Mietspiegel Veröffentlichung

    Mietspiegel erhalten und durchsehen

    Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung finden Sie im Mietspiegel, wenn ein solcher für Ihre Stadt oder Gemeinde vorliegt.

    Hinweise für Werl: Mietspiegel Veröffentlichung

    Wenn Sie Informationen zu der ortsüblichen Vergleichsmiete in Ihrer Umgebung haben möchten, können Sie sich darüber, in der Regel, im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.

    Beschreibung

    Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte,

    • ob eine Mieterhöhung berechtigt ist,
    • ob die Miethöhe bei Mietbeginn zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
    • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist.

    Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen

    • einfachen Mietspiegeln
    • und qualifizierten Mietspiegeln.

    Der einfache Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese wird aus den Mieten gebildet, die in den letzten 6 Jahren anlässlich einer Neuvermietung oder durch Mieterhöhung neu festgesetzt wurden. Dabei fließen Mieten von mietpreisgebundenen Wohnungen nicht in die Vergleichsmiete ein.

    Damit eine derartige Übersicht tatsächlich auch als Mietspiegel gilt, muss sie von der zuständigen Behörde, das sind in der Regel die Gemeinden, oder von den Interessenvertretungen der Vermietenden und der Mietenden gemeinsam erstellt oder anerkannt werden.

    Ein qualifizierter Mietspiegel muss darüber hinaus so erstellt werden, dass er anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen folgt. Einem qualifizierten Mietspiegel kommt im Streitfall eine höhere Beweiskraft zu als einem einfachen.

     Die Mietspiegelmiete wird je Quadratmeter ausgewiesen. Sie fällt unterschiedlich hoch aus, je nachdem,

    • wo eine Wohnung liegt und
    • wie groß,
    • alt,
    • energetisch saniert
    • oder luxuriös ausgestattet sie ist.

    Hinsichtlich der Ausstattung der Wohnung spielen etwa eine Rolle:

    • Doppelglasfenster,
    • Strukturheizkörper oder
    • Parkettboden.

    Städte oder Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind gesetzlich verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. 

    Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

    Einfache Mietspiegel sollten in der Regel im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden. Bei qualifizierten Mietspiegeln ist eine Fortschreibung im Abstand von 2 Jahren und eine Neuerstellung alle 4 Jahre vorgeschrieben.

    Hinweise für Werl: Mietspiegel Veröffentlichung

    Sie möchten als Mieter wissen, ob die von Ihnen gezahlte Miete angemessen ist?
    Als Eigentümer suchen Sie eine Orientierungshilfe, um zu entscheiden, welche Miete Sie für Wohnraum verlangen können?

    Hier hilft Ihnen der Werler Mietspiegel weiter. Allgemeine Fragen zur Anwendung des Mietspiegels beantworten die Mitarbeiter/innen des Wohnungsamtes gerne. Bitte haben Sie jedoch Verständnis daür, dass eine verbindliche Rechtsberatung nicht erfolgen kann.

    Den aktuellen Mietspiegel können Sie über den Link " Mietspiegel der Wallfahrtsstadt Wer l ab 01.10.2021" downloaden. Alternativ werden auch telefonisch entsprechende Auskünfte erteilt.

    Der Mietspiegel bezieht sich ausschließlich auf frei finanzierte Wohnungen; er gilt nicht für preisgebundene -mit öffentlichen Mitteln geförderte- Wohnungen, für deren Bezug ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist.

    Die Ansprechperson bei der Wallfahrtsstadt Werl finden Sie links

    Weitere Informationen erhalten Sie auch bei:

    Haus + Grund Soest e.V.
    Marktstraße 2
    59494 Soest
    Telefon 02921 32104-0
    Fax      02921 32104-12
    E-Mail: info(at)haus-grund-soest.de

    Mieterverein des Kreises Soest und Umgebung e.V.
    Ulricher Straße 37
    59494 Soest
    Telefon 02921 14500
    E-Mail: info(at)mieterverein-soest.de

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie möchten als Mieter wissen, ob die von Ihnen gezahlte Miete angemessen ist?Als Eigentümer suchen Sie eine Orientierungshilfe, um zu entscheiden, welche Miete Sie für Wohnraum verlangen können? Hier hilft Ihnen der Werler Mietspiegel weiter. Allgemeine Fragen zur Anwendung des Mietspiegels beantworten die Mitarbeiter/innen des Wohnungsamtes gerne. Bitte haben Sie jedoch Verständnis daür, dass eine verbindliche Rechtsberatung nicht erfolgen kann. Den aktuellen Mietspiegel können Sie über den Link "Mietspiegel der Wallfahrtsstadt Werl ab 01.10.2021" downloaden. Alternativ werden auch telefonisch entsprechende Auskünfte erteilt. Der Mietspiegel bezieht sich ausschließlich auf frei finanzierte Wohnungen; er gilt nicht für preisgebundene -mit öffentlichen Mitteln geförderte- Wohnungen, für deren Bezug ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist. Die Ansprechperson bei der Wallfahrtsstadt Werl finden Sie links Weitere Informationen erhalten Sie auch bei: Haus + Grund Soest e.V.Marktstraße 259494 SoestTelefon 02921 32104-0Fax 02921 32104-12E-Mail: info(at)haus-grund-soest.de Mieterverein des Kreises Soest und Umgebung e.V.Ulricher Straße 3759494 SoestTelefon 02921 14500E-Mail: info(at)mieterverein-soest.de

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Abteilung Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Fax: 02922 800-5099

    Telefon Festnetz: 02922 800-0

    E-Mail: post@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

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    Fax: 02922 800-5099

    Telefon Festnetz: 02922 800-0

    E-Mail: post@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mietspiegel

    Voraussetzungen

    Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

    Hinweise für Werl: Mietspiegel Veröffentlichung

    Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich in der Stadt oder Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

    Kosten

    Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

    Hinweise für Werl: Mietspiegel Veröffentlichung

    Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Werl: Mietspiegel Veröffentlichung

    Erkundigen Sie sich in der Stadt oder Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 08.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Mietenspiegel, Wohnungsmiete, Vergleichsmiete, Miete, Mietpreisbremse, Mieterhöhung, Marktmiete, Kappungsgrenze, Mietpreis, Wohnung, Wohnungsgröße, Nettokaltmiete, qualifizierter Mietspiegel, Wohnraum, ortsübliche Vergleichsmiete, Neuvertragsmiete, Wohnungssuche, Mietspiegel, einfacher Mietspiegel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English