Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt
Ansprechpartner
70 Grünanlagen- und Sportplatzunterhaltung
Adresse
Postanschrift
Dortmunder Str. 15
58455 Witten
Kontakt
Fax:
E-Mail: gruenflaechen@stadt-witten.de
02 Online-Management
Adresse
Postanschrift
Marktstraße 16
58452 Witten
Kontakt
Fax:
E-Mail: kommunikation@stadt-witten.de
33 Servicebereich
Adresse
Postanschrift
Marktstraße 16
58452 Witten
Kontakt
Fax: -
E-Mail: buergerberatung@stadt-witten.de
32 Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Marktstraße 16
58452 Witten
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@stadt-witten.de
70 Abteilung Grünflächen
Adresse
Postanschrift
Dortmunder Str. 15
58455 Witten
Kontakt
Fax:
E-Mail: gruenflaechen@stadt-witten.de
70 Abfallberatung
Adresse
Postanschrift
Dortmunder Str. 15
58455 Witten
Kontakt
Fax:
E-Mail: abfallberatung@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, RL VII 2 am 08.01.2016