• Augustdorf (Landkreis Lippe, Nordrhein-Westfalen)
Europawahl Durchführung

Europawahl durchführen

Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.

Beschreibung

Sie geben Ihre Stimme auf einem Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie dann einzeln in die
Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie Ihren gewünschten Listenwahlvorschlag mit einem Kreuz oder anderweitig. Danach falten Sie den Stimmzettel so, dass man Ihre  Kennzeichnung nicht erkennen kann.
Die Schriftführerin oder der Schriftführer des Wahlvorstandes prüft dann, gegebenenfalls nachdem Sie auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis vorgelegt haben, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Der Schriftführer oder die Schriftführerin vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Für Augustdorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Wahlbenachrichtigung
  • Ausweisdokument

Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: ja

Voraussetzungen

Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

entfällt

Verfahrensablauf

Die Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:

  • Wähler oder Wählerin betritt den Wahlraum, Beisitzer beziehungsweise Beisitzerin gibt Stimmzettel aus,
  • Wähler oder Wählerin kennzeichnet und faltet Stimmzettel in der Wahlkabine,
  • Wähler beziehungsweise Wählerin tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch,
  • Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments),
  • Wähler oder Wählerin wirft gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.

Fristen

am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr

Bearbeitungsdauer

entfällt

Kosten

keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes NRW am 16.10.2020

Version

Technisch geändert am 26.02.2025

Stichwörter

Wählerin, Wahl, Wähler, Wahlen, Europawahl

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English