Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Wenn Sie aus Ihrer Wohnung endgültig ausziehen, müssen Sie sich abmelden, wenn Sie keine andere Wohnung im Inland beziehen. Weiteres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Haltern am See: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer eine neue Wohnung in Haltern am See bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro ummelden. Die Anmeldung ist erst möglich, sobald die Wohnung oder das Haus bezogen ist. Erfolgt der Zuzug aus einer Stadt, die dem Kreis Recklinghausen angehört, kann zusätzlich auch die Anschrift im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) gebührenpflichtig aktualisiert werden. Die Abmeldung des Wohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn dieser in das Ausland verlegt wird und keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor dem Auszug vorgenommen werden. Bei einem Wegzug in eine andere Stadt in Deutschland muss dort lediglich der neue Wohnsitz angemeldet werden. Die Abmeldung in Haltern erfolgt daraufhin automatisch. Ausnahmen: Wer bereits eine Meldeanschrift in Deutschland besitzt und eine weitere Wohnung bezieht, muss diese nur dann im Bürgerbüro anmelden, wenn der Aufenthalt einen Zeitraum von sechs Monaten überschreitet. Die Meldepflicht entfällt, wenn die Einrichtung der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen (Krankenhäuser, Pflegeheime, sonstige Einrichtungen) oder der Heimerziehung von Kindern dient. Für Personen, die im Ausland wohnen und in Deutschland nicht gemeldet sind, besteht die Anmeldepflicht nach 3 Monaten.
    Wer eine neue Wohnung in Haltern am See bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro ummelden. Die Anmeldung ist erst möglich, sobald die Wohnung oder das Haus bezogen ist. Erfolgt der Zuzug aus einer Stadt, die dem Kreis Recklinghausen angehört, kann zusätzlich auch die Anschrift im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) gebührenpflichtig aktualisiert werden. Die Abmeldung des Wohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn dieser in das Ausland verlegt wird und keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor dem Auszug vorgenommen werden. Bei einem Wegzug in eine andere Stadt in Deutschland muss dort lediglich der neue Wohnsitz angemeldet werden. Die Abmeldung in Haltern erfolgt daraufhin automatisch. Ausnahmen: Wer bereits eine Meldeanschrift in Deutschland besitzt und eine weitere Wohnung bezieht, muss diese nur dann im Bürgerbüro anmelden, wenn der Aufenthalt einen Zeitraum von sechs Monaten überschreitet. Die Meldepflicht entfällt, wenn die Einrichtung der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen (Krankenhäuser, Pflegeheime, sonstige Einrichtungen) oder der Heimerziehung von Kindern dient. Für Personen, die im Ausland wohnen und in Deutschland nicht gemeldet sind, besteht die Anmeldepflicht nach 3 Monaten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Vorab ist ein Termin zu vereinbaren. Termine können über das Termin-Portal gebucht werden. Alternativ ist eine Buchung auch per Mail oder telefonisch möglich.Terminbuchungen über das Portal sind nur dann erfolgt, wenn auch der letzte Schritt "Bestätigung" mit einer Bestätigungsnachricht angezeigt wird.

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Conrads-Straße 1

    45721 Haltern am See

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02364 933 180

    Fax: 02364 933 181

    E-Mail: buergerbuero@haltern.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

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    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

    Hinweise für Haltern am See: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausweisdokumente (wenn nicht vorhanden Geburtsurkunde), Wohnungsgeberbestätigung, ggfs. Vollmacht
    Ausweisdokumente (wenn nicht vorhanden Geburtsurkunde), Wohnungsgeberbestätigung, ggfs. Vollmacht

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
    • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Hinweise für Haltern am See: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zuzug mit Haupt- oder Nebenwohnsitz nach Haltern am See Umzug innerhalb der Gemeinde Wegzug aus der Gemeinde ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung
    Zuzug mit Haupt- oder Nebenwohnsitz nach Haltern am See Umzug innerhalb der Gemeinde Wegzug aus der Gemeinde ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und
    • legen Sie die Ausweisdokumente vor.

    Schriftlich:

    • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
    • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

    Fristen

    Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    keine

    Hinweise für Haltern am See: Inhalte der zuständigen Stelle

    keine (10,80 € für die Änderung des Kfz-Scheins)
    keine (10,80 € für die Änderung des Kfz-Scheins)

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Abmeldung, Wegzug, Wohnung, Hauptwohnung, Auszug, Wohnungsabmeldung, Umzug, Nebenwohnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de