Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht. Die Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.

    Öffentliche Abwasseranlagen sind für die Allgemeinheit verfügbar, private für eingeschränkten Benutzerkreis, zum Beispiel Betriebe in einem Chemiepark.

    Für bestimmte  Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

    Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Planung, Entwurf, Bau u. Unterhaltung von Anlagen zum Erfassen und Ableiten von AbwässernInfoblatt DrainageFührung des KanalkatastersPlanung, Entwurf, Bau und Unterhaltung von GewässernKlärschlammentsorgungKanalreinigung, Unterhaltung der AbwasserbetriebspunkteKanalhausanschlüsseSchmutz- und Niederschlagswasser-Gebühren und Entsorgung von Klärschlamm

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadtentwässerung

    Adresse

    Postanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23a

    59457 Werl

    Kontakt

    Fax: 02922 800-8198

    Telefon Festnetz: 02922 800-0

    E-Mail: post@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kommunalbetrieb Werl (KBW)

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    59457 Werl

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    Technisch geändert am 08.10.2024

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    Fax: 02922 800-8198

    Telefon Festnetz: 02922 800-0

    E-Mail: post@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

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    Kommunalbetrieb Werl (KBW)

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    Hedwig-Dransfeld-Straße 23a

    59457 Werl

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    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll

    Formulare

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Entwässerungsantrag zum Einleiten von Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage Grundstücksentwässerung (Infoblatt) Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) Erfassungsblatt bebaute und befestigte Flächen Kanalhausanschluss: Anzeige zur Herstellung/Änderung

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:

    • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
    • die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
    • das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    EntwässerungsatzungGebührensatzung zur Entwässerungssatzung

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
    • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Schmutzwasser, Gewerbliches Abwasser, Indirekteinleitung, Kläranlage, Industrielles Abwasser, Abwasser, Klärwerk, Wasserhaushaltsgesetz, Schmutzwassereinleitung, Industriepark, Einleitung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English