Wohnsitz Anmeldung

    Wohnsitz Anmeldung

    Beziehen Sie eine neue Wohnung? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden.

    Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.

    Hauptwohnung ist:

    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen.
    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
    • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Nebenwohnung ist:

    • jede weitere Wohnung im Inland.

    Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.

    Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin oder einer von ihm oder ihr beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung), wenn Sie nicht selbst Eigentümerin oder Eigentümer der Wohnung sind.

    Die Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin muss folgende Daten enthalten: 

    1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin und wenn dieser nicht Eigentümer oder Eigentümerin ist, auch den Namen des Eigentümers oder der Eigentümerin,
    2. Einzugsdatum,
    3. Anschrift der Wohnung sowie
    4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

    Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben.

    Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).

    Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit, der Weitergabe zu widersprechen.

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie eine neue Wohnung in Düsseldorf bezogen haben, besteht die gesetzliche Verpflichtung sich anzumelden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob der Zuzug aus dem Ausland oder einer anderen inländischen Gemeinde erfolgt ist. Haben Sie sonst Ihren üblichen Wohnsitz im Ausland, entsteht die Meldepflicht erst 3 Monate nach Einzug. Gleiches gilt, wenn Sie zunächst in einer gewerblichen Beherbergungsstätte (z.B. ein Hotel) eingezogen sind. Eine evtl. Abmeldung bei einer vorherigen inländischen Gemeinde ist nicht erforderlich, das übernehmen wir für Sie im Zusammenhang mit Ihrer Anmeldung. Unterhalten Sie im Bundesgebiet oder im Stadtgebiet Düsseldorf mehrere Wohnsitze, ist einer davon als Hauptwohnung zu bestimmen. Regelmäßig ist das die Wohnung, die vorwiegend von Ihnen benutzt wird. Bei verheirateten oder verpartnerten Einwohnern ist dies regelmäßig die Wohnung der Familie. Wohnsitze im Ausland bleiben unbeachtet. Für die Anmeldung in einem der Düsseldorfer Bürgerbüros haben Sie zwei Wochen nach dem Einzug Zeit. Die frühestmögliche Anmeldung kann maximal am Tag des tatsächlichen Einzuges in die neue Wohnung erfolgen. Wichtig ist, dass Ihnen Ihr Wohnungsgeber (z.B. Eigentümer, Hausverwaltung oder Hauptmieter) den Einzug mittels der Wohnungsgeberbestätigung bestätigt. Sind sie selbst Eigentümer der Wohnung oder Immobilie, bestätigen Sie den Einzug für sich selbst. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend. Ein längeres Überschreiten der Meldefrist kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden. Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtige Person (Vollmacht erforderlich) vorgelegt werden. Bei Familien (Eheleute, Eltern und minderjährige Kinder) genügt es, wenn einer der volljährigen Familienmitglieder persönlich vorspricht und die Familie gemeinsam umgezogen ist. Bitte denken Sie daran, alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mitzubringen. Besonderheiten gelten bei der Anmeldung von Minderjährigen - Leben die Personensorgeberechtigten getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung bei dem Sorgeberechtigten, die von dem minderjährigen Einwohner vorwiegend benutzt wird. Kann die vorwiegende Nutzung einer Wohnung nicht festgestellt werden, weil der minderjährige Einwohner sich bei beiden Eltern je zur Hälfte aufhält, ist die Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des minderjährigen Einwohners liegt. Kann auch ein Schwerpunkt der Lebensbeziehungen nicht festgestellt werden, obliegt die Bestimmung des Hauptwohnsitzes bei den Personensorgeberechtigten. Können sich gemeinsam sorgeberechtigte Eltern nicht über die Hauptwohnung ihres Kindes einigen, ist die frühere Familienwohnung die Hauptwohnung des minderjährigen Einwohners, wenn ein Elternteil sie nach der Trennung weiter bewohnt. Für Personen, für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenkreis das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfasst, obliegt die Meldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer. Zeitgleich mit Ihrer Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für bestimmte Datenübermittlungen sperren zu lassen. Über die erfolgte Anmeldung erhalten Sie einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung.Sie haben zwei Möglichkeiten Ihre Anmeldung beim Meldeamt anzuzeigen: mit einer persönlichen Vorsprache in einem der Bürgerbüros. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich: zur Online-Terminvereinbarung im Onlineverfahren bequem von zu Hause aus. Sie erhalten nach erfolgreicher Anmeldung eine digitale Meldebestätigung. Ihr Personalausweis oder die eID-Karte EU wird auch über das Onlineverfahren aktualisiert. Der neue bundesweite Service wurde von der Freien und Hansestadt Hamburg entwickelt und wird stetig erweitert. Neben Einzelanmeldungen sind auch Anmeldungen im Familienverbund möglich. Voraussetzung ist, dass alle Personen bereits im Melderegister verknüpft sind und gemeinsam umziehen. Das Onlineverfahren lässt sich am einfachsten auf einem aktuellen Smartphone durchführen: zum Onlineverfahren Als Düsseldorfer Neubürger erhalten Sie bei Anmeldung zudem eine Infobox mit interessanten und hilfreichen Information über Ihre neue Stadt. Bearbeitungszeitraum: Im Rahmen der Vorsprache in einem der Düsseldorfer Bürgerbüros Formulare: Anmeldung eines Wohnsitzes Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde Wohnungsgeberbestätigung Widerspruchsrechte

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Einwohnermeldeamt - 33/4

    Beschreibung

    KartenansichtInformationen über Anfahrt und Zugänglichkeiten erhalten Sie hier: Amts- und Abteilungsübersicht mit Kontaktdaten und Sprechzeiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Willi-Becker-Allee 7

    40227 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 89-90141

    Fax: 0211 89-29035

    E-Mail: einwohnermeldeamt@duesseldorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt),
    • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben,
    • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal.

    Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

    • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.

    Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
     

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass bzw. Nationalpass) Wohnungsgeberbestätigung Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis, sowie der von der Meldepflichtigen Person unterschriebene Meldeschein (entfällt bei persönlicher Vorsprache)

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich über diesen Zugang anmelden.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben eine neue Wohnung bezogen.

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer bevollmächtigten Person Bezug einer meldefähigen Anschrift im Stadtgebiet Düsseldorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

    • Sie sprechen persönlich vor.
    • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
    • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
    • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

    Fristen

    Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer

    keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Anmeldebestätigung, Anmeldebescheinigung, Meldebestätigung, Hauptwohnung, neue Adresse melden, Wohnsitzwechsel, Meldeschein, Nebenwohnung, Nebenwohnsitz, Ummeldebestätigung, Elektronische Wohnsitzanmeldung, ummelden, Wohnung anmelden, Umzug, Hauptwohnsitz, Wohnung, Ummeldebescheinigung, Meldewesen, Ummeldung, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, Einwohnerwesen, Anmeldung, Adressänderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de