Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen

    zur Europawahl als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eingetragen werden oder eintragen lassen

    Für die Europawahl werden Sie als Deutsche oder Deutscher von Amts wegen oder auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies
    geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.

    Hinweise für Metelen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Allgemeine Informationen Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Sendplatz 18

    48629 Metelen

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Sendplatz 18

    48629 Metelen

    Kontakt

    Fax: 02556 89-11

    Telefon Festnetz: 02556 89-0

    E-Mail: wahlen@metelen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    formloser Antrag im Original, der

    • Familiennamen,
    • die Vornamen,
    • das Geburtsdatum,
    • die genaue Anschrift enthalten muss;
    • der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein

    Hinweise für Metelen: Inhalte der zuständigen Stelle

    formloser Antrag im Original, der Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die genaue Anschrift enthalten muss; der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein

    Voraussetzungen

    Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tag vor der Wahl,

    • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
    • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
    • Ihren Hauptwohnsitz oder Ihre alleinige Wohnung in Deutschland haben oder
      • Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder
      • Besatzungsmitglied eines Seeschiffes unter deutscher Flagge sind oder
      • als Binnenschiffer oder Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder
      • als Angehöriger beziehungsweise Angehörige des entsprechenden Hausstandes gemeldet sind oder
      • unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland gemeldet sind.

    Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen,
    wenn Sie

    • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
    • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
    • ohne Wohnung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder sich in einer Justizvollzugsanstalt befinden, ohne dass eine Eintragung von Amts wegen erfolgt ist.

    Hinweise für Metelen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tag vor der Wahl, Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind, am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, Ihren Hauptwohnsitz oder Ihre alleinige Wohnung in Deutschland haben oder Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder Besatzungsmitglied eines Seeschiffes unter deutscher Flagge sind oder als Binnenschiffer oder Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder als Angehöriger beziehungsweise Angehörige des entsprechenden Hausstandes gemeldet sind oder unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland gemeldet sind. Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn Sie Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind, am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, ohne Wohnung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder sich in einer Justizvollzugsanstalt befinden, ohne dass eine Eintragung von Amts wegen erfolgt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Metelen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 15 Europawahlordnung (EuWO)§ 16 Europawahlordnung (EuWO)§ 17 Europawahlordnung (EuWO)§ 21 Europawahlordnung (EuWO)

    Verfahrensablauf

    Sie können sich als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher folgendermaßen eintragen lassen:

    • Sie stellen einen formlosen Antrag bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
    • Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

    Hinweise für Metelen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können sich als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher folgendermaßen eintragen lassen: Sie stellen einen formlosen Antrag bei der für Sie zuständigen Gemeinde. Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

    Fristen

    Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl

    Hinweise für Metelen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl

    Bearbeitungsdauer

    etwa 2 Wochen

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Europawahl, Wähler, Inlandsdeutscher, Wahl, Europawahl, Inlandsdeutsche, Wähler, Inlandsdeutscher, Wahlen, Wahlen, Wählerin, Wählerin, Inlandsdeutsche, Wahl, Wählerverzeichnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de