Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Hinweise für Bad Driburg: Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Beschreibung
Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung oder Ihrer Hauptwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
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Sie ziehen aus Bad Driburg weg und behalten keine Wohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland?
Schade!
Wir hoffen, dass es Ihnen in Bad Driburg gefallen hat und würden uns freuen, Sie in Zukunft wieder in Bad Driburg begrüßen zu dürfen!
Insofern Ihre Sie weder eine Haupt- noch eine Nebenwohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland behalten, müssen Sie die Wohnung in Bad Driburg abmelden.
Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor dem Auszug, spätestens 2 Wochen nach dem Auszug, persönlich, schriftlich (per Post, Fax oder e-Mail) oder durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass volljährige Kinder selbst meldepflichtig sind!
Hinweise für Bad Driburg: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
BürgerService
Adresse
Postanschrift
Am Rathausplatz 2
33014 Bad Driburg
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 14.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch: 8.00 - 14.00 Uhr Donnerstag: 7.30 - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05253 88 1088
E-Mail: ewo@bad-driburg.de
BürgerService
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 14.00 UhrDienstag: 8.00 - 16.00 UhrMittwoch: 8.00 - 14.00 UhrDonnerstag: 7.30 - 18.00 UhrFreitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05253 88 1088
E-Mail: ewo@bad-driburg.de
erforderliche Unterlagen
Es müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen
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- Personalausweise aller mitziehenden Personen
- Reisepässe aller mitziehenden Personen
- Kinderreisepässe / -ausweise aller mitziehenden Kinder
- Geburtsurkunden der Kinder, soweit kein Ausweis vorliegt
- ggf. Vollmacht und Ausweis des / der Bevollmächtigten
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Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und
- kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.
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Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und
- kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
- Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Schriftlich:
- Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
- Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
- Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Elektronisch:
- Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
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Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
- Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Schriftlich:
- Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
- Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
- Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Elektronisch:
- Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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vor Ort im Bürgerservice:
- in der Regel weniger als 15 Minuten
- abhängig von der Anzahl der abzumeldenden Personen
Bitte beachten Sie, dass keine Wartezeiten eingerechnet sind und in Einzelfällen längere Bearbeitungszeiten notwendig sein können.
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Kosten
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keine
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Hinweise (Besonderheiten)
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Über die Abmeldung erhalten Sie eine kostenfreie Abmeldebestätigung.
Im Ausland lebende deutsche Staatsbürger sollten sich möglichst bei der zuständigen deutschen Botschaft registrieren lassen.
Bei der Registierung wird dann auch auf dem Bundespersonalausweis der Vermerk "Keine Hauptwohnung in Deutschland" bzw. auf dem Reisepass der aktuelle Wohnort vermerkt, sofern die Ausweise nicht bei der Abmeldung der zuständigen Meldebehörde vorgelegt wurden.
Bei einem Wohnungswechsel denken Sie bitte daran, andere wichtige Stellen ebenfalls zu informieren!
Hier eine kleine Hilfestellung:
- Ihr Geld- oder Kreditinstitut
- Ihre Krankenkasse
- das Strom- und Gasversorgungsunternehmen
- das Straßenverkehrsamt (Moltkestraße 12 in Höxter) soweit oben stehender Hinweis nicht zutrifft
- das Finanzamt
- Ihre Versicherungen
- die Landesrundfunkanstalt (ehemals GEZ), Formulare im Bürgerservice oder unter www.rundfunkbeitrag.de
- die Post AG (evtl. Nachsendeauftrag)
- Ihre Telefongesellschaft
- ggf. Familienkasse (Kindergeld), Agentur für Arbeit, Sozialamt, etc.
- Steueramt, sofern es sich um Eigentum handelt
- ... evtl. können auch andere Stellen für Sie wichtig sein!
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Auswandern, Wegzug, Alleinige Wohnung, Abmelden, Auswandern, Abmeldung, Wohnung, Hauptwohnung, Auszug, Umzug ins Ausland, Umzug ins Ausland