Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung(en) anmelden.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    An-, Ab- und Ummeldung bei mehreren Wohnsitzen

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung.

    Hauptwohnung ist:

    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung; dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen,
    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung,
    • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen,
    • erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen abzustellen; Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Nebenwohnung ist:

    • jede Ihrer weiteren Wohnungen im Inland.

    Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist. Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin oder einer von ihm oder ihr beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber beziehungsweise Wohnungsgeberin oder eine von ihm oder ihr beauftragten Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen. Dies ist nicht erforderlich, wenn Sie selbst Eigentümerin oder Eigentümer der Wohnung sind.

    Die Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin muss folgende Daten enthalten:
    1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers oder der Wohnungsgeberin und wenn dieser nicht Eigentümer oder Eigentümerin ist, auch den Namen des Eigentümers der Eigentümerin,
    2. Einzugsdatum,
    3. Anschrift der Wohnung sowie
    4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

    Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben. Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann ist Ihre Hauptwohnung an dem Ort, an welchem Sie sich überwiegend aufhalten.Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, online einen Termin zu buchen. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbei kommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses Himmelreichallee 20 und ist barrierefrei erreichbar. Im Bürgerbüro werden neben den klassischen Meldeamtsaufgaben weitere Aufgaben aus verschiedenen Verwaltungsbereichen bearbeitet.

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Mittwoch:08:30 - 12:30 Uhr14:00 - 16:30 UhrDonnerstag:07:30 - 18:00 UhrFreitag:08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-190

    E-Mail: buergerbuero@delbrueck.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum Download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),
    • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.

    Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von aus dem Ausland zugezogenen Personen:

    • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs),
    • betreute Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.

    Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie möchten einen Nebenwohnsitz in Delbrück anmelden? Wir benötigen: Ihren Personalausweis bei Anmeldung einer Nebenwohnung, wenn es sich dabei um ein Mietobjekt handelt, die Wohnungsgeberbestätigung (siehe Downloads) Sie haben bereits eine Nebenwohnung in Delbrück, diese soll aber zukünftig die Hauptwohnung oder Ihr alleiniger (einziger) Wohnsitz werden? Dann benötigen wir zusätzlich: Ihren KFZ-Schein, falls vorhanden. Dort wird dann die Adresse geändert. Hierfür fallen Gebühren in Höhe von 10,80 € an. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite " Anmeldung / Ummeldung (Umzug)"Durch diesen Statuswechsel wird die Stadt Delbrück zuständig für die Ausstellung Ihrer Personaldokumente und Sie können Ihr Wahlrecht in Delbrück ausüben, sofern die gesetzlich bestimmten Termine eingehalten werden.Sie möchten einen bestehenden Nebenwohnsitz in Delbrück abmelden?Die Abmeldung der Nebenwohnsitze findet immer bei der Stadtverwaltung Ihres Hauptwohnsitzes statt. Das Einwohnermeldeamt dort ist dann für Sie zuständig.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können diese Meldevorgänge persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person durchführen. Hierfür benötigen wir die Ausweisdokumente beider Personen, sowie die unter "Downloads" hinterlegte Vollmacht für Meldevorgänge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Anmeldungen von Nebenwohnsitzen und Statuswechsel Ihrer Wohnsitze können Sie einfach während unserer Öffnungszeiten beim Bürgerbüro der Stadt Delbrück vorbeikommen. Nachdem der entsprechende Meldevorgang durchgeführt wurde, erhält die Behörde des anderen/der anderen involvierten Wohnsitze/s automatisch Nachricht über die vollzogenen Vorgänge. Ihre Dokumente werden ggf. abgeändert. Damit ist der Vorgang abgeschlossen.

    Fristen

    Anmeldefrist: innerhalb von 2 Wochen ab Einzug

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Innerhalb von 2 Wochen ab Umzug.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    ca. 10 Minuten

    Kosten

    keine

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Diese Leistung ist gebührenfrei.

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Meldewesen: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Anmeldung, Nebenwohnung anmelden, Wohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden, Einziehen, Einzug, Nebenwohnung, Zweitwohnung, Anmelden, Zweitwohnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English