Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Hinweise für Bad Driburg: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Hinweise für Bad Driburg: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Sie haben in Bad Driburg einen Nebenwohnsitz gemeldet und möchten diesen nun abmelden?
Die Abmeldung können Sie gerne bei uns vornehmen.
Sie können sich aussuchen, ob Sie die Nebenwohnung bei uns abmelden wollen oder die Abmeldung bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes vornehmen wollen.
Bitte beachten Sie, dass vollständige Kinder selbst meldepflichtig sind!
Hinweise für Bad Driburg: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Ansprechpartner
BürgerService
Adresse
Postanschrift
Am Rathausplatz 2
33014 Bad Driburg
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 14.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch: 8.00 - 14.00 Uhr Donnerstag: 7.30 - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05253 88 1088
E-Mail: ewo@bad-driburg.de
BürgerService
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 14.00 UhrDienstag: 8.00 - 16.00 UhrMittwoch: 8.00 - 14.00 UhrDonnerstag: 7.30 - 18.00 UhrFreitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05253 88 1088
E-Mail: ewo@bad-driburg.de
erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.
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- Personalausweise aller mitziehenden Personen
- Reisepässe aller mitziehenden Personen
- Kinderreisepässe / -ausweise aller mitziehenden Kinder
- Geburtsurkunden der mitziehenden Kinder, soweit kein Ausweis vorliegt
- ggf. schriftliche Vollmacht und Ausweis des / der Bevollmächtigten
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Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
- Sie beziehen keine neue Wohnung.
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Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
- Sie beziehen keine neue Wohnung.
Verfahrensablauf
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
- Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Schriftlich:
- Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
- Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
- Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Elektronisch:
- Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
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Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
- Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Schriftlich:
- Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
- Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
- Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Elektronisch:
- Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bad Driburg: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
vor Ort im Bürgerservice:
- in der Regel weniger als 15 Minuten
- abhängig von der Anzahl der abzumeldenden Personen
Bitte beachten Sie, dass keine Wartezeiten eingerechnet sind und in Einzelfällen längere Bearbeitungszeiten notwendig sein können.
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Kosten
Hinweise für Bad Driburg: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
keine
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Hinweise (Besonderheiten)
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Der Nebenwohnsitz wird nicht auf dem Personalausweis vermerkt, daher ist keine Änderung notwendig.
Über die Abmeldung erhalten Sie eine kostenlose, schriftliche Bestätigung.
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Weitere Informationen
Hinweise für Bad Driburg: Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Zweitwohnung, Zusammen ziehen, Nebenwohnung, Abmeldung, ummelden, Nebenwohnsitz, Umzug, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Abmelden