Wildursprungsscheine und -marken zur Trichinenuntersuchung Ausgabe

    Wildursprungsscheine und -marken zur Trichinenuntersuchung Ausgabe

    Sie sind Jägerin oder Jäger und möchten Ihr erlegtes Wildschwein und Dachs selbst als Lebensmittel verwenden oder an andere abgeben? Dann benötigen Sie Wildmarken und Wildursprungsscheine. Näheres erfahren Sie hier.

    Hinweise für Olpe: Wildursprungsscheine und -marken zur Trichinenuntersuchung Ausgabe

    Sie sind Jägerin oder Jäger und möchten Ihr erlegtes Wildschwein und Dachs selbst als Lebensmittel verwenden oder an andere abgeben? Dann benötigen Sie Wildmarken und Wildursprungsscheine. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wildfleisch ist ein wertvolles Lebensmittel. Damit durch Wildfleisch keine Krankheiten übertragen oder ausgelöst werden, bestehen Hygienevorschriften. Grundsätzlich muss Fleisch - wie auch Wildfleisch - vor dem Inverkehrbringen als Lebensmittel amtlich untersucht und frei gegeben werden.

    Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn wie zumeist das Wild als Lebensmittel für den eigenen häuslichen Verbrauch des Jägers verwendet wird oder als "kleine Menge" (Strecke eines Jagdtages) an andere abgegeben wird und keine Auffälligkeiten festgestellt wurden.
    Jäger müssen vor dem Erlegen das Wild beobachten, ob z.B. Verhaltensauffälligkeiten vorliegen. Nach dem Erlegen muss das Wild auf auffällige Merkmale geprüft werden, die das Fleisch bedenklich für den menschlichen Verzehr erscheinen lassen. Werden auffällige Merkmale erkannt (bspw. Verhaltensstörungen, auffällige Veränderungen am Wildstück oder Verdacht auf Umweltkontamination) muss der Tierkörper vor einer weiteren Verwendung als Lebensmittel amtlich untersucht werden. Hierzu ist dann Kontakt mit dem Veterinäramt / der Lebensmittelüberwachung aufzunehmen.
    Werden keine Auffälligkeiten festgestellt, muss für Wildschweine und Dachse vor einer weiteren Verwendung als Lebensmittel eine amtliche Untersuchung auf Trichinen mit negativem Ergebnis vorliegen. Für die amtliche Trichinenuntersuchung ist die Verwendung von Wildursprungsschein und Wildmarke zwingend vorgeschrieben.
    Bestimmte Tierarten (Wildschweine, Dachse) können mit Trichinen infiziert sein. Der Konsum trichinenbelasteten Fleisches kann zu schweren Erkrankungen des Menschen führen.
    Für die Abgabe einer selbst entnommenen Trichinenprobe bei dem zuständigen Veterinäramt oder der Lebensmittelüberwachungsbehörde ist der Wildursprungsschein inkl. Vergabe einer Nummer mittels Wildmarke Pflicht. Trichinenproben dürfen nur von Jägern entnommen werden, die die dafür notwendige amtliche Übertragung nachweisen können. Es werden Datum, Zeitpunkt und Ort des Erlegens sowie die Nummer der am Tierkörper befestigten Wildmarke erfasst.

    Hinweise für Olpe: Wildursprungsscheine und -marken zur Trichinenuntersuchung Ausgabe

    Wildfleisch ist ein wertvolles Lebensmittel. Damit durch Wildfleisch keine Krankheiten übertragen oder ausgelöst werden, bestehen Hygienevorschriften. Grundsätzlich muss Fleisch - wie auch Wildfleisch - vor dem Inverkehrbringen als Lebensmittel amtlich untersucht und frei gegeben werden.

    Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn wie zumeist das Wild als Lebensmittel für den eigenen häuslichen Verbrauch des Jägers verwendet wird oder als "kleine Menge" (Strecke eines Jagdtages) an andere abgegeben wird und keine Auffälligkeiten festgestellt wurden.
    Jäger müssen vor dem Erlegen das Wild beobachten, ob z.B. Verhaltensauffälligkeiten vorliegen. Nach dem Erlegen muss das Wild auf auffällige Merkmale geprüft werden, die das Fleisch bedenklich für den menschlichen Verzehr erscheinen lassen. Werden auffällige Merkmale erkannt (bspw. Verhaltensstörungen, auffällige Veränderungen am Wildstück oder Verdacht auf Umweltkontamination) muss der Tierkörper vor einer weiteren Verwendung als Lebensmittel amtlich untersucht werden. Hierzu ist dann Kontakt mit dem Veterinäramt / der Lebensmittelüberwachung aufzunehmen.
    Werden keine Auffälligkeiten festgestellt, muss für Wildschweine und Dachse vor einer weiteren Verwendung als Lebensmittel eine amtliche Untersuchung auf Trichinen mit negativem Ergebnis vorliegen. Für die amtliche Trichinenuntersuchung ist die Verwendung von Wildursprungsschein und Wildmarke zwingend vorgeschrieben.
    Bestimmte Tierarten (Wildschweine, Dachse) können mit Trichinen infiziert sein. Der Konsum trichinenbelasteten Fleisches kann zu schweren Erkrankungen des Menschen führen.
    Für die Abgabe einer selbst entnommenen Trichinenprobe bei dem zuständigen Veterinäramt oder der Lebensmittelüberwachungsbehörde ist der Wildursprungsschein inkl. Vergabe einer Nummer mittels Wildmarke Pflicht. Trichinenproben dürfen nur von Jägern entnommen werden, die die dafür notwendige amtliche Übertragung nachweisen können. Es werden Datum, Zeitpunkt und Ort des Erlegens sowie die Nummer der am Tierkörper befestigten Wildmarke erfasst.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreisstadt Olpe

    Adresse

    Postanschrift

    Franziskanerstraße 6

    57462 Olpe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02761 83-0

    Fax: 02761 83-1330

    E-Mail: rathaus@olpe.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag (Bestellschein)
    • Nachweis des Antragstellers über die Übertragung der Entnahme von Trichinenproben
    • gültiger Jahresjagdschein

    Hinweise für Olpe: Wildursprungsscheine und -marken zur Trichinenuntersuchung Ausgabe

    • Antrag (Bestellschein)
    • Nachweis des Antragstellers über die Übertragung der Entnahme von Trichinenproben
    • gültiger Jahresjagdschein

    Voraussetzungen

    Eine Ausgabe von Wildmarken und Wildursprungsscheinen ist nur möglich:

    • für im Zuständigkeitsbereich der Ausgabebehörde liegende Reviere
    • an Jäger, denen die Entnahme von Proben auf Trichinen übertragen wurde
    • Jäger mit gültigem Jahresjagdschein.

    Hinweise für Olpe: Wildursprungsscheine und -marken zur Trichinenuntersuchung Ausgabe

    Eine Ausgabe von Wildmarken und Wildursprungsscheinen ist nur möglich:

    • für im Zuständigkeitsbereich der Ausgabebehörde liegende Reviere
    • an Jäger, denen die Entnahme von Proben auf Trichinen übertragen wurde
    • Jäger mit gültigem Jahresjagdschein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Olpe: Wildursprungsscheine und -marken zur Trichinenuntersuchung Ausgabe

    Verfahrensablauf

    • Antrag auf Wildursprungsscheine und Wildmarke ausfüllen
    • Abholung / Zusendung vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Hinweise für Olpe: Wildursprungsscheine und -marken zur Trichinenuntersuchung Ausgabe

    • Antrag auf Wildursprungsscheine und Wildmarke ausfüllen
    • Abholung / Zusendung vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wildursprungsscheine und Wildmarken können in NRW beantragt werden, wenn hier der Wohnort oder der Erlegeort bzw. das Jagdrevier ist.

    Hinweise für Olpe: Wildursprungsscheine und -marken zur Trichinenuntersuchung Ausgabe

    Wildursprungsscheine und Wildmarken können in NRW beantragt werden, wenn hier der Wohnort oder der Erlegeort bzw. das Jagdrevier ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Jagd, Wildschweine, Wild, Dachs, Wildursprungsschein, Jagen, Rückverfolgbarkeit von erlegtem Wild, Trichinenuntersuchung Wildschweine und Dachse, Trichinen, Wildursprungsschein, Wildmarke, Jagen, Jagd, Dachse, Rückverfolgbarkeit von erlegtem Wild, Trichinenuntersuchung Wildschweine und Dachse, Wildschwein, Wildmarke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de