Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Eintragung

    Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Eintragung

    Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten, weil Sie möglicherweise nicht im Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eingetragen sind. Wie Sie sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen können, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    In jedem Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.

    Sie sind im Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am Wahltag wahlberechtigt sind und in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu einem bestimmten Stichtag mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind.

    Spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.

    Im Falle eines Umzugs kann es sein, dass Sie noch nicht im Wählerverzeichnis Ihres neuen Wahlbezirkes geführt werden. In diesem Fall können Sie sich bis zum 21. Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis Ihrer Stadt oder Gemeinde eintragen lassen.

    Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie bei Ihrer Gemeinde sofort prüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen.

    Das Wählerverzeichnis liegt vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl öffentlich zur Einsichtnahme aus.

    Nur wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie an der Wahl teilnehmen.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Die nächste Wahl in Langenfeld Rhld. ist die Europawahl am 09.06.2024. Für diese Wahl wurde das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt. Somit werden wahlhelfende Personen bereits ab 16 Jahren gesucht. Wahlhelfer/innen Die Stadt sucht ehrenamtliche Wahlhelfer/innen, die am Wahltag bei einem reibungslosen Ablauf des Wahlprozesses helfen. Sowohl für das Urnenwahlgeschäft, als auch für die Briefwahlauszählungen werden Bürger/innen der Stadt gesucht. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in den Ablauf einer Wahl und ermöglichen die Durchführung der Wahl. Als kleine Anerkennung erhalten Sie ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 60 €. Voraussetzungen: Um bei einer Wahl als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig werden zu können, müssen Sie für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein. Online-Dienst Mit dem Online-Dienst haben Sie die Möglichkeit, sich in den Wahlhelferpool der Stadt Langenfeld Rhld. einzutragen. Im Online-Dienst können Äußerungen zu gewünschten Tätigkeiten, Einsatzorten oder gemeinsamen Einsätzen mit bestimmten anderen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern getroffen werden. Im Anschluss an die Europawahl finden die Bundestags- und die Kommunalwahl im Herbst 2025 statt. Im bereitgestellten Online-Dienst können Sie bereits heute schon Ihre Bereitschaft als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer auch für diese Wahlen erklären. Nachdem Sie sich über das derzeitige allgemeine Meldeformular registriert haben, wird das Wahlteam Sie rechtzeitig vor der nächsten Wahl kontaktieren und nochmal Ihre Bereitschaft zur Unterstützung am konkreten Wahltermin abfragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Organisation

    Beschreibung

    Das Referat Organisation ist eine zentrale Steuerungsstelle für die Verwaltung. Das Referat ist zuständig für die Bereiche Organisation, Ratsarbeit und Wahlen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld (Rheinland)

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis
    • Nachweise, dass Sie die Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen

    Voraussetzungen

    Sie werden nicht im Wählerverzeichnis Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung geführt, obwohl Sie wahlberechtigt sind.

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die 

    • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
    • seit mindestens 3 Monaten in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten und
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Verfahrensablauf

    Die Wahlbenachrichtigung wird vor der Wahl per Post verschickt. Falls Sie keine erhalten haben, melden Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung und beantragen Ihren Eintrag in das Wählerverzeichnis.

    Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie unverzüglich eine Wahlbenachrichtigung.

    Falls Sie nicht wahlberechtigt sind, werden Sie ebenfalls sofort benachrichtigt.

    Fristen

    Den Antrag zur Eintragung in das Wählerverzeichnis können Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl stellen. Nach dieser Zeit können Sie eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Personen, die den Antrag nicht selbst stellen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann den Antrag unterschreiben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wahlverzeichnis, Bundestagswahl, Bundestagswahl, Wählerverzeichnis, Wahlverzeichnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English