der Kalltalsperre 2.2.1.4 Entnahmeanlage Obersee2.2.1.5 Trinkwasseraufbereitungsanlage Roetgen 2.2.2 TWA Wehebachtalsperre 2.2.2.1 Entnahmeanlage Wehebachtalsperre2.2.2.2 Trinkwasseraufbereitungsanlage Wehebachtalsperre2.2.3 TWA Hastenrath2.2.3.1 Entnahme im Hastenrather Graben 2.2.3.2 Trinkwasseraufbereitungsanlage Hastenrath 2.3 Organisation der Wasserversorgung2.4 Rechtliche/Vertragliche Rahmenbedingungen 2.4.1 Konzessionsvertrag2.4.2 Talsperren2.4.2.1 Dreilägerbachtalsperre2.4.2.2 Kalltalsperre 2.4.2.3 Obersee 2.4.2.4 Wehebachtalsperre2.4.3 Grundwasser2.4.4 Zusammenstellung der Wasserrechte2.5 Qualifikationsnachweise/Zertifizierung2.6 Absicherung der Versorgung2.7 Besonderheiten3 Aktuelle Wasserabgabe und Wasserbedarf 3.1 Wasserabgabe (Historie)3.1.1 Abgabemengen der enwor (gesamt) 3.1.2 Abgabemenge bezogen auf die Stadt Herzogenrath3.2 Prognose Wasserbedarf3.2.1 Prognose des Wasserbedarfes der WAG3.2.2 Prognose des Wasserbedarfs für das Gesamtversorgungsgebiet der enwor3.2.3 Wasserabgabe und Wasserbedarf für das enwor-Versorgungsgebiet in der Stadt Herzogenrath4 Mengenmäßiges Wasserdargebot für die Bedarfsdeckung (Wasserbilanz) sowie mögliche zukünftige Veränderungen4.1 Wasserressourcenbeschreibung4.1.1 Genutzte Ressourcen 4.1.1.1 Dreilägerbachtalsperre4.1.1.2 Kalltalsperre4.1.1.3 Obersee der Rurtalsperre 4.1.1.4 Wehebachtalsperre 4.1.1.5 Hastenrather Graben 4.1.2 Ungenutzte Ressourcen 4.2 Wasserbilanz/Wasserdargebot4.2.1 Wasserdargebot der Talsperren4.2.1.1 Dreilägerbachtalsperre4.2.1.2 Kalltalsperre4.2.1.3 Obersee4.2.1.4 Wehebachtalsperre4.2.2 Wasserdargebot für die Grundwassergewinnungsanlage Hastenrather Graben4.3 Entwicklungsprognose des quantitativen Wasserdargebots unter Berücksichtigung möglicher Auswirkungen des Klimawandels 5 Rohwasserüberwachung/Trinkwasseruntersuchung und Beschaffenheit Rohwasser/Trinkwasser 5.1 Überwachungskonzept Rohwasser und Probenahmeplan Trinkwasser 5.1.1 Dreilägerbachtalsperre 5.1.2 Kalltalsperre 5.1.3 Obersee 5.1.4 Wehebachtalsperre 5.1.5 Hastenrather Graben5.2 Beschaffenheit von Rohwasser und Trinkwasser5.2.1 Dreilägerbachtalsperre5.2.2 Kalltalsperre5.2.3 Obersee5.2.4 Trinkwasserbeschaffenheit des in der TWA Roetgen aufbereiteten Trinkwassers 5.2.5 Wehebachtalsperre5.2.6 Hastenrather Graben5.2.7 Zusammenfassende Bewertung6 Wassertransport 6.1 Verteilung im Versorgungsgebiet der enwor6.2 Erneuerungsstrategie 6.3 Instandhaltungsstrategie für das Wassertransport- und -verteilnetz 6.3.1 Wartungs- und Instandhaltungsstrategie 6.3.2 Überwachungsarbeiten im Rahmen der Instandhaltung: 6.3.3 Instandsetzungsarbeiten im Rahmen der Instandhaltung:6.3.4 Reduzierung der Leckagen7 Wasserverteilung 7.1 Plan des Wasserverteilnetzes7.2 Auslegung des Verteilnetzes7.3 Technische Ausstattung, Materialien, Durchschnittsalter, Dichtigkeit, Schadensfälle, Substanzerhalt7.3.1 Derzeitige Verluste7.3.2 Zukünftige Verluste7.4 Wasserbehälter, Druckerhöhungs-/Druckminderungsanlagen8 Gefährdungsanalyse8.1 Identifizierung möglicher Gefährdungen8.1.1 Dreilägerbachtalsperre8.1.2 Kalltalsperre8.1.3 Obersee8.1.4 TWA Roetgen8.1.5 Wehebachtalsperre8.1.6 TWA Wehebachtalsperre 8.1.7 Hastenrather Graben8.1.8 TWA Hastenrather Graben9 Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung 10 Quellen 10.1 Information und Technik NRW10.2 BDEW 10.3 Studien und Gutachten ahu 10.4 WAG Nordeifel mbH 10.5 Weitere Quellen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite des Wasserversorgungsunternehmens. Für die hier beschriebene Leistung ist dies die für das Anschlusswesen zuständige Stelle in dem Unternehmen. Deren E-Mail-Adresse und Telefonnummer sind auf der Startseite meist leicht zu finden.

    Zuständigkeit

    siehe zuständige Stelle

    Ansprechpartner

    Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt - A 66

    Beschreibung

    Das Amt deckt das folgende umfangreiche Leistungsspektrum ab: Aufgabenprofil: Abwasserbeseitigung (u.a. Neubau und Unterhaltung des städt. Kanalsystems) Öffentliche Gewässer, wasserbauliche Anlagen Unterhaltung und Neubau von Straßen und Parkplätzen Bau von Kunstrasenplätzen- Verkehrsangelegenheiten Abfallentsorgung- Straßenreinigung und Winterdienst- Grünflächen- Wald- und Forstwirtschaft- Friedhöfe und Bestattungswesen- Städtischer Bauhof So erreichen Sie uns: Das Dienstgebäude des Tiefbauamtes befindet sich in der Nordsternstraße 25, 52134 Herzogenrath. Das Verkehrsamt ist in der Eygelshovener Str. 36A, 52134 Herzogenrath angesiedelt. Das Amt (A66) ist während der allgemeinen Bürozeiten über die Telefonzentrale des Rathauses unter Tel.: 02406/83-0 oder per Fax: 02406/83-6198 ständig erreichbar. Gerne können Sie auch individuelle Termine mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Tiefbauamtes vereinbaren, entweder direkt vor Ort oder in unserem Verwaltungsgebäude Nordsternstraße 25, 52134 Herzogenrath. Getreu dem Motto, dass nichts so gut ist, dass es nicht verbessert werden könnte, freuen wir uns natürlich über gute Ideen, Verbesserungsvorschläge und Anregungen, nehmen aber auch kritische Anmerkungen dankend entgegen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordsternstraße 25

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Tiefbau und Verkehr Abt. 66.2 - A 66 Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt

    Beschreibung

    Aufgabenprofil:- Abwasserbeseitigung (u.a. Neubau und Unterhaltung des städt. Kanalsystems) Öffentliche Gewässer, wasserbauliche Anlagen Unterhaltung und Neubau von Straßen und Parkplätzen Bau von Kunstrasenplätzen-Verkehrsangelegenheiten So erreichen Sie uns: Das Dienstgebäude des Tiefbauamtes befindet sich in der Nordsternstraße 25, 52134 Herzogenrath. Das Verkehrsamt ist in der Eygelshovener Str. 36A, 52134 Herzogenrath angesiedelt. Das Amt (A66) ist während der allgemeinen Bürozeiten über die Telefonzentrale des Rathauses unter Tel.: 02406/83-0 oder per Fax: 02406/83-6198 ständig erreichbar. Gerne können Sie auch individuelle Termine mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Tiefbauamtes vereinbaren, entweder direkt vor Ort oder in unserem Verwaltungsgebäude Nordsternstraße 25, 52134 Herzogenrath. Getreu dem Motto, dass nichts so gut ist, dass es nicht verbessert werden könnte, freuen wir uns natürlich über gute Ideen, Verbesserungsvorschläge und Anregungen, nehmen aber auch kritische Anmerkungen dankend entgegen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordsternstraße 25

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Fax: 02406 83-6198

    Telefon Festnetz: 02406 83-6100

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen für den konkreten Anlass erforderlich sind, müssen Sie bei der jeweiligen Gemeinde bzw. dem zuständigen Zweckverband erfragen. Häufig haben diese auf ihrer Homepage die entsprechende Wasserversorgungssatzung und Informationen zu Antragsunterlagen veröffentlicht.

    Formulare

    • Formulare: auf der Internetseite des jeweiligen Zweckverbandes / Wasserversorgungsverbandes bzw. der zuständigen Gemeinde
    • ggf. Online-Verfahren möglich: abhängig vom zuständigen Wasserversorgungsunternehmen
    • Schriftform erforderlich: ja
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und den Bezug von Wasser / Trinkwasser sind in der Wasserversorgungssatzung der jeweiligen Gemeinde oder des zuständigen Zweckverbandes geregelt. Die technischen Voraussetzungen müssen bestehen oder mit vertretbarem Aufwand herstellbar sein.

    In der Regel müssen Sie

    • Eigentümer oder Eigentümerin des anzuschließenden Grundstücks sein; Erbbauberechtigte oder Wohnungseigentümer stehen dem Eigentümer in der Regel gleich, und
    • das Grundstück muss in der Nähe zu einer betriebsbereiten öffentlichen Versorgungsanlage gelegen sein.

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Zweckverband / Wasserversorgungsverband, ob Ihr Grundstück in der Nähe zu einer betriebsbereiten öffentlichen Wasserversorgungsleitung liegt. Dann können Sie einen Antrag auf Herstellung eines Trinkwasseranschlusses stellen. In der Regel hat die Kommune ein entsprechendes Antragsformular auf ihrer Internetseite eingestellt. Hier werden Sie über die wichtigsten Angaben und Unterlagen informiert, die zum Antrag einzureichen sind. Sie können Formulare auch bei der Gemeinde-, Amts- oder Zweckverbandsverwaltung in Papierform erhalten. Oft ist auch ein formloser schriftlicher Antrag ausreichend. Ein für Ihre Hauswasserversorgungsanlage zugelassenes Installationsunternehmen muss in der Regel bei der Antragsstellung eingebunden sein.
    Die Gemeinde bzw. der Zweckverband informiert Sie nach Antragstellung über das weitere Vorgehen.

    Fristen

    keine Fristen
    Der Antrag muss rechtzeitig (in der Regel mindestens 8 Wochen) vor dem geplanten Anschluss gestellt werden. Näheres regelt die Wasserversorgungssatzung Ihrer Gemeinde bzw. Ihres zuständigen Zweckverbandes.

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Für die öffentliche Wasserversorgung erheben die Kommunen Gebühren. Die Höhe der Gebühren legt jede Kommune oder jeder Zweckverband/Wasserversorgungsverband auf der Grundlage einer Kostenkalkulation in eigener Zuständigkeit fest.

    Detaillierte Informationen zu den Wasserversorgungsgebühren sind den Satzungen der jeweiligen Gemeinde bzw. des zuständigen Wasserversorgungsverbandes zu entnehmen.

    Neben der Mengengebühr wird meist regelmäßig eine von der Abnahmemenge unabhängige Grundgebühr erhoben. Auch kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anschlussbeitrag fällig werden. Nähere Informationen hierzu liegen ebenfalls in den jeweiligen Gemeinden bzw. beim zuständigen Wasserversorgungsverband und in den entsprechenden Beitrags- und Gebührensatzungen vor. In Abhängigkeit von dem Finanzierungsmodell, das Ihre zuständige Kommune gewählt hat, können außerdem Grundstücks- und Hausanschlusskosten entstehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 29.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Hausanschluss Trinkwasser, Trinkwasseranschluss, öffentliche Trinkwasserversorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English