Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen

    Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen

    Wenn Sie Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden. Die Prämie wird dem Bausparkonto zusätzlich zum jährlichen Sparbetrag gutgeschrieben.

    Hinweise für Borken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Neubau, die Nutzungsänderung oder Erweiterung von qualitätsvollen und energieeffizienten Mietwohnungen durch Investoren für Haushalte mit mittlerem und niedrigem Einkommen. Die Förderung erfolgt durch die Vergabe von zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen und Gewährung von attraktiven Tilgungsnachlässen von 20 % bis zu 50 %.

    Beschreibung

    Die Wohnungsbauprämie bekommt jeder Bausparer ab 16 Jahren, solange sein zu versteuerndes Einkommen eine gewisse Grenze nicht übersteigt.
    Um die Wohnungsbauprämie zu bekommen, zahlen Sie regelmäßig in einen Bausparvertrag ein.
    Die Sparleistung muss mindestens 50 Euro pro Jahr betragen.
    Als Wohnungsbauprämie erhalten Sie 10 % auf die im Jahr eingezahlten Beiträge.
    Ihr gefördertes Sparguthaben sollen Sie für "wohnwirtschaftliche Zwecke" ausgeben. Sie können damit zum Beispiel ein Haus oder eine Eigentumswohnung bauen oder kaufen.
    Setzen Sie Ihr Guthaben nicht rund um eine Immobilie ein, müssen Sie die Wohnungsbauprämie zurückzahlen.

    Hinweise für Borken: Inhalte der zuständigen Stelle

    HinweisDie Fördermittel sind begrenzt. Das Antragsaufkommen ist derzeit sehr hoch. Da mir Fördermittel nur budgetiert zugewiesen werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht gesagt werden, ob das zugeteilte Budget für alle grundsätzlich förderfähigen Anträge ausreichen wird. Nur komplett vollständige Anträge können geprüft und nach Feststellung der Förderfähigkeit bei der Verteilung der knappen Mittel eventuell berücksichtigt werden. Reichen Sie daher bitte Ihren Förderantrag möglichst vollständig ein!Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Neubau, die Nutzungsänderung oder Erweiterung von qualitätsvollen und energieeffizienten Mietwohnungen durch Investoren für Haushalte mit mittlerem und niedrigem Einkommen. Die Förderung erfolgt durch die Vergabe von zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen und Gewährung von attraktiven Tilgungsnachlässen von 30 % bis zu 50 %.Als Gegenleistung ist für die Zeitdauer der Förderung eine Mietpreis- und Belegungsbindung zu Gunsten von Haushalten mit niedrigen und mittlerem Einkommen einzuräumen.Fördermittel können beim Kreis Borken beantragt werden, sobald ein Förderobjekt in Planung ist. Ein vorzeitiger Baubeginn schließt eine spätere Förderung aus. Nicht als vorzeitiger Beginn gelten der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen im Mietwohnungsbau, die der Ausführung zuzurechnen sind, Bodenuntersuchungen, das Herrichten des Grundstücks, der Grunderwerb und bestimmte standortbedingte Maßnahmen.Was wird gefördert?Gefördert wird der Neubau, die Nutzungsänderung oder Erweiterung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern zur Vermietung bestimmte Eigentumswohnungen, wenn die Förderempfängerin oder der Förderempfänger Eigentümerin oder Eigentümer aller geförderten Wohnungen eines Gebäudes wird Mieteinfamilienhäusern bindungsfreien Wohnungen gegen Einräumung von Besetzungsrechten an geeigneten Ersatzwohnungen Gruppenwohnungen Gemeinschaftsräume Infrastrukturräume die die energetische Mindestanforderungen erfüllen.Eine Förderung setzt voraus, dass die öffentlich-geförderten Gebäude die technischen Anforderungen an den BEG-Standard Effizienzhaus 55 erfüllen (Ausnahme: Nutzungsänderung).Gefördert werden im Zusammenhang mit dem Neubau, der Nutzungsänderung oder Erweiterung auch standortbedingte Mehrkosten Klimaanpassungsmaßnahmen Schaffung besonderer Wohnumfeldqualitäten BEG Effizienzhaus 40 Netto-Null-Standard Bauen mit Holz Elektrisch bedienbare Türen und Brandschutztüren Wohnungen für Schwerbehinderte Türen mit Nullschwellen zum Freibereich und rollstuhlgerechte unterfahrbare Einbauküchen in Wohnungen für Schwerbehinderte Wer wird gefördert?Kreditwürdige natürliche und juristische Personen.Wie wird gefördert?Vergabe zinsloser/zinsgünstiger Darlehen und attraktiver Tilgungsnachlässe (=Geldgeschenke) abhängig von der Größe der Wohnung dem Einkommen des Mieterhaushaltes (Einkommensgruppe A/B) Unter die Einkommensgruppe A fallen alle Mietende, die aufgrund ihres Einkommens einen Wohnberechtigungsschein (WBS) erhalten.Unter die Einkommensgruppe B fallen alle Mietende, die die Einkommensgrenze für den allgemeinen WBS um bis zu 40 % überschreiten. Mietpreis- und Belegungsbindung von 25 oder 30 Jahren als Gegenleistung Wie hoch ist das Darlehen und der Tilgungsnachlass?Darlehenshöhe je m2 Wohnfläche beim Neubau im Kreis Borken Wohnungen für Mieterhaushalte der Einkommensgruppe A: Darlehen 3.110 € Wohnungen für Mieterhaushalte der Einkommensgruppe B: Darlehen 1.920 € Tilgungsnachlass bei 25-jähriger Bindung: 30 % Tilgungsnachlass bei 30-jähriger Bindung: 35 % Für folgende (Bau)-Maßnahmen sind Zusatzdarlehen möglich (Maßnahme; Darlehen; Tilgungsnachlass) Mieteinfamilienhaus; Darlehen 25.000 €; Tilgungsnachlass 50 % Maßnahmen zur Klimaanpassung (Dachbegrünungen, Fassadenbegrünungen, Rigolen, Retentionsflächen, Zisternen) und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (Quartiersplatz, Bolzplatz, Bewegungsfelder); Darlehen 75 % der Herstellungskosten, maximal 11.500 € pro geförderter Wohneinheit; Tilgungsnachlass 50 % BEG Effizienzhaus 40 Standard; Darlehen 300,00 € pro m2 förderfähiger Wohnfläche; Tilgungsnachlass 50 % Netto-Null-Standard; Darlehen 450,00 € pro m2 förderfähiger Wohnfläche; Tilgungsnachlass 50 % Zusatzdarlehen für Bauen mit Holz; Darlehen 1,30 € je kg Holz; max. 17.000 € pro geförderter Wohneinheit; Tilgungsnachlass 50 % städtebauliche oder gebäudebedingte Mehrkosten; Darlehen bis zu 800 € je m2 förderfähiger Wohnfläche; Tilgungsnachlass 50 % Zusatzdarlehen für standortbedingte Mehrkosten; Darlehen 75 % der förderfähigen Kosten, max. 25.000 € je geförderter Wohnung; Tilgungsnachlass 50 %Weitere Zusatzdarlehen für ein Mehr an barrierefreiem Wohnen (Maßnahme; Darlehen; Tilgungsnachlass) je Tür in Wohnung und Gebäude mit elektrischer Bedienung; Darlehen 2.000 €; Tilgungsnachlass 50 % je Hauseingangstür, Wohnungseingangstür und Brandschutztür; Darlehen 3.500 €; Tilgungsnachlass 50 %Weitere Zusatzdarlehen für Wohnraum, der für Rollstuhlnutzende und andere Menschen mit Schwerbehinderung vorbehalten ist (Maßnahme; Darlehen; Tilgungsnachlass) Wohnraum für Rollstuhlnutzende; Darlehen 15.000 € pro Wohnung; Tilgungsnachlass 50 % je Tür mit Nullschwelle zum Freibereich; Darlehen 1.500 €; Tilgungsnachlass 50 % je rollstuhlgerechte, unterfahrbare Einbauküche; Darlehen 8.000 €; Tilgungsnachlass 50 %DarlehenskonditionenZinsen:0,0 % für die ersten 5 Jahre, danach0,5 % für die Dauer der Miet- und Belegungsbindung (wahlweise 25 oder 30 Jahre), danach marktübliche Verzinsung.Tilgung:1 % pro Jahr bzw. auf Antrag 2 % pro Jahr,5 tilgungsfreie Anlaufjahre sind möglich (Tilgungssatz dann 1,2 % bzw. 1,25 % für 20 bzw. 25 Jahre).Verwaltungskostenbeitrag:0,5 % pro Jahr laufend vom Darlehensrestbetrag, nicht in den ersten zwei Jahren nach LeistungsbeginnMietobergrenzenBewilligungsmiete je m2 Wohnfläche Einkommensgruppe A: 6,50 € Einkommensgruppe B: 7,55 € Mietsteigerungen sind in Höhe von 2 % für jedes Jahr ab Erteilung der Förderzusage möglich.Neben der Miete dürfen die Betriebskosten, eine Sicherheitsleistung (Kaution) und ggf. eine Betreuungspauschale und für bestimmte Zielgruppen Entgelte für Einbaumöbel erhoben werden.Für Wohnungen mit BEG Effizienzhaus 40 Standard erhöhen sich die Mietobergrenzen um 0,15 € pro m2 Wohnfläche, für Netto-Null-Standard um 0,20 € pro m2 Wohnfläche.Garagen und StellplätzeGaragen oder überdachte PKW-Stellplätze für Mieteinfamilienhäuser können zusammen mit dem Wohnraum in einem Mietvertrag vermietet werden, wobei die Miete für eine Garage 50 € und für einen überdachten Stellplatz 30 € nicht übersteigen darf. Im Übrigen dürfen PKW-Stellplätze nur über einen separaten Mietvertrag vermietet werden, der von den Mieterinnen und Mietern der öffentlich-geförderten Wohnungen freiwillig abgeschlossen werden kann.BelegungsbindungDie geförderte Wohnung darf nur Wohnungssuchenden mit Wohnberechtigungsschein überlassen werden (Einkommensgruppe A bzw. B).Die Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung beträgt für alle geförderten Wohnungen wahlweise 25 oder 30 Jahre. Die einmal getroffene Wahl ist bindend. Rückzahlungen des Darlehens verkürzen die Bindungsfrist nicht.Eigenleistung10 % der Gesamtkosten des Förderobjektes sind als Eigenleistung zu erbringen.Als Eigenleistung können eigene Geldmittel und Fremdmittel berücksichtigt werden, deren Besicherung nicht oder im Grundbuch im Rang nach den Fördermitteln erfolgt und die der Finanzierung der Gesamtkosten dienen.Weitere Fördervoraussetzungen Für die Mietwohnungen muss ein Bedarf in der Kommune bestehen, in der sie gebaut werden sollen. Mietwohnraum wird nur gefördert, wenn eine nachhaltige Vermietbarkeit an die begünstigte Zielgruppe gewährleistet ist, d.h. der Wohnraum sollte in integrierter Lage und unter Berücksichtigung der Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr realisierbar sein. Zur Schaffung sozial stabiler Strukturen ist ab 50 Wohneinheiten eine Mischung aus geförderten und nicht geförderten Wohneinheiten erforderlich. Der Wohnraum soll für wechselnde Nutzergruppen geeignet und alltagstauglich sein. Ein Drittel der Grundstücksfläche ist als Grünfläche zu gestalten, davon 50 % als Begegnungsort nutzbar. Jede Wohneinheit erhält einen Freisitz (Terrasse, Loggia). Treppenhäuser und Gangerschließungen sind natürlich zu belichten und zu belüften. Lange Gangerschließungen, die zu ausschließlich einseitig ausgerichteten Wohnungen führen, sind zu vermeiden. Hauseingänge weisen eine eindeutige Orinentierung zum öffentlichen Raum auf. Bei Nutzungsänderung oder Erweiterung müssen die Baukosten mindestens 750 € pro m2 Wohnfläche betragen. Förderfähige Wohnfläche 1 Zimmer, Küche, Nebenräume 50 m2 2 Zimmer, Küche, Nebenräume 65 m2 3 Zimmer, Küche, Nebenräume 80 m2 4 Zimmer, Küche, Nebenräume 95 m2 5 Zimmer, Küche, Nebenräume 110 m2 Die förderfähige Wohnfläche erhöht sich für Wohnungen mit mehr als fünf Zimmern um 15 m2 für jeden zusätzlichen Raum, mit Badewanne um 5 m2 und mit uneingeschränkter Möglichkeit zur Rollstuhlnutzung um 10 m2. Wohnungen, die für eine Person bestimmt sind, müssen mindestens 35 m2 groß sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Der Antrag auf Wohnungsbauprämie ist beim Bausparunternehmen zu stellen.
    Zuständig für die Prüfung der Einkommensgrenzen ist das örtliche Finanzamt.

    Allgemein:
    Bausparunternehmen,
    Finanzamt

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Wohnungswesen

    Beschreibung

    Der Fachbereich Bauen und Wohnen berät zur Förderung von Bauprojekten, zum energieeffizienten sowie barrierefreien Bauen und Sanieren. Zudem fördert der Fachbereich den sozialen Wohnungsbau und kümmert sich um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.Ausführliche Informationen finden Sie unter den einzelnen Dienstleistungen (s. unten). Sollten Sie nach Durchsicht dieser Informationen noch Fragen haben, beraten wir Sie gerne. Nehmen Sie hierzu bitte telefonisch Kontakt mit uns auf.Mit einem Klick auf die zuständige Kontaktperson gelangen Sie zu den entsprechenden Kontaktdetails.Die Zuständigkeiten für entsprechende Aufgaben finden Sie hier:Frau BruneFachabteilungsleitung; Förderung von Mietwohnungen und Heimplätzen; Aufsichtsangelegenheiten; WohnraumförderungHerr HörstWohnraumförderung; Eigenheimförderung; ModernisierungsförderungFrau JähnWohnraumförderung; Eigenheimförderung; Wohnberechtigungsscheine, NRW-Bank EinkommensbescheinigungFrau KesselringTechnische Prüfung EigenheimbauFrau MinorTechnische Prüfung MietwohnungsbauHerr SulcWohnraumförderung; Förderung von Mietwohnungen und HeimplätzenHerr WenningWohnberechtigungsscheine; NRW-Bank Einkommensbescheinigung

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Wohnungsbauprämie

    (Angaben aus Ihrem Bausparvertrag - etwa die Vertrags- oder Bauspar-Nummer, Identifikations-Nummer, Steuerbescheid für das Antragsjahr)

    Formulare

    Formulare: Antrag auf Wohnungsbauprämie
    Onlineverfahren möglich: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweise für Borken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für die Anwendung "Wohnweb" der NRW.BANK

    Voraussetzungen

    Sie müssen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein und  das 16. Lebensjahr vollendet haben.
    Eine Wohnungsbauprämie wird gewährt, wenn Sie prämien-begünstigte Aufwendungen von mindestens 50 Euro pro Jahr leisten und gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie erhalten den Antrag für die Wohnungsbauprämie jedes Jahr zusammen mit Ihrem Kontoauszug von Ihrer Bausparkasse.
    Das Formular schicken Sie dann ausgefüllt dorthin zurück.

    Die Bausparkasse ermittelt aufgrund Ihrer Angaben die Wohnungsbauprämie; vorbehaltlich einer späteren Überprüfung durch die Finanzverwaltung und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Unbegründete Wohnungsbauprämien-Anträge werden von der Bausparkasse selbst abgelehnt.

    Sie können die Prämie auch noch zwei Jahre rückwirkend - nach Ablauf des Sparjahres - beantragen.

    Die Prüfung der Einkommensgrenzen erfolgt automatisch durch Ihr Wohnsitz-Finanzamt.

    Im Rahmen eines Datenabgleichs wird geprüft, ob die Wohnungsbauprämie bei verschiedenen Bausparkassen über die gesetzlichen Höchstbeträge hinaus festgesetzt wurde. Weiterhin wird geprüft, ob die Einkommensgrenzen überschritten wurden, Wohnungsbauprämie für vermögenswirksame Leistungen festgesetzt wurde, obwohl ein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht und bei Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage die verbleibenden Aufwendungen je Bausparkasse weniger als 50 € betragen.
    Soweit aufgrund der Prüfung des Finanzamtes die ermittelte Wohnungsbauprämie zu ändern ist, wird dies der Bausparkasse elektronisch mitgeteilt.
    Sobald Ihr Bausparvertrag zugeteilt und die wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen wurden, erfolgt die Auszahlung Ihrer Prämien direkt auf Ihr Bausparkonto.
    Die Rückforderung zu Unrecht gewährter Wohnungsbauprämie ist von der Bausparkasse vorzunehmen.

    Fristen

    Antragstellung: jährlich bis zwei Jahre nach Ablauf des Sparjahres

    Bearbeitungsdauer

    Über die Gewährung der Wohnungsbauprämie entscheiden die Finanzbehörden nach Ablauf der zweijährigen Einreichungsfrist.

    Kosten

    Hinweise für Borken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Förderzusage wird eine Verwaltungsgebühr von 1 % der Darlehnssumme erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte beachten Sie, dass der Tilgungsnachlass in der Regel zu versteuern ist. Sprechen Sie Ihren Steuerberater aktiv auf diese Thematik an.Zur Sicherstellung einer datenschutzrechtlich-konformen Übersendung bitten wir Sie, uns die PDF Dateien über unsere elektronische Kommunikationsmöglichkeit Cryptshare zu übermitteln.

    Weitere Informationen

    Online-Identifizierung mit Name und Passwort

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 01.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Wohnraumbau, Wohnungsförderung, Anteile an Bau- und Wohnungsgenossenschaften, Förderung sozialer Wohnungsbau, Wohnungsbaufinanzierung, Soziale Wohnraumversorgung, Bausparvertrag, Kauf einer Immobilie, Wohnungsbauprämie, Sozialer Wohnungsbau, Renovierung einer Immobilie, Bau einer Immobilie, Anteile an Wohnungs- und Siedlungsunternehmen, Wohnungsbauförderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de