Grundstückswert Ermittlung

    Grundstückswert Ermittlung

    Wenn Sie den Verkehrswert (Marktwert) Ihres Grundstücks benötigen, können Sie ein Verkehrswertgutachten beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.

    Beschreibung

    Grundstücksmarktinformationen und -berichte werden für vielfältige Zwecke benötigt:
    Sie wollen ein Grundstück erwerben oder verkaufen und sich über das Niveau beziehungsweise die Entwicklung der Grundstückspreise in der Region informieren?
    Sie benötigen als Sachverständige oder Sachverständiger für Ihre professionelle Grundstückswertermittlung geeignete Basisdaten?
    Sie haben allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt und wollen sich über Niveau beziehungsweise Entwicklung der Grundstückspreise informieren?
    Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte fertigen jährlich Grundstücksmarktberichte, die allgemeine Informationen über den örtlichen und den landesweiten Grundstücksmarkt sowie die für die Grundstückswertermittlung erforderlichen Daten enthalten. Der Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse in Deutschland (AK OGA) fertigt alle zwei Jahre einen Grundstücksmarktbericht, der entsprechende Informationen und Daten zum bundesweiten Grundstücksmarkt enthält.
    Sie bieten Ihnen verschiedene Wege an, die gewünschten Informationen zu erhalten:

    • Sie können sich über das amtliche Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-NRW und bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse des Landes über die örtlichen und überörtlichen Grundstücksmärkte in Nordrhein-Westfalen informieren. Außerdem können Sie über die Website des Arbeitskreises der Oberen Gutachterausschüsse in Deutschland (AK OGA) entsprechende Informationen über den bundesweiten Grundstücksmarkt einholen. So erhalten Sie einfach und schnell einen Überblick über die Sie interessierenden Grundstücksmärkte.
    • Amtliche Ausgaben der Grundstücksmarktberichte in Nordrhein-Westfalen können Sie auf dem amtlichen Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-NRW herunterladen. Der Immobilienmarkbericht Deutschland kann auf der Website des Arbeitskreises der Oberen Gutachterausschüsse in Deutschland heruntergeladen werden.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Bodenrichtwert für Bauland (§ 196 BauGB) ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Die Ermittlung von Bodenrichtwerten ist eine wesentliche Aufgabe des Gutachterausschusses. Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres, ermittelt. Sie können die Bodenrichtwerte über folgende Wege einsehen: bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (siehe unten bei zuständige Organisationseinheit und Ansprechpartner) in der Bodenrichtwertkarte der Stadt Hamm im Bodenrichtwertinformationssystem des Landes NRW (BORISplus) Im Open Data Portal der Stadt Hamm (Bodenrichtwerte 2000 - 2010)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

    Zuständigkeit

    Ansprechpunkte sind die zuständigen Stellen

    Ansprechpartner

    Vermessungs- und Katasteramt

    Beschreibung

    Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster als amtliches Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude im Stadtgebiet Hamm. Dazu führt es Liegenschaftsvermessungen für die Teilung von Grundstücken, Feststellung oder Anzeige von Grenzen und Einmessung von Gebäuden durch. Damit diese Messungen lagemäßig zueinander passen, stützen sie sich auf ein einheitliches Festpunktfeld.Die Erzeugung und Pflege dieser Lage- und Höhenfestpunkte ist gemeinsame Aufgabe des Vermessungs- und Katasteramtes und des Landesvermessungsamtes. In allen raumbezogenen Fragestellungen und in der graphischen Datenverarbeitung sind wir Experten; das Vermessungs- und Katasteramt ist daher für die Führung des Kommunalen Raumbezogenen Informationssystems / Umweltinformationssystems (KRIS/UIS) zuständig. Es enthält sämtliche Informationen mit Raumbezug im Stadtgebiet Hamm; dies reicht von der Beschaffenheit des Bodens als Baugrund bis hin zu der Darstellung aller Straßenbäume.Das Know-How für die kartografische Aufbereitung dieser Thematiken sowie für eine Verknüpfung mit den topografischischen Grundlagen in Form der Amtlichen Basiskarte oder der Stadtgrundkarte liegt selbstverständlich auch bei uns vor.Im Vermessungs- und Katasteramt befindet sich die Geschäftsstelle des Gutacherausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Hamm, die für Sie alle wichtigen Informationen über den Grundstücksmarkt bereithält oder Ihnen auf Antrag ein Verkehrswertgutachten Ihres Grundstückes erstellt.Daneben befindet sich auch die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses im Vermessungs- und Katasteramt. Der Umlegungsausschuss führt Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durch Vermessungs- und Katasteramt.abweichende Öffnungszeiten des Bautechnischen Bürgeramtes:montags bis donnerstags 7.30 Uhr - 16.00 Uhrfreitags 7.30 Uhr - 12.30 UhrTelefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.Für individuelle Wunschtermine stehen wir Ihnen nach Rücksprache gerne zur Verfügung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Geschäftsstelle des Gutachterauschusses für Grundstückswerte in der Stadt Hamm

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Zu den Grundstücksmarktberichten können Sie auf verschiedenen Wegen Einsicht nehmen oder Ausgaben erhalten.
    Wenn Sie die internetbasierten Bodenrichtwertinformationssysteme und das Internetportal des AK OGA nutzen wollen:

    • Sie können auf diese Weise selbständig Einsicht nehmen und amtliche Ausgaben der Grundstücksmarktberichte abrufen.
    • Dabei können Sie gezielt den entsprechenden Grundstücksmarktbericht auswählen.
       

    Wenn Sie eine Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses kontaktieren möchten: Die angefragten Ausgaben der Grundstücksmarktberichte werden Ihnen entsprechend übersandt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Nutzung des Bodenrichtwertinformationssystems BORIS-NRW und des Internetportals des AK OGA (Einsichtnahme und Abruf amtlicher Ausgaben) ist jederzeit möglich. Dabei fallen keine Bearbeitungszeiten an und Sie erhalten sofort die gewünschten Informationen. Die Übersendung von Ausgaben der Grundstücksmarktberichte durch die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte erfolgt im Allgemeinen innerhalb weniger Tage.

    Kosten

    - Die Nutzung des Bodenrichtwertinformationssystems BORIS-NRW und des Internetportals des AK OGA (Einsichtnahme und Abruf amtlicher Ausgaben) ist kostenfrei. - Für die Übersendung von Ausgaben der Grundstücksmarktberichte durch die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte werden Zeitgebühren erhoben. In den Gebühren sind alle Auslagen enthalten, die zur Durchführung der Amtshandlung erforderlich sind. Eine konkrete Information über die zu erwartenden Gebühren kann bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses eingeholt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Landesweites Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-NRW www.boris.nrw.de Informationsportal des Arbeitskreises der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland (AK OGA) www.redaktion-akoga.niedersachsen.de Kontaktdaten und Anschriften der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte www.boris.nrw.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Sachverständige, Immobilienmarktbericht Deutschland, Grundstückspreisentwicklung, Preisindexreihen, länderübergreifender Immobilienmarktbericht, Grundstücksmarktbericht Nordrhein-Westfalen, bundesweiter Immobilienmarkt, Verkehrswertermittlung, Verkehrswert, Kapitalisierungszinssätze, Gutachten, Gutachterausschüsse, örtlicher Grundstücksmarktbericht, Gutachterausschuss, Grundstücksmarktbericht, bundesweiter Grundstücksmarkt, Immobilienpreisniveau, landesweiter Grundstücksmarkt, Liegenschaftszinsätze, landesweiter Grundstücksmarktbericht, Immobilienpreisentwicklung, Grundstücksbewertung, Grundstück, länderübergreifender Grundstücksmarktbericht, örtlicher Immobilienmarkt, landesweiter Immobilienmarkt, Grundstückspreisniveau, länderübergreifender Grundstücksmarkt, Marktwert (Immobilie), Gutachter, örtlicher Grundstücksmarkt, bundesweiter Immobilienmarktbericht, länderübergreifender Immobilienmarkt, Sachwertfaktoren, Kaufpreis, bundesweiter Grundstücksmarktbericht

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English