Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern

    zur Europawahl als Unionsbürgerin oder Unionsbürger ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

    Als in Deutschland lebende Unionsbürgerin oder lebender Unionsbürger können Sie an der Europawahl teilnehmen, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.
    Wenn Sie bei vorherigen Europawahlen bereits im Wählerverzeichnis eingetragen waren und zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und brauchen keinen Antrag zu stellen.
    In den übrigen Fällen müssen Sie die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Die nächste Wahl in Langenfeld Rhld. ist die Europawahl am 09.06.2024. Für diese Wahl wurde das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt. Somit werden wahlhelfende Personen bereits ab 16 Jahren gesucht. Wahlhelfer/innen Die Stadt sucht ehrenamtliche Wahlhelfer/innen, die am Wahltag bei einem reibungslosen Ablauf des Wahlprozesses helfen. Sowohl für das Urnenwahlgeschäft, als auch für die Briefwahlauszählungen werden Bürger/innen der Stadt gesucht. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in den Ablauf einer Wahl und ermöglichen die Durchführung der Wahl. Als kleine Anerkennung erhalten Sie ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 60 €. Voraussetzungen: Um bei einer Wahl als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig werden zu können, müssen Sie für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein. Online-Dienst Mit dem Online-Dienst haben Sie die Möglichkeit, sich in den Wahlhelferpool der Stadt Langenfeld Rhld. einzutragen. Im Online-Dienst können Äußerungen zu gewünschten Tätigkeiten, Einsatzorten oder gemeinsamen Einsätzen mit bestimmten anderen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern getroffen werden. Im Anschluss an die Europawahl finden die Bundestags- und die Kommunalwahl im Herbst 2025 statt. Im bereitgestellten Online-Dienst können Sie bereits heute schon Ihre Bereitschaft als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer auch für diese Wahlen erklären. Nachdem Sie sich über das derzeitige allgemeine Meldeformular registriert haben, wird das Wahlteam Sie rechtzeitig vor der nächsten Wahl kontaktieren und nochmal Ihre Bereitschaft zur Unterstützung am konkreten Wahltermin abfragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Organisation

    Beschreibung

    Das Referat Organisation ist eine zentrale Steuerungsstelle für die Verwaltung. Das Referat ist zuständig für die Bereiche Organisation, Ratsarbeit und Wahlen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld (Rheinland)

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Antrag nach Anlage 2A Europawahlordnung

    Formulare

    Anlage 2A zur Europawahlordnung

    Voraussetzungen

    Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn Sie am Wahltag:

    • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
    • mindestens 18 Jahre alt sind,
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
    • bei vorherigen Europawahlen im Wählerverzeichnis eingetragen waren.

    Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen,
    wenn Sie am Wahltag:

    • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
    • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
    • mindestens seit 3 Monaten in Deutschland eine Wohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder
    • einen Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsvertrag als Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder Besatzungsmitglied für ein Seeschiff unter deutscher Flagge besitzen oder
    • als Binnenschiffer beziehungsweise Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder als Angehöriger beziehungsweise Angehörige des entsprechenden Hausstandes gemeldet sind oder
    • unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland gemeldet sind.

    Verfahrensablauf

    Als Unionsbürgerin beziehungsweise Unionsbürger können Sie sich folgendermaßen ins Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen lassen:

    • Sie stellen einen Antrag nach Anlage 2A der Europawahlordnung bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
    • Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

    Fristen

    Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl

    Bearbeitungsdauer

    etwa 2 Wochen

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Unionsbürger, Wahl, Wählerverzeichnis, Europawahl, Wähler, Wählerin, Wahlen, Wählerin, Wahl, Europawahl, Unionsbürgerin, Unionsbürgerin, Wähler, Wahlen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English