Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.

    Für bestimmte  Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

    Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.

    Hinweise für Jüchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sobald für eine Veranstaltung oder eine Baustelle Frischwasser benötigt wird, muss dieses auch wieder ordnungsgemäß abgeleitet werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein für eine Veranstaltung ein Toilettenwagen aufgestellt wird oder ein Schankwagen das Spülwasser ableiten muss. Das dadurch anfallende Schmutz- bzw. Brauchwasser muss mit einem sogenannten provisorischen Kanalanschluss oberirdisch über einen Sinkkasten (Gully) in die Kanalisation eingeleitet werden. Dafür ist eine Einleitungsgenehmigung (auch Einleitgenehmigung genannt) notwendig, denn eine Einleitung ist nicht überall und an jedem Ort möglich. Einerseits könnten Arbeiten am Kanal erfolgen, die das Einleiten unmöglich machen, oder es ist kein Kanal vorhanden, der geeignet ist. Handelt es sich z.B. um einen reinen Regenwasserkanal, darf dort bspw. kein anderes Wasser eingeleitet werden. Am Kanaldeckel ist das leider nicht erkennbar. Das Einleiten in den öffentlichen Kanal muss dem Abwasserbetrieb der Stadt Jüchen angezeigt werden, um die Einleitung überprüfen zu können. Der Antrag auf eine temporäre Einleitgenehmigung ist daher mindestens zwei Wochen vor einer Veranstaltung zu stellen. Hierzu wird ein formloser Antrag per E-Mail an Herrn Dörr (sven.doerr@juechen.de) mit einem Ansprechpartner, Art der Einleitung sowie einem Zeitraum der Einleitung gestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Infrastruktur

    Beschreibung

    Aufgabenbereiche Abwasserbetrieb Umlegung und Bodenordnung Abfallwirtschaft Gemeindestraßen Straßenreinigung und Winterdienst ÖPNV

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 8

    41363 Jüchen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    •  Antrag

    Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

    Gegebenenfalls:

    • Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs
    • Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn

    • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
    • die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
    • das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese  mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
    • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Einleitung, Mischwasserkanalisation, Kläranlage, Klärwerk, Schmutzwasser, Trennsysteme, Mischwassereinleitung, Indirekteinleitung, Schmutzwassereinleitung, Gewerbliches Abwasser, Industrielles Abwasser, Wasserhaushaltsgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English