Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen

    zur Europawahl als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

    Für die Europawahl können Sie sich als Deutsche oder Deutscher auch ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie im Ausland leben.

    Hinweise für Welver: Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen

    Für die Europawahl können Sie sich als Deutsche oder Deutscher auch ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie im Ausland leben.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher im Ausland leben, können Sie dennoch an der Europawahl teilnehmen.
    Sie müssen sich hierfür auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

    Hinweise für Welver: Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen

    Weitere Informationen über Wahlen im Gemeindegebiet erhalten Sie hier. Die Wahlen in Deutschland erfüllen folgende Aufgaben: Legitimation der Parlamente und der eventuell von ihnen gewählten Regierungen sowie von Räten und Bürgermeistern und Landräten.Kontrolle der Parteien / Abgeordneten / Regierung / Arbeitnehmervertreter durch die Wähler.Integration der Bevölkerung / Belegschaft in die Politik. Der Grad der Integration lässt sich an der Wahlbeteiligung erkennen.Es entsteht eine Konkurrenz verschiedener Konzepte und Kandidaten um die Wählergunst. Folgende politische Wahlen gibt es in Deutschland: Gemeinderat, StadtratKommunalwahl (Kreistag)BürgermeisterwahlLandratswahlLandtagswahlBundestagswahlEuropawahl

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    02 Zentrale Angelegenheiten

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02384 / 51 - 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung

    Hinweise für Welver: Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen

    Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung

    Formulare

    Anlage 2 zur Europawahlordnung


    Die Vordrucke sind auch bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen im Ausland erhältlich.

    Hinweise für Welver: Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen

    Anlage 2 zur Europawahlordnung


    Die Vordrucke sind auch bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen im Ausland erhältlich.

    Voraussetzungen

    Sie können sich als Deutsche oder Deutscher im Ausland in das
    Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie

    • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
    • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
    • sich am Wahltag seit mindestens 3 Monaten eine Wohnung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten oder
    • nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
    • Sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind,
    • in allen Fällen einen schriftlichen Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung bis zum 21. Tag vor der Wahl gestellt haben, der eine entsprechende Erklärung an Eides statt auch dahingehend beinhaltet, dass Sie in keinem anderen Mitgliedsstaat und in keiner anderen deutschen Gemeinde wählen

    Hinweise für Welver: Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen

    Sie können sich als Deutsche oder Deutscher im Ausland in das
    Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie

    • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
    • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
    • sich am Wahltag seit mindestens 3 Monaten eine Wohnung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten oder
    • nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
    • Sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind,
    • in allen Fällen einen schriftlichen Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung bis zum 21. Tag vor der Wahl gestellt haben, der eine entsprechende Erklärung an Eides statt auch dahingehend beinhaltet, dass Sie in keinem anderen Mitgliedsstaat und in keiner anderen deutschen Gemeinde wählen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Welver: Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen

    Bundeswahlgesetz (BWahlG), Bundeswahlordnung (BWahlG)Europawahlgesetz (EuWG), Europawahlordnung (EuWO)Kommunalwahlgesetz (KWahlG), Kommunalwahlordnung (KWahlO)Landeswahlgesetz (LWahlG), Landeswahlordnung (LWahlO)

    Verfahrensablauf

    Sie können sich als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher
    folgendermaßen ins Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen
    lassen:

    • Sie stellen einen Antrag nach Anlage 2 der Europawahlordnung bei der letzten Gemeinde, in der Sie vor dem Umzug ins Ausland eine Wohnung innehatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.
    • Haben Sie nie in Deutschland gelebt, ist der Antrag beim Bezirksamt Berlin Mitte zu stellen.
    • Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet zugleich Briefwahlunterlagen oder einen ablehnenden Bescheid

    Hinweise für Welver: Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen

    Sie können sich als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher
    folgendermaßen ins Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen
    lassen:

    • Sie stellen einen Antrag nach Anlage 2 der Europawahlordnung bei der letzten Gemeinde, in der Sie vor dem Umzug ins Ausland eine Wohnung innehatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.
    • Haben Sie nie in Deutschland gelebt, ist der Antrag beim Bezirksamt Berlin Mitte zu stellen.
    • Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet zugleich Briefwahlunterlagen oder einen ablehnenden Bescheid

    Fristen

    Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl

    Hinweise für Welver: Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen

    Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Hinweise für Welver: Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    keine

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    keine

    Weitere Informationen

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    Wahlen - Anlage 9a Niederschrift MitgliederversammlungWahlen - Anlage 9c NiederschriftWahlen - Anlage 10a Versicherung an Eides StattWahlen - Anlage 10c Versicherung an Eides StattWahlen - Anlage 11a Wahlvorschlag WahlbezirkWahlen - Anlage 11b Wahlvorschlag ReservelistenWahlen - Anlage 11c Listenwahlvorschlag für die Bezirksvertretungswahl mit Zustimmungserklärungen und WählbarkeitsbescheinigungWahlen - Anlage 11d Wahlvorschlag Bürgermeister/BürgermeistinWahlen - Anlage 12a ZustimmungserklärungWahlen - Anlage 12b ZustimmungserklärungWahlen - Anlage 12c ZustimmungserklärungWahlen - Anlage 13b WählbarkeitsbescheinigugWahlen - Anlage 14a Unterstützungsunterschrift für WahlbezirksbewerberWahlen - Anlage 14b Unterstützunsunterschrift für ReservelisteWahlen - Anlage 14c Formblatt UnterstützunsunterschriftenWahlen - Anlage 15 Bescheinigung Wahlrecht

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Auslandsdeutscher, Auslandsdeutscher, Wahl, Wählerin, Auslandsdeutsche, Wahlen, Europawahl, Europawahl, Wählerin, Wahlen, Wählerverzeichnis, Wähler, Wahl, Wähler

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de