Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Beschreibung
Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung oder Ihrer Hauptwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Hinweise für Vreden: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags, dienstags und donnerstags von 8:00 - 18:00 Uhrmittwochs von 8:00 - 13:00 Uhrfreitags von 8:00 - 16:00 UhrDas Bürgerbüro steht Ihnen für Ihre Anliegen montags und mittwochs nach Terminvereinbarung, an den übrigen Öffnungstagen ohne vorherige Terminvereinbarung offen.
erforderliche Unterlagen
Es müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen
Hinweise für Vreden: Inhalte der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und
- kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.
Hinweise für Vreden: Inhalte der zuständigen Stelle
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
- Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Schriftlich:
- Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
- Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
- Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Elektronisch:
- Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Hinweise für Vreden: Inhalte der zuständigen Stelle
Fristen
Hinweise für Vreden: Inhalte der zuständigen Stelle
Kosten
Hinweise für Vreden: Inhalte der zuständigen Stelle
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hauptwohnung, Abmeldung, Abmelden, Alleinige Wohnung, Auszug, Auswandern, Umzug ins Ausland, Wohnung, Auswandern, Umzug ins Ausland, Wegzug