Wildursprungsscheine und -marken zur Trichinenuntersuchung Ausgabe

    Wildursprungsscheine und -marken zur Trichinenuntersuchung Ausgabe

    Sie sind Jägerin oder Jäger und möchten Ihr erlegtes Wildschwein und Dachs selbst als Lebensmittel verwenden oder an andere abgeben? Dann benötigen Sie Wildmarken und Wildursprungsscheine. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wildfleisch ist ein wertvolles Lebensmittel. Damit durch Wildfleisch keine Krankheiten übertragen oder ausgelöst werden, bestehen Hygienevorschriften. Grundsätzlich muss Fleisch - wie auch Wildfleisch - vor dem Inverkehrbringen als Lebensmittel amtlich untersucht und frei gegeben werden.

    Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn wie zumeist das Wild als Lebensmittel für den eigenen häuslichen Verbrauch des Jägers verwendet wird oder als "kleine Menge" (Strecke eines Jagdtages) an andere abgegeben wird und keine Auffälligkeiten festgestellt wurden.
    Jäger müssen vor dem Erlegen das Wild beobachten, ob z.B. Verhaltensauffälligkeiten vorliegen. Nach dem Erlegen muss das Wild auf auffällige Merkmale geprüft werden, die das Fleisch bedenklich für den menschlichen Verzehr erscheinen lassen. Werden auffällige Merkmale erkannt (bspw. Verhaltensstörungen, auffällige Veränderungen am Wildstück oder Verdacht auf Umweltkontamination) muss der Tierkörper vor einer weiteren Verwendung als Lebensmittel amtlich untersucht werden. Hierzu ist dann Kontakt mit dem Veterinäramt / der Lebensmittelüberwachung aufzunehmen.
    Werden keine Auffälligkeiten festgestellt, muss für Wildschweine und Dachse vor einer weiteren Verwendung als Lebensmittel eine amtliche Untersuchung auf Trichinen mit negativem Ergebnis vorliegen. Für die amtliche Trichinenuntersuchung ist die Verwendung von Wildursprungsschein und Wildmarke zwingend vorgeschrieben.
    Bestimmte Tierarten (Wildschweine, Dachse) können mit Trichinen infiziert sein. Der Konsum trichinenbelasteten Fleisches kann zu schweren Erkrankungen des Menschen führen.
    Für die Abgabe einer selbst entnommenen Trichinenprobe bei dem zuständigen Veterinäramt oder der Lebensmittelüberwachungsbehörde ist der Wildursprungsschein inkl. Vergabe einer Nummer mittels Wildmarke Pflicht. Trichinenproben dürfen nur von Jägern entnommen werden, die die dafür notwendige amtliche Übertragung nachweisen können. Es werden Datum, Zeitpunkt und Ort des Erlegens sowie die Nummer der am Tierkörper befestigten Wildmarke erfasst.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wildfleisch ist ein wertvolles Lebensmittel. Damit durch Wildfleisch keine Krankheiten übertragen oder ausgelöst werden, bestehen Hygienevorschriften. Grundsätzlich muss Fleisch - auch Wildfleisch - vor dem Inverkehrbringen als Lebensmittel amtlich untersucht und frei gegeben werden.Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn Wild als Lebensmittel für den eigenen häuslichen Verbrauch des Jägers verwendet wird oder als "kleine Menge" (Strecke eines Jagdtages) an andere abgegeben wird und keine Auffälligkeiten festgestellt wurden.Jäger müssen vor dem Erlegen das Wild beobachten, ob z.B. Verhaltensauffälligkeiten vorliegen. Nach dem Erlegen muss das Wild auf auffällige Merkmale geprüft werden, die das Fleisch bedenklich für den menschlichen Verzehr erscheinen lassen. Werden auffällige Merkmale erkannt (bspw. Verhaltensstörungen, auffällige Veränderungen am Wildstück oder Verdacht auf Umweltkontamination) muss der Tierkörper vor einer weiteren Verwendung als Lebensmittel amtlich untersucht werden. Hierzu ist dann Kontakt mit dem Veterinäramt aufzunehmen.Vor einer Verwendung als Lebensmittel muss für Wildschweine, Dachse, Nutria und anderes fleischfressendes Wild eine amtliche Untersuchung auf Trichinen mit negativem Ergebnis vorliegen. Für die amtliche Trichinenuntersuchung ist die Verwendung von Wildursprungsschein und Wildmarke zwingend vorgeschrieben.Bestimmte Tierarten können mit Trichinen infiziert sein. Der Konsum trichinenbelasteten Fleisches kann zu schweren Erkrankungen des Menschen führen.Für die Abgabe einer selbst entnommenen Trichinenprobe beim Veterinäramt ist der Wildursprungsschein und die Wildmarke Pflicht. Trichinenproben dürfen nur von Jägern entnommen werden, die die dafür notwendige amtliche Übertragung nachweisen können. Es werden Datum, Zeitpunkt und Ort des Erlegens sowie die Nummer der am Tierkörper befestigten Wildmarke erfasst.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz

    Beschreibung

    Wir schützen Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, vor Irreführung und Täuschung.schützen Tiere vor Krankheiten, Schmerzen, Leiden und Schäden.überprüfen den Weg unserer Lebensmittel vom landwirtschaftlichen Betrieb bis zum Verbraucher.überprüfen Tierhaltungen und den Tierverkehr.greifen ein, indem wir Gefahren für Mensch und Tier auch durch behördliche Maßnahmen abwenden.informieren und warnen wenn nötig.beraten Verbraucher, Erzeuger, Hersteller und Händler.beraten Landwirte, Tierhalter und Tierärzte.Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.***Grundsätzlicher Hinweis für Halter von Nutztieren (auch Hobbyhalter)Bitte denken Sie daran, dass Sie eine Nutztierhaltung bei der Tierseuchenkasse melden müssen. Das gilt auch für Kleinst- und Hobbybestände.Hier finden Sie die Online-Anmeldung: https://nw.agrodata.de/newreg-nwArtenschutzDer Artenschutz für in Gefangenschaft gehaltene Tiere und deren Erzeugnisse ist beim Veterinäramt des Kreises Lippe angesiedelt. Wir überprüfen den legalen Besitz, die Zucht und den Handel mit artengeschützten Tieren und deren Erzeugnissen und stellen die erforderlichen Bescheinigungen aus.TiergesundheitDie Mitarbeitenden des Bereichs Tiergesundheit widmen sich der Aufgabe, ein möglichst hohes Niveau der Tiergesundheit im Kreis Lippe zu erhalten. Ziel ist es, mögliche Krankheiten zu erkennen, eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit durch übertragbare Tierkrankheiten auszuschließen und die Weiterverbreitung von Tierkrankheiten zu verhindern.Wir kümmern uns mit unseren amtlichen Tierärzten, Veterinärassistenten und qualifiziertem Verwaltungspersonal um die vorbeugende und akute Bekämpfung von Tierseuchen, die Tierarzneimitteilüberwachung sowie um die Überwachung der Tiertransporte, des Handels- und Reiseverkehrs mit Tieren und der Tierkörperbeseitigung.VerbraucherschutzLebensmittelsicherheit und Lebensmittelüberwachung, Chemikalienüberwachung, Futtermittelsicherheit, Schlachttier- und Fleischuntersuchung sind nur einige unserer vielfältigen Aufgaben.***Informationen zur Afrikanischen SchweinepestDer erste bestätigte Fall von Afrikanischer Schweinepest in Deutschland wurde am 10. September 2020 bei einem Wildschwein in Brandenburg nachgewiesen. Informationen zur Afrikanischen Schweinepest und wichtige Hinweise und Informationen speziell für Jäger finden Sie auf der Themen-Seite zur Afrikanischen Schweinepest: zur Info-Seite Afrikanische Schweinepest

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag:09:00 bis 12:00 Uhr und13:30 bis 15:00 UhrFreitag:09:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 5231 62-224

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    E-Mail: vetlmue@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag (Bestellschein)
    • Nachweis des Antragstellers über die Übertragung der Entnahme von Trichinenproben
    • gültiger Jahresjagdschein

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag (Bestellschein)Nachweis des Antragstellers über die Übertragung der Entnahme von Trichinenprobengültiger Jahresjagdschein

    Formulare

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Trichinenprobenentnahme Beauftragung und Wildmarken Antrag

    Voraussetzungen

    Eine Ausgabe von Wildmarken und Wildursprungsscheinen ist nur möglich:

    • für im Zuständigkeitsbereich der Ausgabebehörde liegende Reviere
    • an Jäger, denen die Entnahme von Proben auf Trichinen übertragen wurde
    • Jäger mit gültigem Jahresjagdschein.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Ausgabe von Wildmarken und Wildursprungsscheinen ist nur möglich:für im Zuständigkeitsbereich der Ausgabebehörde liegende Revierean Jäger, denen die Entnahme von Proben auf Trichinen übertragen wurdeJäger mit gültigem Jahresjagdschein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur LebensmittelsicherheitVerordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen UrsprungsDurchführungsverordnung (EU) Nr. 636/2014 der Kommission vom 13. Juni 2014 für eine Musterbescheinigung für den Handel mit nicht enthäutetem frei lebendem Großwild (im Sinne Nutzung Wildmarke als Bezugsnummer zur Identifizierung)Durchführungsverordnung (EU) Nr. 931/2011 der Kommission vom 19. September 2011 über die mit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Rückverfolgbarkeitsanforderungen an Lebensmittel tierischen Ursprungs (im Sinne Nutzung Wildmarke als Bezugsnummer zur Identifizierung)Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen LebensmittelhygienerechtsVerordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV) § 2b, § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, § 4 und § 4aVerordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV)Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel

    Verfahrensablauf

    • Antrag auf Wildursprungsscheine und Wildmarke ausfüllen
    • Abholung / Zusendung vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Wildursprungsscheine und Wildmarke ausfüllenAbholung / Zusendung vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Kosten

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wildmarke + Wildursprungsschein (je 1): EUR 0,50Zahlungsweisen: Bargeldzahlung Kartenzahlung (girocard, Debit- oder Kreditkarte)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wildursprungsscheine und Wildmarken können in NRW beantragt werden, wenn hier der Wohnort oder der Erlegeort bzw. das Jagdrevier ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Jagd, Wildschweine, Wild, Dachs, Wildursprungsschein, Jagen, Rückverfolgbarkeit von erlegtem Wild, Trichinenuntersuchung Wildschweine und Dachse, Trichinen, Wildursprungsschein, Wildmarke, Jagen, Jagd, Dachse, Rückverfolgbarkeit von erlegtem Wild, Trichinenuntersuchung Wildschweine und Dachse, Wildschwein, Wildmarke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de