Wohnsitz Abmeldung
Hinweise für Bad Driburg: Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Hinweise für Bad Driburg: Wohnsitz Abmeldung
Sie ziehen mit Hauptwohnung aus Bad Driburg weg und die Wohnung liegt innerhalb der Bundesrepublik Deustchland?
Schade!
Wir hoffen, dass es Ihnen in Bad Driburg gefallen hat und würden uns freuen, Sie in Zukunft wieder in Bad Driburg begrüßen zu dürfen!
Insofern Ihre neue Wohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, müssen Sie sich nicht bei der Stadt Bad Driburg abmelden. Die Abmeldung wird automatisch bei der Anmeldung der neuen Wohnung im zuständigen Einwohnermeldeamt vorgenommen.
Sollte Ihre neue Wohnung im Ausland liegen, informieren Sie sich bitte unter dem entsprechendem Menüpunkt.
Bitte beachten Sie, dass volljährige Kinder selbst meldepflichtig sind!
Hinweise für Bad Driburg: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
BürgerService
Adresse
Postanschrift
Am Rathausplatz 2
33014 Bad Driburg
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 14.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch: 8.00 - 14.00 Uhr Donnerstag: 7.30 - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05253 88 1088
E-Mail: ewo@bad-driburg.de
BürgerService
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 14.00 UhrDienstag: 8.00 - 16.00 UhrMittwoch: 8.00 - 14.00 UhrDonnerstag: 7.30 - 18.00 UhrFreitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05253 88 1088
E-Mail: ewo@bad-driburg.de
erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen
Hinweise für Bad Driburg: Wohnsitz Abmeldung
- Personalausweise aller mitziehenden Personen
- Reisepässe aller mitziehenden Personen
- Kinderreisepässe / -ausweise aller mitziehenden Kinder
- Geburtsurkunden der Kinder, soweit kein Ausweis vorliegt
- ggf. Vollmacht und Ausweis des / der Bevollmächtigten
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Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
- endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
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Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
- endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
- legen Sie die Ausweisdokumente vor.
Schriftlich:
- reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
- fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.
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Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
- legen Sie die Ausweisdokumente vor.
Schriftlich:
- reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
- fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.
Fristen
Hinweise für Bad Driburg: Wohnsitz Abmeldung
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bad Driburg: Wohnsitz Abmeldung
vor Ort im Bürgerservice:
- in der Regel weniger als 15 Minuten
- abhängig von der Anzahl der abzumeldenden Personen
Bitte beachten Sie, dass keine Wartezeiten eingerechnet sind und in Einzelfällen längere Bearbeitungszeiten notwendig sein können.
Hinweise für Bad Driburg: Inhalte der zuständigen Stelle
Kosten
Hinweise für Bad Driburg: Wohnsitz Abmeldung
keine
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Hinweise (Besonderheiten)
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Über die Abmeldung erhalten Sie eine kostenfreie Abmeldebestätigung.
Im Ausland lebende deutsche Staatsbürger sollten sich möglichst bei der zuständigen deutschen Botschaft registrieren lassen.
Bei der Registierung wird dann auch auf dem Bundespersonalausweis der Vermerk "Keine Hauptwohnung in Deutschland" bzw. auf dem Reisepass der aktuelle Wohnort vermerkt, sofern die Ausweise nicht bei der Abmeldung der zuständigen Meldebehörde vorgelegt wurden.
Bei einem Wohnungswechsel denken Sie bitte daran, andere wichtige Stellen ebenfalls zu informieren!
Hier eine kleine Hilfestellung:
- Ihr Geld- oder Kreditinstitut
- Ihre Krankenkasse
- das Strom- und Gasversorgungsunternehmen
- das Straßenverkehrsamt (Moltkestraße 12 in Höxter) soweit oben stehender Hinweis nicht zutrifft
- das Finanzamt
- Ihre Versicherungen
- die Landesrundfunkanstalt (ehemals GEZ), Formulare im Bürgerservice oder unter www.rundfunkbeitrag.de
- die Post AG (evtl. Nachsendeauftrag)
- Ihre Telefongesellschaft
- ggf. Familienkasse (Kindergeld), Agentur für Arbeit, Sozialamt, etc.
- Steueramt, sofern es sich um Eigentum handelt
- ... evtl. können auch andere Stellen für Sie wichtig sein!
(Wichtig: Beschriften Sie Ihren Briefkasten!)
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Weitere Informationen
Hinweise für Bad Driburg: Wohnsitz Abmeldung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Abmeldung, Wegzug, Wohnung, Hauptwohnung, Auszug, Wohnungsabmeldung, Umzug, Nebenwohnung