Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Sie ziehen endgültig aus Ihrer Nebenwohnung aus? Dann müssen Sie diese abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Hinweise für Eschweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Terminvereinbarung Bürgerbüro https://termin.eschweiler.de/ Eine Abmeldung ist nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland wegziehen, Ihren Nebenwohnsitz auflösen oder kein fester Wohnsitz mehr in Deutschland besteht. Dafür ist die Vorlage der Wohnungsgeberbescheinigung erforderlich. Einen Vordruck der Bescheinigung finden Sie hier: Wohnungsgeber.pdf, 10 kBFür Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung/der Gerichtsbeschluss ist mitzubringen. Wer in das Ausland umzieht kann bei der Abmeldung künftig bei der Meldebehörde seine Anschrift im Ausland hinterlassen. Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist. Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen. Die Bevollmächtigung ist schriftlich vorzulegen. Sofern Sie eine Person mit der Abmeldung bevollmächtigen möchten, geben Sie der bevollmächtigten Person ein von Ihnen ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular mit. Das Abmeldeformular steht als Download zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person Ihren Ausweis oder Nationalpass, gegebenenfalls die Ausweise oder Nationalpässe der Familienangehörigen, mitzugeben. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können. Beantragung, Verfahren Wenn eine Abmeldung notwendig ist (siehe oben), muss diese grundsätzlich persönlich erfolgen. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Die Abmeldung kann auch schriftlich auf dem Postweg vorgenommen werden. Hierfür wird allerdings zusätzlich die Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses benötigt. benötigte Unterlagen Ausweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass, elektronischer Aufenthaltstitel) Wohnungsgeberbescheinigung Schriftliche Vollmacht (bei Bevollmächtigung) & Abmeldeformular

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Termine unter: https://termin.eschweiler.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403 71-600

    Fax: 02403 71-575

    E-Mail: buergerbuero@eschweiler.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
    • Sie beziehen keine neue Wohnung.

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

    Fristen

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnung, Zusammen ziehen, Nebenwohnung, Abmeldung, ummelden, Nebenwohnsitz, Umzug, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Abmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de