Europawahl Feststellung der Wählbarkeit

    Europawahl Feststellung der Wählbarkeit

    Sie können sich zur Europawahl selbst zur Wahl stellen. Dies ist unter anderem an Ihre Wählbarkeit geknüpft.

    Hinweise für Welver: Europawahl Feststellung der Wählbarkeit

    Sie können sich zur Europawahl selbst zur Wahl stellen. Dies ist unter anderem an Ihre Wählbarkeit geknüpft.

    Beschreibung

    Sie können sich zur Europawahl unter bestimmten Voraussetzungen selbst zur Wahl stellen. Sie müssen hierfür zunächst wählbar sein.

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind Sie wählbar, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit auch am Wahltag besitzen. Außerdem müssen Sie am Wahltag volljährig sein. Sie sind allerdings nicht wählbar, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung Ihr aktives Wahlrecht oder Ihre Wählbarkeit verlieren oder keine öffentlichen Ämter wahrnehmen dürfen.

    Wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind, sind Sie wählbar, wenn Sie in Deutschland eine Wohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Außerdem müssen Sie am Wahltag die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und mindestens 18 Jahre alt sein. Sie verlieren Ihre Wählbarkeit wiederum, wenn Sie in Deutschland oder Ihrem Herkunftsland vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen wurden oder Ihnen Ihre Wählbarkeit auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aberkannt wurde. Sie sind auch nicht wählbar, wenn Sie in Deutschland auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung kein öffentliches Amt ausüben dürfen.

    Hinweise für Welver: Europawahl Feststellung der Wählbarkeit

    Weitere Informationen über Wahlen im Gemeindegebiet erhalten Sie hier. Die Wahlen in Deutschland erfüllen folgende Aufgaben: Legitimation der Parlamente und der eventuell von ihnen gewählten Regierungen sowie von Räten und Bürgermeistern und Landräten.Kontrolle der Parteien / Abgeordneten / Regierung / Arbeitnehmervertreter durch die Wähler.Integration der Bevölkerung / Belegschaft in die Politik. Der Grad der Integration lässt sich an der Wahlbeteiligung erkennen.Es entsteht eine Konkurrenz verschiedener Konzepte und Kandidaten um die Wählergunst. Folgende politische Wahlen gibt es in Deutschland: Gemeinderat, StadtratKommunalwahl (Kreistag)BürgermeisterwahlLandratswahlLandtagswahlBundestagswahlEuropawahl

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    02 Zentrale Angelegenheiten

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02384 / 51 - 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    gegebenenfalls Personalausweis bzw. ausländisches Ausweisdokument

    Hinweise für Welver: Europawahl Feststellung der Wählbarkeit

    gegebenenfalls Personalausweis bzw. ausländisches Ausweisdokument

    Voraussetzungen

    Sie sind wählbar, wenn

    • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und
    • das 18 Lebensjahr vollendet haben.

    Zudem dürfen Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

    Hinweise für Welver: Europawahl Feststellung der Wählbarkeit

    Sie sind wählbar, wenn

    • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und
    • das 18 Lebensjahr vollendet haben.

    Zudem dürfen Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Welver: Europawahl Feststellung der Wählbarkeit

    Bundeswahlgesetz (BWahlG), Bundeswahlordnung (BWahlG)Europawahlgesetz (EuWG), Europawahlordnung (EuWO)Kommunalwahlgesetz (KWahlG), Kommunalwahlordnung (KWahlO)Landeswahlgesetz (LWahlG), Landeswahlordnung (LWahlO)

    Verfahrensablauf

    Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.


    Soweit dies nicht der Fall ist und Sie der Auffassung sind, dennoch wählbar zu sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Welver: Europawahl Feststellung der Wählbarkeit

    Ihre Wählbarkeit ist im amtlichen Melderegister hinterlegt.


    Soweit dies nicht der Fall ist und Sie der Auffassung sind, dennoch wählbar zu sein, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung.

    Bearbeitungsdauer

    abhängig vom Einzelfall

    Hinweise für Welver: Europawahl Feststellung der Wählbarkeit

    abhängig vom Einzelfall

    Kosten

    keine

    Hinweise für Welver: Europawahl Feststellung der Wählbarkeit

    keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Welver: Europawahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wahlen - Anlage 9a Niederschrift MitgliederversammlungWahlen - Anlage 9c NiederschriftWahlen - Anlage 10a Versicherung an Eides StattWahlen - Anlage 10c Versicherung an Eides StattWahlen - Anlage 11a Wahlvorschlag WahlbezirkWahlen - Anlage 11b Wahlvorschlag ReservelistenWahlen - Anlage 11c Listenwahlvorschlag für die Bezirksvertretungswahl mit Zustimmungserklärungen und WählbarkeitsbescheinigungWahlen - Anlage 11d Wahlvorschlag Bürgermeister/BürgermeistinWahlen - Anlage 12a ZustimmungserklärungWahlen - Anlage 12b ZustimmungserklärungWahlen - Anlage 12c ZustimmungserklärungWahlen - Anlage 13b WählbarkeitsbescheinigugWahlen - Anlage 14a Unterstützungsunterschrift für WahlbezirksbewerberWahlen - Anlage 14b Unterstützunsunterschrift für ReservelisteWahlen - Anlage 14c Formblatt UnterstützunsunterschriftenWahlen - Anlage 15 Bescheinigung Wahlrecht

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wählerin, Wahlbewerber, wählbar, Wahl, Wahlen, Europawahl, Wähler, Wahlbewerberin, Wähler, Wahlbewerberin, wählbar, Europawahl, Wählbarkeit, Wahl, Wählbarkeit, Wählerin, Wahlbewerber, Wahlen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English