Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Höxter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Allgemeine Informationen Wenn Sie von Höxter wegziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anzumelden.Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie keine Abmeldebestätigung. Sie werden automatisch von der neuen Meldebehörde am alten Wohnsitz abgemeldet.Verlassen Sie allerdings die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Die Abmeldung können Sie persönlich oder durch einen Bevollmächtigten (mit Vollmacht) im Bürgerbüro der Kreisstadt Höxter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Vordruck "Abmeldung bei der Meldebehörde. Die Abmeldung können Sie in diesem Fall eine Woche vor dem Auszug aus Ihrer Wohnung im Bürgerbüro durchführen. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung.Ebenso müssen Sie sich abmelden, wenn Sie ihre Wohnung in Deutschland aufgeben und keinen festen Wohnsitz mehr haben sollten.Bei einer Abmeldung bringen Sie bitte die entsprechende Bestätigung des Wohnungsgebers über den Auszug aus ihrer Wohnung mit.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    32 Bürgerservice und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerbachstraße 45

    37671 Höxter

    Öffnungszeiten

    Vorherige Terminvereinbarung erforderlich!Montag - Freitag:08:00 Uhr - 12:30 UhrMontag u. Dienstag:14:00 Uhr - 16:00 UhrDonnerstag:14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05271 963-3232

    Fax: 05271 963-1900

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

    Hinweise für Höxter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis, Reisepass, bei ausländischen Staatsangehörigen den Nationalpass oder die ID-Karte aller abzumeldenden Personen.

    Formulare

    Hinweise für Höxter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Abmeldung; Wohnungsgeberbestätigung

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
    • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Höxter: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)Nummer 17.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
    • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

    Schriftlich:

    • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
    • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Fristen

    Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

    Hinweise für Höxter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): innerhalb einer Woche vor Auszug.

    Kosten

    keine

    Hinweise für Höxter: Inhalte der zuständigen Stelle

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Abmeldung, Wegzug, Wohnung, Hauptwohnung, Auszug, Wohnungsabmeldung, Umzug, Nebenwohnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de