Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Sie ziehen aus Ihrer alleinigen oder Ihrer Hauptwohnung aus und beziehen keine neue Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden.

    Hinweise für Bad Driburg: Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Sie ziehen aus Ihrer alleinigen oder Ihrer Hauptwohnung aus und beziehen keine neue Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung oder Ihrer Hauptwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Bad Driburg: Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Sie ziehen aus Bad Driburg weg und behalten keine Wohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland?

    Schade!

    Wir hoffen, dass es Ihnen in Bad Driburg gefallen hat und würden uns freuen, Sie in Zukunft wieder in Bad Driburg begrüßen zu dürfen!

    Insofern Ihre Sie weder eine Haupt- noch eine Nebenwohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland behalten, müssen Sie die Wohnung in Bad Driburg abmelden.

    Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor dem Auszug, spätestens 2 Wochen nach dem Auszug, persönlich, schriftlich (per Post, Fax oder e-Mail) oder durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen werden.

    Bitte beachten Sie, dass volljährige Kinder selbst meldepflichtig sind!

    Hinweise für Bad Driburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie ziehen aus Bad Driburg weg und behalten keine Wohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland?Schade!Wir hoffen, dass es Ihnen in Bad Driburg gefallen hat und würden uns freuen, Sie in Zukunft wieder in Bad Driburg begrüßen zu dürfen!Insofern Ihre Sie weder eine Haupt- noch eine Nebenwohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland behalten, müssen Sie die Wohnung in Bad Driburg abmelden.Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor dem Auszug, spätestens 2 Wochen nach dem Auszug, persönlich, schriftlich (per Post, Fax oder e-Mail) oder durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen werden.Bitte beachten Sie, dass volljährige Kinder selbst meldepflichtig sind!

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    BürgerService

    Adresse

    Postanschrift

    Am Rathausplatz 2

    33014 Bad Driburg

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.00 - 14.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch: 8.00 - 14.00 Uhr Donnerstag: 7.30 - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05253 88 1088

    E-Mail: ewo@bad-driburg.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    BürgerService

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathausplatz 2

    33014 Bad Driburg

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.00 - 14.00 UhrDienstag: 8.00 - 16.00 UhrMittwoch: 8.00 - 14.00 UhrDonnerstag: 7.30 - 18.00 UhrFreitag: 8.00 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05253 88 1088

    E-Mail: ewo@bad-driburg.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

    • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen

    Hinweise für Bad Driburg: Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    • Personalausweise aller mitziehenden Personen
    • Reisepässe aller mitziehenden Personen
    • Kinderreisepässe / -ausweise aller mitziehenden Kinder
    • Geburtsurkunden der Kinder, soweit kein Ausweis vorliegt
    • ggf. Vollmacht und Ausweis des / der Bevollmächtigten

    Hinweise für Bad Driburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweise aller mitziehenden PersonenReisepässe aller mitziehenden PersonenKinderreisepässe / -ausweise aller mitziehenden KinderGeburtsurkunden der Kinder, soweit kein Ausweis vorliegtggf. Vollmacht und Ausweis des / der Bevollmächtigten

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und
    • kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.

    Hinweise für Bad Driburg: Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und
    • kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Driburg: Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

    Hinweise für Bad Driburg: Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

    Fristen

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): innerhalb einer Woche vor Auszug.

    Hinweise für Bad Driburg: Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): innerhalb einer Woche vor Auszug.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Driburg: Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    vor Ort im Bürgerservice:

    • in der Regel weniger als 15 Minuten
    • abhängig von der Anzahl der abzumeldenden Personen

    Bitte beachten Sie, dass keine Wartezeiten eingerechnet sind und in Einzelfällen längere Bearbeitungszeiten notwendig sein können.

    Hinweise für Bad Driburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    vor Ort im Bürgerservice:in der Regel weniger als 15 Minutenabhängig von der Anzahl der abzumeldenden PersonenBitte beachten Sie, dass keine Wartezeiten eingerechnet sind und in Einzelfällen längere Bearbeitungszeiten notwendig sein können.

    Kosten

    keine

    Hinweise für Bad Driburg: Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    keine

    Hinweise für Bad Driburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Driburg: Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Über die Abmeldung erhalten Sie eine kostenfreie Abmeldebestätigung.

    Im Ausland lebende deutsche Staatsbürger sollten sich möglichst bei der zuständigen deutschen Botschaft registrieren lassen.

    Bei der Registierung wird dann auch auf dem Bundespersonalausweis der Vermerk "Keine Hauptwohnung in Deutschland" bzw. auf dem Reisepass der aktuelle Wohnort vermerkt, sofern die Ausweise nicht bei der Abmeldung der zuständigen Meldebehörde vorgelegt wurden.

    Bei einem Wohnungswechsel denken Sie bitte daran, andere wichtige Stellen ebenfalls zu informieren!

    Hier eine kleine Hilfestellung:

    - Ihr Geld- oder Kreditinstitut

    - Ihre Krankenkasse

    - das Strom- und Gasversorgungsunternehmen

    - das Straßenverkehrsamt (Moltkestraße 12 in Höxter) soweit oben stehender Hinweis nicht zutrifft

    - das Finanzamt

    - Ihre Versicherungen

    - die Landesrundfunkanstalt (ehemals GEZ), Formulare im Bürgerservice oder unter www.rundfunkbeitrag.de

    - die Post AG (evtl. Nachsendeauftrag)

    - Ihre Telefongesellschaft

    - ggf. Familienkasse (Kindergeld), Agentur für Arbeit, Sozialamt, etc.

    - Steueramt, sofern es sich um Eigentum handelt

    - ... evtl. können auch andere Stellen für Sie wichtig sein!

    Hinweise für Bad Driburg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Über die Abmeldung erhalten Sie eine kostenfreie Abmeldebestätigung.Im Ausland lebende deutsche Staatsbürger sollten sich möglichst bei der zuständigen deutschen Botschaft registrieren lassen.Bei der Registierung wird dann auch auf dem Bundespersonalausweis der Vermerk "Keine Hauptwohnung in Deutschland" bzw. auf dem Reisepass der aktuelle Wohnort vermerkt, sofern die Ausweise nicht bei der Abmeldung der zuständigen Meldebehörde vorgelegt wurden.Bei einem Wohnungswechsel denken Sie bitte daran, andere wichtige Stellen ebenfalls zu informieren!Hier eine kleine Hilfestellung:Ihr Geld- oder KreditinstitutIhre Krankenkassedas Strom- und Gasversorgungsunternehmendas Straßenverkehrsamt (Moltkestraße 12 in Höxter) soweit oben stehender Hinweis nicht zutrifftdas FinanzamtIhre Versicherungendie Landesrundfunkanstalt (ehemals GEZ), Formulare im Bürgerservice oder unter www.rundfunkbeitrag.dedie Post AG (evtl. Nachsendeauftrag)Ihre Telefongesellschaftggf. Familienkasse (Kindergeld), Agentur für Arbeit, Sozialamt, etc.Steueramt, sofern es sich um Eigentum handelt... evtl. können auch andere Stellen für Sie wichtig sein!

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Hinweise für Bad Driburg: Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Auswandern, Wegzug, Alleinige Wohnung, Abmelden, Auswandern, Abmeldung, Wohnung, Hauptwohnung, Auszug, Umzug ins Ausland, Umzug ins Ausland

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de