Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Sie ziehen endgültig aus Ihrer Nebenwohnung aus? Dann müssen Sie diese abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie von hier wegziehen, ist die Abmeldung bei der Meldebehörde nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen In allen anderen Fällen ist es seit dem 1. Juni 2004 ausreichend, wenn Sie sich bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnsitzes anmelden.
    Wenn Sie von hier wegziehen, ist die Abmeldung bei der Meldebehörde nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen In allen anderen Fällen ist es seit dem 1. Juni 2004 ausreichend, wenn Sie sich bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnsitzes anmelden.
    Wenn Sie von hier wegziehen, ist die Abmeldung bei der Meldebehörde nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen In allen anderen Fällen ist es seit dem 1. Juni 2004 ausreichend, wenn Sie sich bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnsitzes anmelden.
    Wenn Sie von hier wegziehen, ist die Abmeldung bei der Meldebehörde nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen In allen anderen Fällen ist es seit dem 1. Juni 2004 ausreichend, wenn Sie sich bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnsitzes anmelden.
    Wenn Sie von hier wegziehen, ist die Abmeldung bei der Meldebehörde nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen In allen anderen Fällen ist es seit dem 1. Juni 2004 ausreichend, wenn Sie sich bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnsitzes anmelden.
    Wenn Sie von hier wegziehen, ist die Abmeldung bei der Meldebehörde nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen In allen anderen Fällen ist es seit dem 1. Juni 2004 ausreichend, wenn Sie sich bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnsitzes anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis und Reisepass ggf. Adresse im Ausland
    Personalausweis und Reisepass ggf. Adresse im Ausland
    Personalausweis und Reisepass ggf. Adresse im Ausland
    Personalausweis und Reisepass ggf. Adresse im Ausland
    Personalausweis und Reisepass ggf. Adresse im Ausland
    Personalausweis und Reisepass ggf. Adresse im Ausland

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
    • Sie beziehen keine neue Wohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bundesmeldegesetz (BMG)
    Bundesmeldegesetz (BMG)
    Bundesmeldegesetz (BMG)
    Bundesmeldegesetz (BMG)
    Bundesmeldegesetz (BMG)
    Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

    Fristen

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): eine Woche vor Auszug.

    Hinweise für Preußisch Oldendorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug aus der Wohnung erfolgen.
    Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug aus der Wohnung erfolgen.
    Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug aus der Wohnung erfolgen.
    Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug aus der Wohnung erfolgen.
    Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug aus der Wohnung erfolgen.
    Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug aus der Wohnung erfolgen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnung, Zusammen ziehen, Nebenwohnung, Abmeldung, ummelden, Nebenwohnsitz, Umzug, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Abmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de