Wohnungsbau Förderung von Eigenwohnraum

    Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

    Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.

    Beschreibung

    Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.

    Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

    Gefördert wird:

    • der Bau einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuen Eigenheimen/Eigentumswohnungen, 
    • die Modernisierung einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung,
    • Erwerb bestehender Eigenheime/Eigentumswohnungen.

    Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

    Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben von der NRW.Bank einen Antrag auf Zinssenkung erhalten? Die NRW.Bank schreibt ihre Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer - Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen - in regelmäßigen Abständen an und räumt die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Senkungen der Darlehenszinsen zu stellen. Ob und in welcher Höhe die Zinsen gesenkt werden können, macht die Bank von der Einkommenssituation der Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer abhängig. Die Einkommensberechnung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW) und entspricht der Berechnung, die auch für einen Wohnberechtigungsschein durchzuführen ist.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Mitte, Nord-West

    Beschreibung

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt-Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von ZugewandertenAbteilung Wohnungshilfen Mitte, Nord-West

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Neues Rathaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6197

    E-Mail: wohnungshilfen@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Mitte, Nord-West Annahmestelle Jöllenbeck

    Beschreibung

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt-Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von ZugewandertenAbteilung Wohnungshilfen Mitte, Nord-WestAnnahmestelle Jöllenbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 13

    33739 Bielefeld

    Bezirksamt Jöllenbeck

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-8213

    E-Mail: wohnungshilfen@bielefeld.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Ost, Süd Annahmestelle Sennestadt

    Beschreibung

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt-Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von ZugewandertenAbteilung Wohnungshilfen Ost, SüdAnnahmestelle Sennestadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindemannplatz 3

    33689 Bielefeld

    Bezirksamt Sennestadt - Sennestadthaus -

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-5201

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: wohnungshilfen@bielefeld.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Ost, Süd Team Heepen

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    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt-Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von ZugewandertenAbteilung Wohnungshilfen Ost, SüdTeam Heepen

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzufler Straße 13

    33719 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3438

    E-Mail: wohnungshilfen@bielefeld.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von Zugewanderten Abteilung Wohnungshilfen Ost, Süd Team Brackwede

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    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt-Geschäftsbereich Soziale Wohnungshilfen und Integration von ZugewandertenAbteilung Wohnungshilfen Ost, SüdTeam Brackwede

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanenstraße 22

    33647 Bielefeld

    Bezirksamt Brackwede

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-5201

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: wohnungshilfen@bielefeld.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag Zinsbescheinigung Verdienstbescheinigung (Anlage A) Einkommenserklärung (Anlage B) Einkommensnachweise über alle Einkünfte der letzten 12 Monate für alle im Haushalt befindlichen Personen (z. B. Bruttoverdienst, Zinserträge, usw.), Kontoauszüge reichen nicht aus! Bei nichtselbständiger Tätigkeit: Die Abrechnungen der letzten 12 Monate. Bei selbständiger Tätigkeit: Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 12 Monate und den Steuerbescheid des letzten Jahres, falls bereits vorhanden. Fotokopie des vollständigen Anschreibens der NRW.Bank

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Maßgebend ist die Einhaltung der Einkommensgrenze des geförderten Wohnungsbaus im Bundesland NRW. Bitte beachten Sei hierzu das Merkblatt Einkommensgrenzen. Die Rechenbeispiele im Merkblatt haben lediglich einen informativen Charakter und sind nur unter Berücksichtigung einer Einkommensart anwendbar. Mischeinkünfte - insbesondere bei Mehrpersonen-Haushalten - führen zu anderen Ergebnissen. Alle Einkünfte sind anzugeben, auch wenn sie nicht angerechnet werden. Zudem werden, wenn zutreffend, Frei- und Abzugsbeträge berücksichtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Den Antrag können Sie schriftlich - per Post oder eingescannt per E-Mail - oder persönlich stellen.

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Zinsbescheinigung wird nicht befristet.

    Bearbeitungsdauer

    keine Angabe

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Zinsbescheinigung wird in der Regel innerhalb weniger Tage zugesandt, sofern alle erforderlichen Nachweise vorgelegt wurden.

    Kosten

    In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 13.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2024

    Stichwörter

    Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum, Bau von selbst genutztem Wohneigentum, Bildung von selbst genutztem Wohneigentum, Bau eines Eigenheimes, Modernisierung eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung, Erwerb eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung, Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de