Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Sie ziehen endgültig aus Ihrer Nebenwohnung aus? Dann müssen Sie diese abmelden.

    Hinweise für Münster: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie ziehen endgültig aus Ihrer Nebenwohnung aus? Dann müssen Sie diese abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Hinweise für Münster: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Ansprechpartner

    Amt für Bürger- und Ratsservice

    Beschreibung

    Von Ausweis bis Zeugnisbeglaubigung Das Amt für Bürger- und Ratsservice hat viele Adressen und bietet einen kompetenten Service und kurze Wege. In der Zentrale mitten in der Stadt sowie in den Bürgerbüros in den Stadtteilen können Sie mit uns rechnen, den Profis in Sachen Meldewesen, Ausweise, Fundsachen und noch so manchem mehr. Egal ob Sie uns im Stadthaus 1 besuchen, die Bürgerbüros in Handorf oder in Gremmendorf. Sie können überall auf das gleiche Angebot zugreifen. Nutzen Sie es. Das Bürgerbüro Mitte hat auch jeden Samstag (außer Karsamstag sowie 27. und 28. Dezember 2019) von 8 bis 12 Uhr für Sie geöffnet. Tipp zur Vermeidung von Wartezeiten: Online-Terminvereinbarung

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Brüning-Straße 7

    48143 Münster

    Ein barrierefreier Zugang ist vorahanden.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerbüro Roxel in der Bezirksverwaltung West

    Adresse

    Hausanschrift

    Pantaleonplatz 7

    48161 Münster

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Kinderhaus in der Bezirksverwaltung Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Idenbrockplatz 8

    48159 Münster

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Gievenbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Rüschhausweg 17

    48161 Münster

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Handorf in der Bezirksverwaltung Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Vennemannstraße 5

    48157 Münster

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Wolbeck in der Bezirksverwaltung Südost

    Adresse

    Hausanschrift

    Münsterstraße 7

    48167 Münster

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Hiltrup in der Bezirksverwaltung Hiltrup

    Adresse

    Hausanschrift

    Patronatsstraße 20

    48165 Münster

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.

    Hinweise für Münster: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
    • Sie beziehen keine neue Wohnung.

    Hinweise für Münster: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus undSie beziehen keine neue Wohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Münster: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)(Wird in einem neuen Fenster geöffnet)§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)(Wird in einem neuen Fenster geöffnet)§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)(Wird in einem neuen Fenster geöffnet)Nummer 17.2 und 21.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)(Wird in einem neuen Fenster geöffnet)

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

    Hinweise für Münster: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:Elektronisch:Online Service - Abmeldung einer NebenwohnungPersönlich:Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus. Buchen Sie zur Vermeidung von Wartezeiten unbedingt einen TerminSie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.Schriftlich:Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Fristen

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Münster: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn der Auszug gleichzeitig mit dem Bezug einer neuen Wohnung erfolgt, so können Sie das am Ort der neuen Wohnung gleich mit erledigen.

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnung, Zusammen ziehen, Nebenwohnung, Abmeldung, ummelden, Nebenwohnsitz, Umzug, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Abmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de