Kreistagswahl Feststellung von Ausschlussgründen

    Kreistagswahl Feststellung von Ausschlussgründen

    Sie erfahren Näheres über den Ausschluss von der Wahl des Kreistags.

    Beschreibung

    Die Wahlperiode für den Kreistag beträgt 5 Jahre.

    Sie sind wahlberechtigt für die Wahl in einem Kreis ist, wenn Sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Kreis Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Kreises haben.

    Sie sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Sie infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzen.

    Daneben gibt es keine weiteren Ausschlussgründe vom Wahlrecht.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Bereich Wahlen der Stadt Aachen ist Teil des Fachbereichs Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung und zuständig für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen in der Stadt Aachen. Hierzu zählen die Bundestagswahl, die Europawahl, die Landtagswahl, die Kommunalwahlen, die Wahl der Vertreter*innen im Integrationsrat (Integrationsratswahlen), die Seniorenratswahl sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Neben umfangreichen Informationen zum jeweiligen Wahlrecht finden Sie hier auch die Wahlergebnisse sowie alle wahlrelevanten aktuellen öffentlichen Bekanntmachungen: https://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/politik_verwaltung/wahlen/index.html

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Laurensberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    Fax: 0241 413541-8599

    E-Mail: bezirksamt.laurensberg@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Haaren: Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanusstraße 32-34

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Brand: Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Eilendorf: Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Laurensberg: Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Richterich: Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 559

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Statistik und Wahlen

    Beschreibung

    Ansprechpartner zum Thema Wahlen finden Sie übrigens auch bei den Bezirksämtern: Bezirksamt Brand, Bezirksamt Eilendorf, Bezirksamt Haaren, Bezirksamt Kornelimünster/Walheim, Bezirksamt Laurensberg, Bezirksamt Richterich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Blücherplatz 43

    52068 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-1609

    Fax: 0241 432-1607

    E-Mail: wahlen@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksamt Brand

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-8199

    Telefon Festnetz: 0241 4320

    E-Mail: bezirksamt.brand@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Eilendorf

    Beschreibung

    Das Bezirksamt Eilendorf der Stadt Aachen bietet Ihnen ein umfassendes Angebot an Dienstleistungen. Ihre Terminbuchung Melde- und Passangelegenheiten, Bewohnerparken, Führungszeugnisse u.v.m. Bitte nehmen Sie Ihren Termin pünktlich wahr und planen Sie Ihre Anreise großzügig. Bei Verspätungen von mehr als fünf Minuten ist eine Bedienung des Termins nicht mehr möglich. Bitte kommen Sie nur vorbei, wenn Sie gesund sind. Sagen Sie Ihren Termin ab, wenn Sie diesen nicht wahrnehmen können. OnlineEs werden täglich, je nach Verfügbarkeit, noch zusätzliche tagesaktuelle Termine für den Bürger*innenservice online freigeschaltet, sodass kurzfristige Anliegen innerhalb weniger Tage bedient werden können. Ihr Termin im Bezirksamt Eilendorf Telefonisch Termin-Hotline +49 241 432-1234 Servicecenter Call Aachen +49 241 432-0 Biometrie-Terminal für PassbilderIn allen Bezirksämtern, im Bürger*innenservice Bahnhofplatz und Katschhof stehen Biometrie-Terminals, mit denen ein biometrisches Foto, Unterschrift und Fingerabdrücke für Personalausweis und Reisepass schnell und digital erstellt werden können. Unser ServiceversprechenWir möchten Ihnen einen kundenfreundlichen Service bieten. Sollten Sie Anregungen oder Beschwerden haben, können Sie gerne direkt mit uns in Kontakt treten Tel.: +49 241 432-8209 oder per Mail an bezirksamt.eilendorf@mail.aachen.de.

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-8299

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    E-Mail: bezirksamt.eilendorf@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksamt Haaren: stv. Bezirksamtsleiter, ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen, Sportangelegenheiten, Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanusstraße 32-34

    52080 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-8399

    Telefon Festnetz: 0241 432-8330

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Kornelimünster / Walheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulberg 20

    52076 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-8499

    Telefon Festnetz: 0241 432-8420

    E-Mail: bezirksamt.kornelimuenster.walheim@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie werden vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Sie infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzen. Der Ausschluss vom Wahlrecht steht dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz (GG) und den Grundsätzen der Gleichheit und Allgemeinheit der Wahl nicht entgegen, weil eine Aberkennung des Wahlrechts nicht automatisch eintritt, sondern nur durch Richterspruch bei Vorliegen gesetzlich gegebener Tatbestände erfolgen darf.

    Dieser Ausschluss infolge Richterspruchs eines deutschen Gerichts ist allerdings nur in wenigen, im Strafgesetzbuch (StGB) und im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) ausdrücklich genannten, Fällen möglich und gilt für zwei bis maximal fünf Jahre. Der Ausschluss vom Wahlrecht erfolgt, wenn Sie zu Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten bzw. von mindestens einem Jahr zum Beispiel wegen folgender Straftaten verurteilt wurden:

    • Vorbereitung eines Angriffskrieges und Hochverrat gegen den Bund, Landesverrat und Offenbarung von Staatsgeheimnissen
    • Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten
    • Wahlbehinderung und Fälschung von Wahlunterlagen
    • Abgeordnetenbestechung
    • Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln oder sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst (Voraussetzung in diesem Fall ist die Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr).

    Die Aberkennung des Wahlrechts ist in diesen Fällen nach Maßgabe der speziellen Strafrechtsvorschriften in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts gestellt und nicht automatische Folge der Verurteilung wegen dieser Straftaten.

    Darüber hinaus kann Ihnen das Wahlrecht wegen des Verwirkens von Grundrechten durch das Bundesverfassungsgericht aberkannt werden. Daneben bestehen keine weiteren Ausschlussgründe.

    Die früher bestehenden Ausschlussgründe der dauerhaften Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin für die Besorgung aller Angelegenheiten sowie bei Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung sind aufgehoben worden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie werden folgendermaßen von der Kreistagswahl ausgeschlossen:

    • In das Wählerverzeichnis werden alle Personen eingetragen, bei denen am zweiundvierzigsten Tage vor der Wahl (Stichtag) feststeht, dass sie wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht durch einen Richterspruch ausgeschlossen sind.
    • In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen also nicht die vom Wahlrecht ausgeschlossenen Personen eingetragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Ausschluß vom Wahlrecht, Kreistagswahl, Landrat, Wählerin, Rat des Kreises, Kreisvorstand, Mandat, Kommunalwahl, Wahlen, Kommunalparlament, Wahlperiode, Kreisvorstand, Ausschlusgründe, Ausschluß vom Wahlrecht, Ausschluss, Parlament, Kommunalwahl, Kreistag, Bürgerschaft, Kreistag, Abgeordnete, Wahlen, Wähler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English