Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Netphen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Abmeldung bei der Meldebehörde Die Abmeldung eines Wohnsitzes ist nur erforderlich bei Wegzug ins Ausland. Meldepflichtig ist, wer aus einer Wohnung auszieht und im Inland keine neue Wohnung bezieht. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung ist nachzuweisen. Eine Abmeldung ins Ausland kann schriftlich erfolgen. Eine Auszugsbestätigung des Wohnungsgebers ist nicht notwendig. Hat eine Person im Inland einen Haupt- und einen Nebenwohnsitz, ist auch bei Aufgabe der Nebenwohnung eine Abmeldung vorzunehmen. Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes ist der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes mitzuteilen. Diese informiert die Meldebehörde des Nebenwohnsitzes über die Aufgabe der Wohnung. Sollten Sie sich und eine andere Person ( Ehepartner ) abmelden, benötigen Sie die , deren Personalausweis und Reisepass (wenn vorhanden). Sollten Sie Ihre Kinder abmelden und haben nicht das alleinige Sorgerecht, ist die und dessen Personalausweis als Kopie oder im Original mitzubringen. Weiterführende Informationen:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Stadt Netphen

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 2 + 6

    57250 Netphen

    Kontakt

    Fax: 02738 603-125

    Telefon Festnetz: 02738 603-0

    E-Mail: stadt@netphen.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
    • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
    • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

    Schriftlich:

    • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
    • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Fristen

    Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Nebenwohnung, Wegzug, Hauptwohnung, Wohnung, Wohnungsabmeldung, Umzug, Auszug, Abmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English