Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Sie erfahren Näheres, unter welchen Voraussetzungen Sie selbst für den Kreistag wählbar sind.

    Hinweise für Welver: Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Sie erfahren Näheres, unter welchen Voraussetzungen Sie selbst für den Kreistag wählbar sind.

    Beschreibung

    Sie sind als wahlberechtigte Person wählbar, wenn Sie am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in dem Kreis ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Kreises haben.

    Nicht wählbar sind Sie, wenn Sie am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.

    Wenn Sie wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden, verlieren Sie für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.

    Darüber hinaus sind bestimmte Tätigkeiten oder Funktionen, die Sie gegebenenfalls als Beamter beziehungsweise Beamtin oder Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerin für eine relevante Körperschaft ausüben, mit der Ausübung eines Kreistagsmandats unvereinbar.

    Hinweise für Welver: Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Weitere Informationen über Wahlen im Gemeindegebiet erhalten Sie hier. Die Wahlen in Deutschland erfüllen folgende Aufgaben: Legitimation der Parlamente und der eventuell von ihnen gewählten Regierungen sowie von Räten und Bürgermeistern und Landräten.Kontrolle der Parteien / Abgeordneten / Regierung / Arbeitnehmervertreter durch die Wähler.Integration der Bevölkerung / Belegschaft in die Politik. Der Grad der Integration lässt sich an der Wahlbeteiligung erkennen.Es entsteht eine Konkurrenz verschiedener Konzepte und Kandidaten um die Wählergunst. Folgende politische Wahlen gibt es in Deutschland: Gemeinderat, StadtratKommunalwahl (Kreistag)BürgermeisterwahlLandratswahlLandtagswahlBundestagswahlEuropawahl

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    02 Zentrale Angelegenheiten

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02384 / 51 - 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Wählbarkeitsbescheinigung Anlage 13a Kommunalwahlordnung (KWahlO)

    Hinweise für Welver: Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung Anlage 13a Kommunalwahlordnung (KWahlO)

    Voraussetzungen

    Sie sind wählbar, wenn

    • Sie wahlberechtigt sind,
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    • Sie seit mindestens drei Monaten in dem Kreis Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Kreises haben
    • Sie von der Wählbarkeit am Wahltag nicht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen sind und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen.

    Hinweise für Welver: Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Sie sind wählbar, wenn

    • Sie wahlberechtigt sind,
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    • Sie seit mindestens drei Monaten in dem Kreis Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Kreises haben
    • Sie von der Wählbarkeit am Wahltag nicht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen sind und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Welver: Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Bundeswahlgesetz (BWahlG), Bundeswahlordnung (BWahlG)Europawahlgesetz (EuWG), Europawahlordnung (EuWO)Kommunalwahlgesetz (KWahlG), Kommunalwahlordnung (KWahlO)Landeswahlgesetz (LWahlG), Landeswahlordnung (LWahlO)

    Verfahrensablauf

    hre Wählbarkeit wird folgendermaßen festgestellt:

    • Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.
    • Soweit dies nicht der Fall ist und Sie der Auffassung sind, dennoch wählbar zu sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Welver: Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    hre Wählbarkeit wird folgendermaßen festgestellt:

    • Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.
    • Soweit dies nicht der Fall ist und Sie der Auffassung sind, dennoch wählbar zu sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung.

    Fristen

    Ihre Wählbarkeitsbescheinigung ist spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Kreistagswahl vorzulegen

    Hinweise für Welver: Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Ihre Wählbarkeitsbescheinigung ist spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Kreistagswahl vorzulegen

    Kosten

    keine

    Hinweise für Welver: Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Welver: Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wahlen - Anlage 9a Niederschrift MitgliederversammlungWahlen - Anlage 9c NiederschriftWahlen - Anlage 10a Versicherung an Eides StattWahlen - Anlage 10c Versicherung an Eides StattWahlen - Anlage 11a Wahlvorschlag WahlbezirkWahlen - Anlage 11b Wahlvorschlag ReservelistenWahlen - Anlage 11c Listenwahlvorschlag für die Bezirksvertretungswahl mit Zustimmungserklärungen und WählbarkeitsbescheinigungWahlen - Anlage 11d Wahlvorschlag Bürgermeister/BürgermeistinWahlen - Anlage 12a ZustimmungserklärungWahlen - Anlage 12b ZustimmungserklärungWahlen - Anlage 12c ZustimmungserklärungWahlen - Anlage 13b WählbarkeitsbescheinigugWahlen - Anlage 14a Unterstützungsunterschrift für WahlbezirksbewerberWahlen - Anlage 14b Unterstützunsunterschrift für ReservelisteWahlen - Anlage 14c Formblatt UnterstützunsunterschriftenWahlen - Anlage 15 Bescheinigung Wahlrecht

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Rat des Kreises, Abgeordnete, Kreistagskandidaten, Mandat, Kommunalwahl, Wählbarkeit, Kommunalwahl, Landrat, Bewerber, Wahlkandidat, Kreistagswahl, Wahlbewerberin, Kommunalparlament, Parlament, Bürgerschaft, Kreistag, Wahlen, Kreistag, Wahlperiode, Kreisvorstand, Wahlen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English