Europawahl Feststellung des Wahlergebnisses

    Ergebnis der Europawahl feststellen

    Wie das Ergebnis einer Europawahl festgestellt wird, erfahren Sie hier.

    Hinweise für Welver: Europawahl Feststellung des Wahlergebnisses

    Wie das Ergebnis einer Europawahl festgestellt wird, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn die Wahl beendet ist, stellt der Wahlvorstand fest, wie viele Stimmen der jeweilige Listenwahlvorschlag erhalten hat. Anschließend stellen der Kreiswahl- oder Stadtwahlausschuss fest, wie viele Stimmen innerhalb des Kreises oder der kreisfreien Stadt die jeweiligen Listenwahlvorschläge erhalten haben. Diese Wahlausschüsse können außerdem die Feststellungen der Wahlvorstände nachprüfen. Als nächste Instanz stellt der Landeswahlausschuss die Stimmen für die Wahlvorschläge landesbezogen fest. Er darf Ergebnisse der Wahlvorstände sowie Kreis- und Stadtwahlausschüsse rechnerisch berichtigen. Abschließend stellt der Bundeswahlausschuss auf Bundesebene die abgegebenen Stimmen fest. Außerdem ermittelt er die Anzahl der Sitze für die Listenwahlvorschläge und stellt die gewählten Bewerberinnen und Bewerber fest. Der Bundeswahlausschuss
    darf die Ergebnisse des Landeswahlausschusses rechnerisch berichtigen.

    Hinweise für Welver: Europawahl Feststellung des Wahlergebnisses

    Weitere Informationen über Wahlen im Gemeindegebiet erhalten Sie hier. Die Wahlen in Deutschland erfüllen folgende Aufgaben: Legitimation der Parlamente und der eventuell von ihnen gewählten Regierungen sowie von Räten und Bürgermeistern und Landräten.Kontrolle der Parteien / Abgeordneten / Regierung / Arbeitnehmervertreter durch die Wähler.Integration der Bevölkerung / Belegschaft in die Politik. Der Grad der Integration lässt sich an der Wahlbeteiligung erkennen.Es entsteht eine Konkurrenz verschiedener Konzepte und Kandidaten um die Wählergunst. Folgende politische Wahlen gibt es in Deutschland: Gemeinderat, StadtratKommunalwahl (Kreistag)BürgermeisterwahlLandratswahlLandtagswahlBundestagswahlEuropawahl

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    02 Zentrale Angelegenheiten

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02384 / 51 - 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Anlage 25 zur Europawahlordnung: Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk bei der Wahl zum Europäischen Parlament
    • Anlage 26 zur Europawahlordnung: Zusammenstellung der endgültigen Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament
    • Anlage 27 zur Europawahlordnung: Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl bei der Wahl zum Europäischen Parlament
    • Anlage 28 zur Europawahlordnung: Niederschrift über die Sitzung des Kreiswahlausschusses/Stadtwahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament
    • Anlage 29 zur Europawahlordnung: Niederschrift über die Sitzung des Landeswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament
    • Anlage 30 zur Europawahlordnung: Niederschrift über die Sitzung des Bundeswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet der Wahl zum Europäischen Parlament

    Hinweise für Welver: Europawahl Feststellung des Wahlergebnisses

    • Anlage 25 zur Europawahlordnung: Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk bei der Wahl zum Europäischen Parlament
    • Anlage 26 zur Europawahlordnung: Zusammenstellung der endgültigen Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament
    • Anlage 27 zur Europawahlordnung: Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl bei der Wahl zum Europäischen Parlament
    • Anlage 28 zur Europawahlordnung: Niederschrift über die Sitzung des Kreiswahlausschusses/Stadtwahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament
    • Anlage 29 zur Europawahlordnung: Niederschrift über die Sitzung des Landeswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament
    • Anlage 30 zur Europawahlordnung: Niederschrift über die Sitzung des Bundeswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet der Wahl zum Europäischen Parlament

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: entfällt

    Hinweise für Welver: Europawahl Feststellung des Wahlergebnisses

    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: entfällt

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Feststellung des Wahlergebnisses sind jeweils die Feststellungen der darunterliegenden Ebenen (Kreis, Land).

    Hinweise für Welver: Europawahl Feststellung des Wahlergebnisses

    Voraussetzung für die Feststellung des Wahlergebnisses sind jeweils die Feststellungen der darunterliegenden Ebenen (Kreis, Land).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Welver: Europawahl Feststellung des Wahlergebnisses

    Bundeswahlgesetz (BWahlG), Bundeswahlordnung (BWahlG)Europawahlgesetz (EuWG), Europawahlordnung (EuWO)Kommunalwahlgesetz (KWahlG), Kommunalwahlordnung (KWahlO)Landeswahlgesetz (LWahlG), Landeswahlordnung (LWahlO)

    Rechtsbehelf

    Einspruch im Rahmen der Wahlprüfung beim Deutschen Bundestag.

    Verfahrensablauf

    Das Ergebnis der Europawahl wird folgendermaßen festgestellt:

    • Der Wahlvorstand im Wahlbezirk stellt das Ergebnis im Wahlbezirk fest, fertigt eine Niederschrift und übergibt diese der Gemeindebehörde.
    • Die Gemeindebehörde einer kreisangehörigen Gemeinde fertigt eine Zusammenstellung der Ergebnisse der Wahlbezirke im Gemeindegebiet und übergibt diese dem Kreiswahlleiter.
    • Die Kreis- und Stadtwahlausschüsse stellen das Ergebnis in ihrem Zuständigkeitsbereich (Landkreis oder kreisfreie Stadt) fest und übermitteln es an den Landeswahlleiter.
    • Der Landeswahlausschuss stellt das Ergebnis im Land fest und übermittelt es an den Bundeswahlleiter.
    • Der Bundeswahlausschuss stellt das Ergebnis für den Bund fest, wie viele Sitze auf die einzelnen Parteien entfallen und welche Bewerberinnen und Bewerber gewählt sind.

    Hinweise für Welver: Europawahl Feststellung des Wahlergebnisses

    Das Ergebnis der Europawahl wird folgendermaßen festgestellt:

    • Der Wahlvorstand im Wahlbezirk stellt das Ergebnis im Wahlbezirk fest, fertigt eine Niederschrift und übergibt diese der Gemeindebehörde.
    • Die Gemeindebehörde einer kreisangehörigen Gemeinde fertigt eine Zusammenstellung der Ergebnisse der Wahlbezirke im Gemeindegebiet und übergibt diese dem Kreiswahlleiter.
    • Die Kreis- und Stadtwahlausschüsse stellen das Ergebnis in ihrem Zuständigkeitsbereich (Landkreis oder kreisfreie Stadt) fest und übermitteln es an den Landeswahlleiter.
    • Der Landeswahlausschuss stellt das Ergebnis im Land fest und übermittelt es an den Bundeswahlleiter.
    • Der Bundeswahlausschuss stellt das Ergebnis für den Bund fest, wie viele Sitze auf die einzelnen Parteien entfallen und welche Bewerberinnen und Bewerber gewählt sind.

    Fristen

    entfällt

    Hinweise für Welver: Europawahl Feststellung des Wahlergebnisses

    entfällt

    Bearbeitungsdauer

    circa 4 Wochen

    Hinweise für Welver: Europawahl Feststellung des Wahlergebnisses

    circa 4 Wochen

    Kosten

    keine

    Hinweise für Welver: Europawahl Feststellung des Wahlergebnisses

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Welver: Europawahl Feststellung des Wahlergebnisses

    Wahlen - Anlage 9a Niederschrift MitgliederversammlungWahlen - Anlage 9c NiederschriftWahlen - Anlage 10a Versicherung an Eides StattWahlen - Anlage 10c Versicherung an Eides StattWahlen - Anlage 11a Wahlvorschlag WahlbezirkWahlen - Anlage 11b Wahlvorschlag ReservelistenWahlen - Anlage 11c Listenwahlvorschlag für die Bezirksvertretungswahl mit Zustimmungserklärungen und WählbarkeitsbescheinigungWahlen - Anlage 11d Wahlvorschlag Bürgermeister/BürgermeistinWahlen - Anlage 12a ZustimmungserklärungWahlen - Anlage 12b ZustimmungserklärungWahlen - Anlage 12c ZustimmungserklärungWahlen - Anlage 13b WählbarkeitsbescheinigugWahlen - Anlage 14a Unterstützungsunterschrift für WahlbezirksbewerberWahlen - Anlage 14b Unterstützunsunterschrift für ReservelisteWahlen - Anlage 14c Formblatt UnterstützunsunterschriftenWahlen - Anlage 15 Bescheinigung Wahlrecht

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wahlhandlung, Wahlhandlung, Wahlergebnis, Wahlen, Wahlvorstand, Wahlvorstand, Wahlen, Wahl, Europawahl, Wahlergebnis, Wahl, Europawahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English