• Olpe (Landkreis Olpe, Nordrhein-Westfalen)
Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

Sie ziehen endgültig aus Ihrer Nebenwohnung aus? Dann müssen Sie diese abmelden.

Hinweise für Olpe: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

Sie ziehen endgültig aus Ihrer Nebenwohnung aus? Dann müssen Sie diese abmelden.

Beschreibung

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Hinweise für Olpe: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

Zuständigkeit

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

Ansprechpartner

Kreisstadt Olpe

Adresse

Postanschrift

Franziskanerstraße 6

57462 Olpe

Kontakt

Telefon Festnetz: 02761 83-0

Fax: 02761 83-1330

E-Mail: rathaus@olpe.de

Version

Technisch geändert am 08.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.

Hinweise für Olpe: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
  • Sie beziehen keine neue Wohnung.

Hinweise für Olpe: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
  • Sie beziehen keine neue Wohnung.

Verfahrensablauf

Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

Persönlich:

  • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
  • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
  • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

Schriftlich:

  • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
  • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
  • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

Elektronisch:

  • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

Hinweise für Olpe: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

Persönlich:

  • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
  • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
  • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

Schriftlich:

  • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
  • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
  • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

Elektronisch:

  • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

Fristen

Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): eine Woche vor Auszug.

Hinweise für Olpe: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): eine Woche vor Auszug.

Kosten

keine

Hinweise für Olpe: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

keine

Weitere Informationen

Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

Hinweise für Olpe: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

Version

Technisch geändert am 20.12.2024

Stichwörter

Abmeldung, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Nebenwohnung, Zweitwohnung, Umzug, Zusammen ziehen, Nebenwohnsitz, ummelden, Abmelden

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English