Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen? Hier erfahren Sie mehr über die nötige Anmeldung.

    Hinweise für Sprockhövel: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen? Hier erfahren Sie mehr über die nötige Anmeldung.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung als alleinige Wohnung oder Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden.

    Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abzumelden.

    Sind Sie unter 16 Jahre alt, obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger beziehungsweise eine Pflegerin oder ein Betreuer beziehungsweise eine Betreuerin bestellt, der oder die den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem oder dieser die Anmeldung. Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.

    Hauptwohnung ist:

    • wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen.
    • wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
    • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Nebenwohnung ist:

    • jede weitere Wohnung im Inland.

    Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist. Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin oder einer von ihm oder ihr beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber beziehungsweise Ihre Wohnungsgeberin oder eine von ihm oder ihr beauftragten Person kann Ihren Einzug auch direkt elektronisch gegenüber der Meldebehörde bestätigen. Dies ist nicht erforderlich, wenn Sie selbst Eigentümerin oder Eigentümer der Wohnung sind.

    Die Bestätigung des Wohnungsgebers oder der Wohnungsgeberin muss folgende Daten enthalten:
    1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers oder der Wohnungsgeberin und wenn dieser oder diese nicht Eigentümer oder Eigentümerin ist, auch den Namen des Eigentümers der Eigentümerin,
    2. Einzugsdatum,
    3. Anschrift der Wohnung sowie
    4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

    Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben. Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).

    Hinweise für Sprockhövel: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Sie ziehen nach Sprockhövel? Herzlich Willkommen!Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, wer aus einer anderen Gemeinde kommend in eine Wohnung einzieht. Bitte achten Sie auf die Frist, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln und ggf. mit der Einleitung eines Verwarn- oder Bußgeldverfahrens rechnen müssen.Bei Angehörigen einer Familie genügt es, wenn ein Meldepflichtiger das Anmeldeformular unterschreibt. Kinder ab dem 18. Lebensjahr müssen sich persönlich anmelden, auch wenn sie noch zum Haushalt der Eltern gehören.Falls Sie nicht persönlich kommen können, ist es auch möglich, eine andere Person hiermit zu beauftragen. Bitte geben Sie dieser Person eine qualifizierte Vollmacht und alle erforderlichen Unterlagen (u.a. das ausgefüllte und unterschriebene Meldeformular, Ihren Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass und die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung) mit.Persönliche Daten können unter bestimmten Voraussetzungen gesperrt werden. So können Sie z. B. der Weitergabe Ihrer Daten an anfragende politische Parteien, Wählergruppen, Religionsgesellschaften sowie der Presse oder Rundfunk im Rahmen der Alters- sowie Ehejubiläen widersprechen. Auskünfte an den Adresshandel sowie zum Zwecke der Werbung bedürfen Ihre Einwilligung.Bei einer Anmeldung ist zwingend die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen bzw. bei Eigentum ein Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag oder Grundbuchauszug)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Ansprechpartner

    Sachgebiet I.2.1 Servicebüro / Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 4

    45549 Sprockhövel

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum Download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),
    • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.

    Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

    • aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs),
    • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.

    Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden. Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).

    Hinweise für Sprockhövel: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Personalausweis und ggf. Reisepass oder Kinderreisepass für alle anzumeldenden PersonenFalls ein Kinderausweis nicht vorhanden ist, bringen Sie bitte die Geburtsurkunde des Kindes mit.ausgefüllte WohnungsgeberbescheinigungBei einem Umzug muss die Anschrift im KFZ-Schein geändert werden. Diese Änderung ist auch im Bürgerbüro möglich, wenn man innerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreises umgezogen ist. Ist dies nicht der Fall, ist das Straßenverkehrsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises in Schwelm zuständig. Siehe auch www.en-kreis.de

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen.

    Hinweise für Sprockhövel: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Hauptwohnung bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Hinweise für Sprockhövel: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist (nach Einzug): innerhalb von 2 Wochen.

    Hinweise für Sprockhövel: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Anmeldefrist (nach Einzug): innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Hinweise für Sprockhövel: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    keine

    Hinweise für Sprockhövel: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Diese Leistung ist für Sie kostenfrei. Bei der Anmeldung erhalten Sie gebührenfrei eine Bescheinigung über die Anmeldung.Die Änderung des KFZ-Scheines ist gebührenpflichtig und kostet pro Änderung 12,70 EUR.

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Hinweise für Sprockhövel: Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

    Anmeldung - MeldescheinWohnungsgeberbestätigungWiderspruchsrecht nach dem BundesmeldegesetzVollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Einzug, Umzug, Anmelden, Hauptwohnung, ummelden, Wohnung, Anmeldung, Alleinige Wohnung, Ummeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de