Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute

    Sie wollen sich als Binnenschiffer beziehungsweise Binnenschifferin oder Seemann beziehungsweise Seefrau anmelden? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

    Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder oder die Reederin an. Hierzu haben Sie dem Reeder beziehungsweise der Reederin die dafür notwendigen Angaben zu machen.

    Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen für Sie nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

    Hinweise für Gladbeck: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie nach Gladbeck gezogen sind, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Familienangehörige, die in Ihrem Haushalt leben, anmelden. Die Anmeldung muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug (nicht Mietvertragsbeginn) in die neue Wohnung erfolgt sein. Bitte halten Sie die vorgenannte Frist ein, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln würden und mit einer Geldbuße zu rechnen hätten. Die meldepflichtige Person soll die Anmeldung persönlich im Bürgerbüro vornehmen. Bei Familien (gilt nicht für volljährige Kinder) genügt es, wenn eine meldepflichtige Person vorspricht. Vorzulegen sind bei persönlicher Vorsprache: Die Personalausweise (falls nicht vorhanden: Reisepässe) der anzumeldenden Personen. Die vom Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (siehe unten). Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Falls Sie die Wohnungsgeberbescheinigung nicht innerhalb der gesetzlichen Ummeldefrist von zwei Wochen vom Vermieter erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung. Wenn Sie selbst Eigentümer sind, geben Sie eine Erklärung für sich selber ab. Alternativ kann sich die meldepflichtige Person bei Anmeldung durch eine Person vertreten lassen. Vorzulegen sind dann: Die Personalausweise (falls nicht vorhanden: Reisepässe) der anzumeldenden Personen und dem Bevollmächtigten. Die vom Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (siehe unten). Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Falls Sie die Wohnungsgeberbescheinigung nicht innerhalb der gesetzlichen Ummeldefrist von zwei Wochen vom Vermieter erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung. Wenn Sie selbst Eigentümer sind, geben Sie eine Erklärung für sich selber ab. Eine Vollmacht. Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht ist ausreichend, wenn sie melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst. Eine schriftliche Anmeldung per Post / E-Mail ist rechtlich nicht zulässig. Falls gewünscht, kann bei Zuzügen aus dem Kreis Recklinghausen auch der Kraftfahrzeugschein gebührenpflichtig geändert werden. Bitte buchen Sie bei der Onlineterminvergabe das Anliegen hinzu. Beim Erstbezug von neu errichteten Wohngebäuden sollte vorsorglich ein Nachweis über die Hausnummernvergabe mitgebracht werden. Wichtiger Hinweis: Haben Sie Ihre neue Anschrift auch schon denen mitgeteilt, mit denen Sie privaten oder geschäftlichen Kontakt haben (Banken, Versicherungen, Post, Versandhandel, etc.)?
    Wenn Sie nach Gladbeck gezogen sind, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Familienangehörige, die in Ihrem Haushalt leben, anmelden. Die Anmeldung muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug (nicht Mietvertragsbeginn) in die neue Wohnung erfolgt sein. Bitte halten Sie die vorgenannte Frist ein, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln würden und mit einer Geldbuße zu rechnen hätten. Die meldepflichtige Person soll die Anmeldung persönlich im Bürgerbüro vornehmen. Bei Familien (gilt nicht für volljährige Kinder) genügt es, wenn eine meldepflichtige Person vorspricht. Vorzulegen sind bei persönlicher Vorsprache: Die Personalausweise (falls nicht vorhanden: Reisepässe) der anzumeldenden Personen. Die vom Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (siehe unten). Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Falls Sie die Wohnungsgeberbescheinigung nicht innerhalb der gesetzlichen Ummeldefrist von zwei Wochen vom Vermieter erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung. Wenn Sie selbst Eigentümer sind, geben Sie eine Erklärung für sich selber ab. Alternativ kann sich die meldepflichtige Person bei Anmeldung durch eine Person vertreten lassen. Vorzulegen sind dann: Die Personalausweise (falls nicht vorhanden: Reisepässe) der anzumeldenden Personen und dem Bevollmächtigten. Die vom Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (siehe unten). Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Falls Sie die Wohnungsgeberbescheinigung nicht innerhalb der gesetzlichen Ummeldefrist von zwei Wochen vom Vermieter erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung. Wenn Sie selbst Eigentümer sind, geben Sie eine Erklärung für sich selber ab. Eine Vollmacht. Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht ist ausreichend, wenn sie melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst. Eine schriftliche Anmeldung per Post / E-Mail ist rechtlich nicht zulässig. Falls gewünscht, kann bei Zuzügen aus dem Kreis Recklinghausen auch der Kraftfahrzeugschein gebührenpflichtig geändert werden. Bitte buchen Sie bei der Onlineterminvergabe das Anliegen hinzu. Beim Erstbezug von neu errichteten Wohngebäuden sollte vorsorglich ein Nachweis über die Hausnummernvergabe mitgebracht werden. Wichtiger Hinweis: Haben Sie Ihre neue Anschrift auch schon denen mitgeteilt, mit denen Sie privaten oder geschäftlichen Kontakt haben (Banken, Versicherungen, Post, Versandhandel, etc.)?

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

    Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

    Zuständigkeit

    Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

    Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

    Ansprechpartner

    Bürgeramt

    Beschreibung

    Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Vorsprache im Bürgeramt ist ausschließlich mit Termin möglich. Sie können online www.gladbeck.de/onlinetermin oder telefonisch (02043 / 99 29 99) einen Termin vereinbaren. Eine Beantwortung von E-Mail-Anfragen bezüglich eines Termin sowie eine persönliche Terminvereinbarung ist nicht möglich. Derzeit ist der Serviceschalter für folgende Anliegen verfügbar: Beantragung eines Führungszeugnis, einer Meldebescheinigung, eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister für eine natürliche Person, einer Haushaltsbescheinigung oder eines Untersuchungsberechtigungsscheines. Diese Anliegen können zu folgenden Zeiten ohne Termin am Serviceschalter erledigt werden: Montag - Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr u. 15:00 - 17:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Ziehen Sie sich hierzu einfach ein Ticket an unserem Ticketautomaten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    45964 Gladbeck

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 20 43 - 99 29 99

    Fax: 0 20 43 - 99 13 21

    E-Mail: buergeramt@stadt-gladbeck.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgeramt

    Beschreibung

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    Telefon Festnetz: 0 20 43 - 99 29 99

    E-Mail: buergeramt@stadt-gladbeck.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgeramt

    Beschreibung

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    Technisch geändert am 17.12.2024

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    Bürgeramt

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    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    45964 Gladbeck

    Kontakt

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    Telefon Festnetz: 0 20 43 - 99 29 99

    E-Mail: buergeramt@stadt-gladbeck.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente

    Hinweise für Gladbeck: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass, Wohnungsgeberbestätigung, ggfls. Anmeldeformular und Vollmacht
    Personalausweis oder Reisepass, Wohnungsgeberbestätigung, ggfls. Anmeldeformular und Vollmacht

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Sie bewohnen ein Binnenschiff oder ein Seeschiff,
    • das Binnenschiff muss in einem Schiffsregister im Inland eingetragen sein oder das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen und
    • Sie sind nicht in einer Wohnung im Inland gemeldet.

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist ab Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Kosten

    keine

    Hinweise für Gladbeck: Inhalte der zuständigen Stelle

    keine
    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Wohnung, Anmelden, Seeleute, Meldepflicht, Binnenschifferin, Binnenschiffer, Anmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English