Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung(en) anmelden.

    Hinweise für Bad Driburg: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung(en) anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung.

    Hauptwohnung ist:

    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung; dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen,
    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung,
    • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen,
    • erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen abzustellen; Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Nebenwohnung ist:

    • jede Ihrer weiteren Wohnungen im Inland.

    Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist. Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin oder einer von ihm oder ihr beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber beziehungsweise Wohnungsgeberin oder eine von ihm oder ihr beauftragten Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen. Dies ist nicht erforderlich, wenn Sie selbst Eigentümerin oder Eigentümer der Wohnung sind.

    Die Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin muss folgende Daten enthalten:
    1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers oder der Wohnungsgeberin und wenn dieser nicht Eigentümer oder Eigentümerin ist, auch den Namen des Eigentümers der Eigentümerin,
    2. Einzugsdatum,
    3. Anschrift der Wohnung sowie
    4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

    Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben. Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).

    Hinweise für Bad Driburg: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Sie haben in Bad Driburg einen Zweitwohnsitz bezogen? - Herzlich Willkommen!

    "Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden."

    So heißt es im § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz.

    Das gilt auch für Nebenwohnungen!

    Die Anmeldung können Sie persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person direkt im Bürgerservice vornehmen.

    Bei verheirateten Paaren genügt, wenn ein Ehegatte anwesend ist.

    Bitte beachten Sie, dass volljährige Kinder selbst meldepflichtig sind!

    Hinweise für Bad Driburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben in Bad Driburg einen Zweitwohnsitz bezogen? - Herzlich Willkommen!"Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden."So heißt es im § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz.Das gilt auch für Nebenwohnungen!Die Anmeldung können Sie persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person direkt im Bürgerservice vornehmen.Bei verheirateten Paaren genügt, wenn ein Ehegatte anwesend ist.Bitte beachten Sie, dass volljährige Kinder selbst meldepflichtig sind!

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Ansprechpartner

    BürgerService

    Adresse

    Postanschrift

    Am Rathausplatz 2

    33014 Bad Driburg

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.00 - 14.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch: 8.00 - 14.00 Uhr Donnerstag: 7.30 - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05253 88 1088

    E-Mail: ewo@bad-driburg.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    BürgerService

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathausplatz 2

    33014 Bad Driburg

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.00 - 14.00 UhrDienstag: 8.00 - 16.00 UhrMittwoch: 8.00 - 14.00 UhrDonnerstag: 7.30 - 18.00 UhrFreitag: 8.00 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05253 88 1088

    E-Mail: ewo@bad-driburg.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum Download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),
    • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.

    Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von aus dem Ausland zugezogenen Personen:

    • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs),
    • betreute Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.

    Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).

    Hinweise für Bad Driburg: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    • Personalausweise aller mitziehenden Personen
    • Reisepässe aller mitziehenden Personen
    • Kinderreisepässe / - ausweise aller mitziehenden Kinder
    • Geburtsurkunden der Kinder, soweit kein Ausweis vorliegt
    • ggf. Vollmacht und Ausweis des / der Bevollmächtigten
    • Wohnungsgeberbescheinigung

    Hinweise für Bad Driburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweise aller mitziehenden PersonenReisepässe aller mitziehenden PersonenKinderreisepässe / - ausweise aller mitziehenden KinderGeburtsurkunden der Kinder, soweit kein Ausweis vorliegtggf. Vollmacht und Ausweis des / der BevollmächtigtenWohnungsgeberbescheinigung

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.

    Hinweise für Bad Driburg: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Hinweise für Bad Driburg: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist: innerhalb von 2 Wochen ab Einzug

    Hinweise für Bad Driburg: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Anmeldefrist: innerhalb von 2 Wochen ab Einzug

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Driburg: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    vor Ort im Bürgerservice:

    • in der Regel weniger als 15 Minuten
    • abhängig von der Anzahl der abzumeldenden Personen

    Bitte beachten Sie, dass keine Wartezeiten eingerechnet sind und in Einzelfällen längere Bearbeitungszeiten notwendig sein können.

    Hinweise für Bad Driburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    vor Ort im Bürgerservice:in der Regel weniger als 15 Minutenabhängig von der Anzahl der abzumeldenden PersonenBitte beachten Sie, dass keine Wartezeiten eingerechnet sind und in Einzelfällen längere Bearbeitungszeiten notwendig sein können.

    Kosten

    keine

    Hinweise für Bad Driburg: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    keine

    Hinweise für Bad Driburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Driburg: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    • Der Nebenwohnsitz wird nicht auf dem Personalausweis vermerkt. Somit ist keine entsprechende Änderung notwendig.
    • Die Unterrichtung der Meldebehörde an Ihrem Hauptwohnsitz übernehmen wir für Sie.
    • Über die Anmeldung erhalten Sie eine kostenfreie Meldebestätigung.

    Hinweise für Bad Driburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Nebenwohnsitz wird nicht auf dem Personalausweis vermerkt. Somit ist keine entsprechende Änderung notwendig.Die Unterrichtung der Meldebehörde an Ihrem Hauptwohnsitz übernehmen wir für Sie.Über die Anmeldung erhalten Sie eine kostenfreie Meldebestätigung.

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Meldewesen: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Hinweise für Bad Driburg: Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Meldewesen: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Anmeldung, Nebenwohnung anmelden, Wohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden, Einziehen, Einzug, Nebenwohnung, Zweitwohnung, Anmelden, Zweitwohnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English