Grundstücksteilung Genehmigung

    Grundstücksteilung Genehmigung

    grundbuchrechtlich in mehrere Grundstücke aufteilen, um diese z.B. einzeln zu veräußern oder Vermögen zu übertragen? Hierzu benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

    Beschreibung

    Um ein bebautes Grundstück oder ein Grundstück, dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, teilen und die dadurch neu entstehenden Grundstücke ins Grundbuch eintragen zu können, benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung. Über Ihren Teilungsantrag entscheidet die Bauaufsichtsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich das zu teilende Grundstück befindet. Bitte beachten Sie, dass eventuelle baurechtswidrige Zustände, die durch die Teilung entstehen, im Antragsverfahren ausgeräumt werden müssen. Dies kann z.B. durch das Erklären und Eintragen von Baulasten erfolgen.

    Einer Genehmigung bedarf es nicht, wenn

    • die Teilung in öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren vorgenommen wird oder der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft an der Teilung beteiligt ist, oder
    • eine mit der Wahrnehmung der Aufgaben befugte Person die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung bescheinigt hat.

    Bedarf die Teilung keiner Genehmigung, hat die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag von Beteiligten darüber ein Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis steht einer Genehmigung gleich.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um einen Bereich eines Grundstückes grundbuchrechtlich unterschiedlich zu belasten, zu beleihen oder beispielsweise als Baugrundstück zu veräußern, ist eine Teilung zu beantragen. Hierbei wird zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken unterschieden. Für die Teilung eines unbebauten Grundstücks benötigen Sie keine baubehördliche Genehmigung. Jede Teilung eines bebauten Grundstücks muss jedoch bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden. Dafür benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung nach § 7 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), die die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften sicherstellt. Hierzu werden zum Beispiel die Erschließung oder die Grenzabstände und vieles mehr überprüft, um die Wahrung der städtebaulichen Ordnung sicherzustellen.
    Um einen Teil eines Grundstücks zu veräußern oder unterschiedlich zu belasten, ist eine Grundstücksteilung erforderlich. Bei bebauten Grundstücken ist dazu vorher eine Genehmigung des Bauordnungsamtes einzuholen. In der örtlichen Vermessung werden zur Festlegung der neuen Grenzen Grenzzeichen gesetzt, die in einem nachfolgenden Grenztermin den Beteiligten bekannt gemacht werden. Anschließend werden im Liegenschaftskataster die Flächen neu berechnet, neue Flurstücksnummern vergeben und diese Informationen den Antragstellern und dem Grundbuchamt übermittelt.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bauaufsicht und Denkmalschutz

    Beschreibung

    Herzlich Willkommen auf den Seiten des Fachbereiches Bauaufsicht und Denkmalschutz! Sie möchten in Dülmen ein Haus bauen, erweitern, umbauen, anders nutzen oder abbrechen? Sie möchten eine andere bauliche Anlage wie z.B.: eine Aufschüttung oder einen Zaun errichten? Sie sind Eigentümer eines Denkmals und benötigen die Denkmalrechtliche Erlaubnis für Sanierungsmaßnahmen? Wir helfen Ihnen gerne weiter zu allen Fragen, die das öffentliche Baurecht und den Denkmalschutz betreffen. Klicken Sie gerne die betreffenden Dienstleistungen unten auf der Seite für weitere Informationen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Leggewie-Straße 11

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-600

    E-Mail: bauaufsicht@duelmen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Vermessungs- und Katasteramt

    Beschreibung

    Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster als amtliches Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude im Stadtgebiet Hamm. Dazu führt es Liegenschaftsvermessungen für die Teilung von Grundstücken, Feststellung oder Anzeige von Grenzen und Einmessung von Gebäuden durch. Damit diese Messungen lagemäßig zueinander passen, stützen sie sich auf ein einheitliches Festpunktfeld.Die Erzeugung und Pflege dieser Lage- und Höhenfestpunkte ist gemeinsame Aufgabe des Vermessungs- und Katasteramtes und des Landesvermessungsamtes. In allen raumbezogenen Fragestellungen und in der graphischen Datenverarbeitung sind wir Experten; das Vermessungs- und Katasteramt ist daher für die Führung des Kommunalen Raumbezogenen Informationssystems / Umweltinformationssystems (KRIS/UIS) zuständig. Es enthält sämtliche Informationen mit Raumbezug im Stadtgebiet Hamm; dies reicht von der Beschaffenheit des Bodens als Baugrund bis hin zu der Darstellung aller Straßenbäume.Das Know-How für die kartografische Aufbereitung dieser Thematiken sowie für eine Verknüpfung mit den topografischischen Grundlagen in Form der Amtlichen Basiskarte oder der Stadtgrundkarte liegt selbstverständlich auch bei uns vor.Im Vermessungs- und Katasteramt befindet sich die Geschäftsstelle des Gutacherausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Hamm, die für Sie alle wichtigen Informationen über den Grundstücksmarkt bereithält oder Ihnen auf Antrag ein Verkehrswertgutachten Ihres Grundstückes erstellt.Daneben befindet sich auch die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses im Vermessungs- und Katasteramt. Der Umlegungsausschuss führt Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durch Vermessungs- und Katasteramt.abweichende Öffnungszeiten des Bautechnischen Bürgeramtes:montags bis donnerstags 7.30 Uhr - 16.00 Uhrfreitags 7.30 Uhr - 12.30 UhrTelefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.Für individuelle Wunschtermine stehen wir Ihnen nach Rücksprache gerne zur Verfügung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

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    Vermessung

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    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

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    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 u.a. mit Darstellung der rechtmäßigen Grenzen und der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück sowie der Grenzabstände, Abstandflächen und Abstände der baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück und der farblich unterlegten neuen Grenzen (Teilungslinie).
    • Bauzeichnungen der vorhandenen baulichen Anlagen, soweit sie zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind (Maßstab 1:100).

    Die Unterlagen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Teilung von Grundstücken
    Vermessungsauftrag, Auszug aus dem Grundbuch, Bebauungsplan, Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke oder Grundstücke, deren Bebauung genehmigt ist oder die aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden dürfen, erforderlich.

    Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften BauO NRW 2018, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schicken Sie Ihren Antrag an die untere Bauaufsichtsbehörde. Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Ein Monat nach Eingang Ihres Antrags; diese Frist kann von der Behörde jedoch mit Zwischenbescheid um maximal zwei weitere Monate verlängert werden.

    Kosten

    Die Gebühr für die Teilungsgenehmigung beträgt je gebildetem bebauten Grundstück EUR 50 bis 500. Für die Ausstellung eines Zeugnisses, dass die Teilung keiner Genehmigung bedarf oder als genehmigt gilt (Negativzeugnis), wird eine Gebühr in Höhe von EUR 50 erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern es keiner Teilungsgenehmigung bedarf, können Sie bei der Bauaufsichtsbehörde das Ausstellen eines sog. Negativ-Zeugnisses beantragen. Damit bestätigt Ihnen die Behörde, dass Ihre geplante Teilung keiner Genehmigung bedarf bzw. als genehmigt gilt. Für das Ausstellen des Negativ-Zeugnisses wird eine Gebühr von EUR 50 erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Liegenschaftskataster, Negativzeugnis, Teilung, Grundstück veräußern, Teilung genehmigen, Grundstück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English