Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Sie ziehen endgültig aus Ihrer Nebenwohnung aus? Dann müssen Sie diese abmelden.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    An-, Ab- und Ummeldung bei mehreren Wohnsitzen

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann ist Ihre Hauptwohnung an dem Ort, an welchem Sie sich überwiegend aufhalten.Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, online einen Termin zu buchen. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbei kommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses Himmelreichallee 20 und ist barrierefrei erreichbar. Im Bürgerbüro werden neben den klassischen Meldeamtsaufgaben weitere Aufgaben aus verschiedenen Verwaltungsbereichen bearbeitet.

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Mittwoch:08:30 - 12:30 Uhr14:00 - 16:30 UhrDonnerstag:07:30 - 18:00 UhrFreitag:08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-190

    E-Mail: buergerbuero@delbrueck.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie möchten einen Nebenwohnsitz in Delbrück anmelden? Wir benötigen: Ihren Personalausweis bei Anmeldung einer Nebenwohnung, wenn es sich dabei um ein Mietobjekt handelt, die Wohnungsgeberbestätigung (siehe Downloads) Sie haben bereits eine Nebenwohnung in Delbrück, diese soll aber zukünftig die Hauptwohnung oder Ihr alleiniger (einziger) Wohnsitz werden? Dann benötigen wir zusätzlich: Ihren KFZ-Schein, falls vorhanden. Dort wird dann die Adresse geändert. Hierfür fallen Gebühren in Höhe von 10,80 € an. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite " Anmeldung / Ummeldung (Umzug)"Durch diesen Statuswechsel wird die Stadt Delbrück zuständig für die Ausstellung Ihrer Personaldokumente und Sie können Ihr Wahlrecht in Delbrück ausüben, sofern die gesetzlich bestimmten Termine eingehalten werden.Sie möchten einen bestehenden Nebenwohnsitz in Delbrück abmelden?Die Abmeldung der Nebenwohnsitze findet immer bei der Stadtverwaltung Ihres Hauptwohnsitzes statt. Das Einwohnermeldeamt dort ist dann für Sie zuständig.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
    • Sie beziehen keine neue Wohnung.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können diese Meldevorgänge persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person durchführen. Hierfür benötigen wir die Ausweisdokumente beider Personen, sowie die unter "Downloads" hinterlegte Vollmacht für Meldevorgänge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bundesmeldegesetz

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Anmeldungen von Nebenwohnsitzen und Statuswechsel Ihrer Wohnsitze können Sie einfach während unserer Öffnungszeiten beim Bürgerbüro der Stadt Delbrück vorbeikommen. Nachdem der entsprechende Meldevorgang durchgeführt wurde, erhält die Behörde des anderen/der anderen involvierten Wohnsitze/s automatisch Nachricht über die vollzogenen Vorgänge. Ihre Dokumente werden ggf. abgeändert. Damit ist der Vorgang abgeschlossen.

    Fristen

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): eine Woche vor Auszug.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Innerhalb von 2 Wochen ab Umzug.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    ca. 10 Minuten

    Kosten

    keine

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Diese Leistung ist gebührenfrei.

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnung, Zusammen ziehen, Nebenwohnung, Abmeldung, ummelden, Nebenwohnsitz, Umzug, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Abmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de