Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Sie ziehen endgültig aus Ihrer Nebenwohnung aus? Dann müssen Sie diese abmelden.

    Hinweise für Lüdenscheid: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Sie ziehen endgültig aus Ihrer Nebenwohnung aus? Dann müssen Sie diese abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Hinweise für Lüdenscheid: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Sie ziehen aus Lüdenscheid fort und möchten Ihren Wohnsitz abmelden? Eine Abmeldung in Lüdenscheid ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen. Nur wenn Sie also ins Ausland ziehen, müssen Sie eine formelle Abmeldung beim Bürgeramt vorlegen. Weiter ist eine Abmeldung dann noch erforderlich, wenn Sie Ihre Nebenwohnung in Lüdenscheid aufgeben und nur noch in Ihrer bisherigen Hauptwohnung wohnen oder wenn Sie Ihre Hauptwohnung in Lüdenscheid aufgeben und keine neue Wohnung mehr beziehen (ohne feste Wohnung). Die Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug beim Bürgeramt vorzulegen. Die Nebenwohnung kann entweder bei der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes oder bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abgemeldet werden. Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Bürgeramt (33)

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 2

    58507 Lüdenscheid

    Parkmöglichkeiten Kinderbetreuungsangebot

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 17-16 66

    Fax: 02351 / 17-17 17

    E-Mail:

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.

    Hinweise für Lüdenscheid: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Sie müssen ein vollständig ausgefülltes und von einem der Meldepflichtigen unterschriebenes Abmeldeformular vorlegen.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
    • Sie beziehen keine neue Wohnung.

    Hinweise für Lüdenscheid: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
    • Sie beziehen keine neue Wohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lüdenscheid: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

    Hinweise für Lüdenscheid: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

    Fristen

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): eine Woche vor Auszug.

    Hinweise für Lüdenscheid: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    keine

    Hinweise für Lüdenscheid: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Hinweise für Lüdenscheid: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Meldewesen - Formular Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person zur Vorlage bei der Meldebehörde (Serviceportal) Formular Abmeldung (Wegzug aus Lüdenscheid) Dateigröße: 428,3 Kilobytes Meldewesen - Information für meldepflichtige Personen (Info nach DSGVO) Dateigröße: 69,0 Kilobytes

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnung, Zusammen ziehen, Nebenwohnung, Abmeldung, ummelden, Nebenwohnsitz, Umzug, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Abmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de