Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Sie ziehen aus Ihrer alleinigen oder Ihrer Hauptwohnung aus und beziehen keine neue Wohnung im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung oder Ihrer Hauptwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für diese Dienstleistung kann kein Termin vorab vergeben werden. Bitte stellen Sie daher keine Terminanfragen per Telefon oder E-Mail. Das Einwohnermeldeamt ist zu den angegebenen Öffnungszeiten geöffnet. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem Meldegesetz innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden (Anmeldung) Dies gilt nicht nur für Zuzüge aus anderen Gemeinden, sondern auch nach einem Umzug innerhalb von Heinsberg (Ummeldung). Wenn Sie aus Heinsberg in eine andere Stadt der Bundesrepublik Deutschland ziehen, brauchen Sie sich nicht bei der Stadt Heinsberg abzumelden. Bei folgenden Tatbeständen ist eine Abmeldung erforderlich: Sie verlegen Ihren Wohnsitz ins Ausland Sie melden einen Nebenwohnsitz in Heinsberg ab Die An-, Ab- oder Ummeldung ist vom Meldepflichtigen oder seinem bevollmächtigten Vertreter mit allen unten aufgeführten Unterlagen durchzuführen. Zieht eine Familie "komplett" um ist es ausreichend, wenn einer der Meldepflichtigen (in der Regel Vater oder Mutter) mit den genannten Unterlagen aller Personen, die mitziehen, vorspricht. Achtung: Dies gilt nicht bei Zuzug/Umzug von volljährigen Kindern. Hier bedarf es einer Vollmacht. Eine An-/Um- oder Abmeldung kann ab dem 16. Lebensjahr selbständig durchgeführt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

    • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldung: Personalausweis Reisepass (falls vorhanden) wenn Kinder mit angemeldet werden sollen, Kinderreisepässe bzw. Kinderausweise sowie Geburtsurkunden Unterlagen zu Ihrem Familienstand, wie z.B. Heiratsurkunde, Stammbuch, Scheidungsurteil Wohnungsgeberbestätigung Hinweis bei einem erstmaligen Zuzug aus dem Ausland: Bei einem Zuzug aus dem Ausland müssen alle Familienmitglieder anwesend sein. Eine Bevollmächtigung für andere Familienmitglieder ist somit leider nicht möglich. Identitätsdokumente (Ausweise, Pässe, Identitätskarten, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden) sind mitzubringen. Ummeldung: Personalausweis Wohnungsgeberbestätigung Abmeldung: Personalausweis Hinweis:Am 1. November 2015 ist das Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Damit treten zugleich neue Regelungen in Kraft, die bei einem Wohnungswechsel künftig zu beachten sind. Anmeldung und Abmeldung Es bleibt bei der in Deutschland bekannten Pflicht zur An- und Abmeldung bei der Meldebehörde. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nun innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn Deutschland verlassen, also der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird, oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen. Wer in das Ausland umzieht, kann bei der Abmeldung künftig bei der Meldebehörde seine Anschrift im Ausland hinterlassen. Die Auslandsanschrift wird im Melderegister gespeichert. In diesem Fall kann die Behörde z.B. im Zusammenhang mit Wahlen mit der Bürgerin oder dem Bürger Kontakt aufnehmen. Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist. WohnungsgeberbestätigungWieder eingeführt wurde seit dem 01.10.2015 die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der An-, und Ummeldung. Die Wohnungsgeberbestätigung (gem. § 19 BMG) ist stets bei diesen Vorgängen in der Meldebehörde vorzulegen. Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Auszug aus der alleinigen oder Hauptwohnung und
    • kein Einzug in einer anderen Wohnung im Inland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

    Fristen

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): innerhalb einer Woche vor Auszug.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gemäß § 17 BMG beträgt die Frist zur Anmeldung und Ummeldung 14 Tage, Wird die Frist nicht eingehalten, kann ein Bußgeld erhoben werden. Die Bearbeitung der Anmeldung, Um- oder Abmeldung erfolgt unverzüglich.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Auswandern, Wegzug, Alleinige Wohnung, Abmelden, Auswandern, Abmeldung, Wohnung, Hauptwohnung, Auszug, Umzug ins Ausland, Umzug ins Ausland

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de