Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Sie ziehen aus Ihrer alleinigen oder Ihrer Hauptwohnung aus und beziehen keine neue Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung oder Ihrer Hauptwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    WohnsitzanmeldungWir freuen uns, Sie als neue Mitbürgerin oder neuen Mitbürger in unserer Stadt begrüßen zu können.Bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes und vielen weiteren Fragen rund um das Leben in Verl ist Ihnen der Bürgerservice gern behilflich. Die Kontaktdaten sowie wichtige Informationen zur Wohnsitzanmeldung finden Sie auf dieser Seite.WohnsitzummeldungBei einem Umzug innerhalb der Stadt Verl ist eine Ummeldung Ihrer Wohnadresse im Bürgerservice innnerhalb einer Frist von zwei Wochen erforderlich.WohnsitzabmeldungWenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde innerhalb Deutschlands ziehen, so ist eine Abmeldung in Verl nicht mehr notwendig. Nach Ihrer Anmeldung an Ihrem neuen Wohnsitz erfolgt alles weitere per Datenaustausch zwischen dem alten und dem neuen Wohnort.Lediglich bei einem Umzug ins Ausland ist eine Abmeldung in Verl notwendig, da Sie für die ausländischen Behörden eine Abmeldebestätigung benötigen. Bitte bringen Sie dafür Ihren Personalausweis und/oder Reisepass mit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Beschreibung

    Der Bürgerservice bietet Bürgerinnen und Bürgern eine Vielzahl verschiedener Dienstleistungen unter einem Dach. Von der Beantragung eines Personalausweises, Passes oder Führungszeugnisses über die Anmeldung für Kurse und Veranstaltungen bis hin zum Verkauf von Freibad-Saisonkarten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDienstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrMittwoch: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDonnerstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 UhrFreitag: 8 bis 12.30 UhrSamstag: 9.30 bis 12 UhrSonntag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05246 / 961 0

    E-Mail: buergerservice@verl.de

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

    • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wohnsitzanmeldung alle vorhandenen Ausweise/Pässe Wohnungsgeberbestätigung Familienstammbuch wenn ein Fahrzeug vorhanden ist, sollte der KFZ-Schein geändert werden (hier nur möglich, wenn Sie aus einer kreisangehörigen Stadt bzw. Gemeinde zugezogen sind) wenn Sie eine Anmeldung für jemand anderen durchführen möchten, benötigen Sie zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen eine Vollmacht Wohnsitzummeldung Ausweise/Pässe Wohnungsgeberbestätigung wenn ein Fahrzeug vorhanden ist, muss auch der KFZ-Schein geändert werden Wenn Sie eine Ummeldung für eine andere Person durchführen möchten, benötigen Sie zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen eine Vollmacht.WohnsitzabmeldungNur bei Umzug ins Ausland: Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und/oder Reisepass mit. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung, die Sie zur Vorlage bei den ausländischen Behörden benötigen.

    Formulare

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Abmeldung WohnsitzAnmeldung WohnsitzMerkblatt WohnungsgeberbestätigungEinverständniserklärung zur Anmeldung MinderjährigerWohnungsgeberbestätigung

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und
    • kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 20 Bundesmeldegesetz (BMG)§ 21 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

    Fristen

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): innerhalb einer Woche vor Auszug.

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Innerhalb von 2 Wochen

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Hauptwohnung, Abmeldung, Abmelden, Alleinige Wohnung, Auszug, Auswandern, Umzug ins Ausland, Wohnung, Auswandern, Umzug ins Ausland, Wegzug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English