Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute

    Sie wollen sich als Binnenschiffer beziehungsweise Binnenschifferin oder Seemann beziehungsweise Seefrau anmelden? Hier erfahren Sie mehr.

    Hinweise für Olpe: Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Sie wollen sich als Binnenschiffer beziehungsweise Binnenschifferin oder Seemann beziehungsweise Seefrau anmelden? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

    Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder oder die Reederin an. Hierzu haben Sie dem Reeder beziehungsweise der Reederin die dafür notwendigen Angaben zu machen.

    Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen für Sie nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

    Hinweise für Olpe: Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

    Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder oder die Reederin an. Hierzu haben Sie dem Reeder beziehungsweise der Reederin die dafür notwendigen Angaben zu machen.

    Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen für Sie nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

    Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

    Zuständigkeit

    Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

    Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

    Ansprechpartner

    Kreisstadt Olpe

    Adresse

    Postanschrift

    Franziskanerstraße 6

    57462 Olpe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02761 83-0

    Fax: 02761 83-1330

    E-Mail: rathaus@olpe.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente

    Hinweise für Olpe: Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Sie bewohnen ein Binnenschiff oder ein Seeschiff,
    • das Binnenschiff muss in einem Schiffsregister im Inland eingetragen sein oder das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen und
    • Sie sind nicht in einer Wohnung im Inland gemeldet.

    Hinweise für Olpe: Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Sie bewohnen ein Binnenschiff oder ein Seeschiff,
    • das Binnenschiff muss in einem Schiffsregister im Inland eingetragen sein oder das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen und
    • Sie sind nicht in einer Wohnung im Inland gemeldet.

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Hinweise für Olpe: Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist ab Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Hinweise für Olpe: Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Anmeldefrist ab Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Kosten

    keine

    Hinweise für Olpe: Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Hinweise für Olpe: Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wohnung, Anmelden, Seeleute, Meldepflicht, Binnenschifferin, Binnenschiffer, Anmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English