Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Hinweise für Hörstel: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpartner
Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.30 Uhr bis 12.30 UhrDonnerstag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 UhrDie Stadtverwaltung empfiehlt aber weiterhin die Vereinbarung eines Termins. Diese Praxis hat sich in den vergangenen Monaten bewährt. Die Besucherinnen und Besucher können so sicher sein, dass sie ihr Anliegen nahezu ohne Wartezeit im Rathaus erledigen können. Ferner kann in der vorherigen Online-Terminbuchung bzw. im Telefonat bereits geklärt werden, welche Unterlagen mitzubringen sind.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05454 911-277
Fax: 05454 911-102
Fachbereich 3 - Allgemeine Sicherheit, Ordnung, Soziales, Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuche im Rathaus sind in allen Fachbereichen und -abteilungen ohne vorherige Terminvereinbarung zu den nachfolgenden Zeiten möglich (ein Besuch im Jobcenter und in den Bereichen SGB XII / AsylbLG ist ausschließlich nach Terminabsprache möglich). montags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr sowie donnerstags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr und 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr Das Standesamt ist mittwochs geschlossen.Für Besuche im Bürgerbüro können Sie außerhalb dieser Zeiten Terminreservierung über Terminvereinbarung Online vornehmen. Ferner haben Sie die Möglichkeit, für alle anderen Fachbereiche, persönliche Termine per Telefon oder Mail mit der jeweiligen Mitarbeiterin bzw. mit dem Mitarbeiter zu vereinbaren.Im Rathaus besteht keine Maskenpflicht. Danke, dass Sie weiterhin freiwillig eine Maske tragen und Abstand halten.Telefonische Ereichbarkeit:montags: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhrdienstags: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhrmittwochs: 8:30 bis 12:30 Uhrdonnerstags: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhrfreitags: 8:30 bis 12:30 UhrHinweis: Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens sind das Jobcenter und die Wohngeldstelle bis auf Weiteres mittwochs telefonisch nicht erreichbar. Selbstverständlich besteht weiterhin die Möglichkeit Ihr Anliegen per E-Mail zu formulieren.
erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen
Hinweise für Hörstel: Inhalte der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
- endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
- legen Sie die Ausweisdokumente vor.
Schriftlich:
- reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
- fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Abmeldung, Wegzug, Wohnung, Hauptwohnung, Auszug, Wohnungsabmeldung, Umzug, Nebenwohnung