Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Sie ziehen endgültig aus Ihrer Nebenwohnung aus? Dann müssen Sie diese abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Hinweise für Vreden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 14

    48691 Vreden

    Öffnungszeiten

    montags, dienstags und donnerstags von 8:00 - 18:00 Uhrmittwochs von 8:00 - 13:00 Uhrfreitags von 8:00 - 16:00 UhrDas Bürgerbüro steht Ihnen für Ihre Anliegen montags und mittwochs nach Terminvereinbarung, an den übrigen Öffnungstagen ohne vorherige Terminvereinbarung offen.

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.

    Hinweise für Vreden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
    • Sie beziehen keine neue Wohnung.

    Hinweise für Vreden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus undSie beziehen keine neue Wohnung.

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

    Hinweise für Vreden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:Persönlich:Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.Schriftlich:Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.Elektronisch:Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

    Fristen

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): eine Woche vor Auszug.

    Hinweise für Vreden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    keine

    Hinweise für Vreden: Inhalte der zuständigen Stelle

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    ummelden, Zweitwohnung, Abmeldung, Nebenwohnung, Zweitwohnsitz, Zusammen ziehen, Zweitwohnung, Umzug, Abmelden, Nebenwohnsitz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de