Europawahl durchführen
Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.
Hinweise für Welver: Europawahl Durchführung
Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.
Beschreibung
Sie geben Ihre Stimme auf einem Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie dann einzeln in die
Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie Ihren gewünschten Listenwahlvorschlag mit einem Kreuz oder anderweitig. Danach falten Sie den Stimmzettel so, dass man Ihre Kennzeichnung nicht erkennen kann.
Die Schriftführerin oder der Schriftführer des Wahlvorstandes prüft dann, gegebenenfalls nachdem Sie auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis vorgelegt haben, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Der Schriftführer oder die Schriftführerin vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.
Hinweise für Welver: Europawahl Durchführung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Wahlbenachrichtigung
- Ausweisdokument
Hinweise für Welver: Europawahl Durchführung
- Wahlbenachrichtigung
- Ausweisdokument
Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Hinweise für Welver: Europawahl Durchführung
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.
Hinweise für Welver: Europawahl Durchführung
Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Welver: Europawahl Durchführung
Rechtsbehelf
entfällt
Verfahrensablauf
Die Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:
- Wähler oder Wählerin betritt den Wahlraum, Beisitzer beziehungsweise Beisitzerin gibt Stimmzettel aus,
- Wähler oder Wählerin kennzeichnet und faltet Stimmzettel in der Wahlkabine,
- Wähler beziehungsweise Wählerin tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch,
- Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments),
- Wähler oder Wählerin wirft gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
Hinweise für Welver: Europawahl Durchführung
Die Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:
- Wähler oder Wählerin betritt den Wahlraum, Beisitzer beziehungsweise Beisitzerin gibt Stimmzettel aus,
- Wähler oder Wählerin kennzeichnet und faltet Stimmzettel in der Wahlkabine,
- Wähler beziehungsweise Wählerin tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch,
- Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments),
- Wähler oder Wählerin wirft gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
Fristen
am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr
Hinweise für Welver: Europawahl Durchführung
am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr
Bearbeitungsdauer
entfällt
Hinweise für Welver: Europawahl Durchführung
entfällt
Kosten
keine
Hinweise für Welver: Europawahl Durchführung
keine
Weitere Informationen
Hinweise für Welver: Europawahl Durchführung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes NRW am 16.10.2020
Stichwörter
Wahlen, Europawahl, Wählerin, Wähler, Wahl