Wohnungsbau Förderung von Eigenwohnraum

    Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

    Wenn Sie ein Eigenheim/Eigentumswohnung bauen, erwerben oder modernisieren wollen, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel in Anspruch nehmen. Zuständig für die soziale Wohnraumförderung ist jeweils das Land, in dem Sie Ihr Vorhaben umsetzen wollen.

    Beschreibung

    Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.

    Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

    Gefördert wird:

    • der Bau einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuen Eigenheimen/Eigentumswohnungen, 
    • die Modernisierung einschließlich alten- und behindertengerechte Anpassung,
    • Erwerb bestehender Eigenheime/Eigentumswohnungen.

    Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

    Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    keine Angabe

    Kosten

    In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 13.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2024

    Stichwörter

    Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum, Bau von selbst genutztem Wohneigentum, Bildung von selbst genutztem Wohneigentum, Bau eines Eigenheimes, Modernisierung eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung, Erwerb eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung, Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de