Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern

    zur Europawahl als Unionsbürgerin oder Unionsbürger ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

    Als in Deutschland lebende Unionsbürgerin oder lebender Unionsbürger können Sie an der Europawahl teilnehmen, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.
    Wenn Sie bei vorherigen Europawahlen bereits im Wählerverzeichnis eingetragen waren und zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und brauchen keinen Antrag zu stellen.
    In den übrigen Fällen müssen Sie die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen.

    Hinweise für Werne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gemeindebehörde ist verpflichtet, vor jeder Wahl für jeden Wahlbezirk ein neues Wählerverzeichnis anzulegen und zu führen. Grundlage für die Aufstellung der Wählerverzeichnisse sind die Melderegister der Meldebehörden. Alle Wahlberechtigten, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, werden eingetragen. Vor der Eintragung ist von der Gemeindebehörde zu prüfen, ob die einzutragende Person die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt und keine Ausschlussgründe vorliegen. Stichtag für die Eintragung von Amts wegen ist der 42. Tag vor der Wahl. Zwischen dem dritten Tag und dem Tag vor der Wahl ist das Wählerverzeichnis abzuschließen. Es wird am Wahltag dem Wahlvorstand zur Verfügung gestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung I.1 - Verwaltungsservice und Digitalisierung

    Beschreibung

    Die Abteilung Verwaltungsservice beinhaltet die Themenkopmplexe Personal, Wahlen, Kommunalrecht und innere Angelegenheiten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    59368 Werne

    Kontakt

    Fax: 02389 71-323

    Telefon Festnetz: 02389 71-301

    E-Mail: verwaltung@werne.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Dezernat I - Innere Verwaltung

    Beschreibung

    Das von Dezernat I umfasst die Abteilungen Verwaltungsservice (Personal, Organisation, Sitzungsdienst sowie Digitalisierung) und Datenverarbeitung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    59368 Werne

    Kontakt

    Fax: 02389 71-323

    Telefon Festnetz: 02389 71-1

    E-Mail: verwaltung@werne.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Antrag nach Anlage 2A Europawahlordnung

    Formulare

    Anlage 2A zur Europawahlordnung

    Voraussetzungen

    Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn Sie am Wahltag:

    • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
    • mindestens 18 Jahre alt sind,
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
    • bei vorherigen Europawahlen im Wählerverzeichnis eingetragen waren.

    Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen,
    wenn Sie am Wahltag:

    • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
    • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
    • mindestens seit 3 Monaten in Deutschland eine Wohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder
    • einen Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsvertrag als Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder Besatzungsmitglied für ein Seeschiff unter deutscher Flagge besitzen oder
    • als Binnenschiffer beziehungsweise Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder als Angehöriger beziehungsweise Angehörige des entsprechenden Hausstandes gemeldet sind oder
    • unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland gemeldet sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Werne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Europawahl: § 6 EuWG, § 4 EuWG i.V.m. § 17 BWG, Bundestagswahl: § 14 BWG, § 17 BWG, §§ 14-24 BWO Landtagswahl: § 3 LWahlG NRW, § 16-17 LWahlG NRW, § 9-16 LWahlO Kommunalwahl: § 9-11 KWahlG NRW, § 11-18 KWahlO NRW

    Verfahrensablauf

    Als Unionsbürgerin beziehungsweise Unionsbürger können Sie sich folgendermaßen ins Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen lassen:

    • Sie stellen einen Antrag nach Anlage 2A der Europawahlordnung bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
    • Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

    Fristen

    Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl

    Hinweise für Werne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spätestens am 21. Tag vor der Wahl informiert die Gemeindebehörde die Wahlberechtigten mit einer Wahlbenachrichtigung unter anderem über die Anschrift des Wahlraums und ob dieser barrierefrei ist, die Wahlzeit und die Nummer im Wählerverzeichnis. Hat die wahlberechtigte Person bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollte diese sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzten. Ferner besteht die Möglichkeit, in der Zeit vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen und die Richtigkeit und Vollständigkeit der eingetragenen Daten zu überprüfen. Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie innerhalb der Einsichtsfrist bei der Gemeindebehörde schriftlich Einspruch einlegen.Wenn Sie zu Unrecht nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und eine Ergänzung nach Abschluss des Wählerverzeichnisses nicht mehr möglich ist, können Sie auf Antrag einen Wahlschein erhalten.

    Bearbeitungsdauer

    etwa 2 Wochen

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Unionsbürger, Wahl, Wählerverzeichnis, Europawahl, Wähler, Wählerin, Wahlen, Wählerin, Wahl, Europawahl, Unionsbürgerin, Unionsbürgerin, Wähler, Wahlen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English