Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.

    Für bestimmte  Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

    Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.

    Hinweise für Märkischer Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Indirekteinleitungen sind Einleitungen von Abwasser aus Gewerbebetrieben mit gefährlichen Stoffen verschiedenster Herkunftsbereiche in öffentliche Abwasseranlagen, d. h. die öffentliche Kanalisation. Gewerbe- oder Industriebetriebe, die ihre Abwässer - sei es ungereinigt oder vorgereinigt - über die Kanalisation und kommunale Kläranlage in ein Gewässer einleiten, werden als Indirekteinleiter bezeichnet. In nahezu allen Betrieben fallen gewerbliche Abwässer an. Hat das Wasser seinen betrieblichen Zweck erfüllt, wird es als "sogenanntes" Abwasser beseitigt. Die Abwässer werden nach den jeweiligen Inhaltstoffen und Anfallstellen in behandlungsbedürftig und nicht-behandlungsbedürftig eingeteilt.Es gibt verschiedene Abwasserherkunftsbereiche, bei denen ohne die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung keine Indirekteinleitung in das öffentliche Kanalnetz erfolgen darf. Als Beispiele sind hier Galvaniken, Beizereien, Gleitschliffanlagen aber auch Krankenhäuser, Arztpraxen oder Kfz-Betriebe sowie z. B. Kühlwasser zu nennen. Nähere Informationen zu hier nicht aufgeführten Einleitungsfällen erhalten Sie bei dem Ansprechpartner für Ihre Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Tiefbau

    Beschreibung

    Tiefbau, Straßenplanung, Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, Abwasser, Abfall, Gebühren und Beiträge, Friedhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: tiefbauamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    SG 443 - Wasserwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Heedfelder Str. 45

    58509 Lüdenscheid

    Kontakt

    Telefon mobil: 02351 6866

    Fax: poststelle@maerkischer-kreis.d

    E-Mail: 02351 966-60

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    •  Antrag

    Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

    Gegebenenfalls:

    • Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs
    • Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen

    Hinweise für Märkischer Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vollständig ausgefüllter Antrag mit Unterschrift und ggfls. FirmenstempelVollständig ausgefüllter Fragebogen, falls Fragen unzutreffend - separat erläuternInsbesondere sind Angaben zu machen zu den zu waschenden Fahrzeugteilen, dem/den Waschgerät(en), dem/den Reinigungsmittel(n), der Häufigkeit der Waschtätigkeit bzw. Reinigung der Werkstatt.Unbedingt anzugeben ist die mineralölhaltige Abwassermenge pro Tag.Beschreibung des Abscheiders, zusätzlich zum Fragebogen:- Einbaudatum (Jahr)- Selbsttätiger Verschluss (?)- Abscheider mit Alarmeinrichtung (?)- Größe des SchlammfangesBlockschema der Abwasserführung (Skizze), wie im Muster beschrieben;Lageplan (Skizze des Grundstückes) in denen die Abwasseranfallstellen sowie der Abscheider und der Verlauf der Kanalisation einschließlich der Einleitungsstelle zu erkennen sind (Falls nicht anders vorhanden, reicht auch eine Handskizze);Größe der zu entwässernden Fläche bzw. Berechnung des Abscheiders;Alle dem Antrag beigefügten Unterlagen sind zu signieren bzw. abzustempeln;Berechnung der Jahresabwassermenge aus dem mineralölbelastetem Abwasserstrom;Untersuchungsergebnis der letzten 5-Jahresprüfung gem. DIN 1999 Teil 100 durch einen Sachverständigen.Ggf. Vorlage des Erwerbs des Sachkundenachweises gem. EN 858 und DIN 1999-10

    Formulare

    Hinweise für Märkischer Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Indirekteinleitung - Antrag zur Einleitung mineralölhaltigen Abwassers Indirekteinleitung - Antrag zur Einleitung amalgamhaltiger Abwässer Indirekteinleitung - Antrag zur Einleitung von Abwässern aus fotografischen Prozessen Indirekteinleitung - Antrag zur Einleitung von Abwässern aus Wäschereibetrieben

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn

    • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
    • die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
    • das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Märkischer Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese  mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
    • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Märkischer Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach Vorlage vollständiger, prüffähiger Unterlagen werden Anträge nach 4-12 Wochen Bearbeitungszeit beschieden.

    Kosten

    Hinweise für Märkischer Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gebühren für Genehmigungen sind abhängig von der erlaubten Einleitungsmenge; die Mindestgebühr beträgt 100 €.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Einleitung, Mischwasserkanalisation, Kläranlage, Klärwerk, Schmutzwasser, Trennsysteme, Mischwassereinleitung, Indirekteinleitung, Schmutzwassereinleitung, Gewerbliches Abwasser, Industrielles Abwasser, Wasserhaushaltsgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English