Außer Kraft - Wohnsitz Änderung des Hauptwohnsitzes

    Hauptwohnsitz ummelden

    Beschreibung

    Jeden Wechsel der Hauptwohnung müssen Sie der zuständigen Meldebehörde anzeigen.

    Wenn Sie in Deutschland zwei oder mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist. Die anderen sind dann automatisch Ihre Nebenwohnungen. Eine Person kann immer nur eine Hauptwohnung haben.

    Die Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung, das heißt die, wo Sie sich am häufigsten aufhalten. Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd getrennt von Ihrer Familie leben, ist dies die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Das Gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften. Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend benutzten Wohnung der sorgeberechtigten Person. Leben die sorgeberechtigten Personen getrennt, ist die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzte Wohnung eines der Sorgeberechtigten seine Hauptwohnung.

    Die Festlegung der Hauptwohnung hat wichtige Auswirkungen, zum Beispiel richtet sich die Zuständigkeit vieler Behörden nach dieser und Sie üben dort Ihr Wahlrecht aus.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde des Ortes, in dem sich Ihre neue Hauptwohnung befindet.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde des Ortes, in dem sich Ihre neue Hauptwohnung befindet.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Mitte (Stadt Bochum)

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2-6

    44777 Nordrhein-Westfalen

    Kontakt

    Fax: 0234 910-98115

    Telefon Festnetz: 115

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Gerthe (Stadt Bochum)

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrichstraße 42

    44777 Nordrhein-Westfalen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0234 910-9299

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Querenburg (bis auf Weiteres geschlossen) (Stadt Bochum)

    Adresse

    Hausanschrift

    Querenburger Höhe 256

    44777 Nordrhein-Westfalen

    Kontakt

    Fax: 0234 910-9135

    Telefon Festnetz: 115

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Langendreer (Stadt Bochum)

    Adresse

    Hausanschrift

    Carl-von-Ossietzky-Platz 1

    44777 Nordrhein-Westfalen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0234 910-9484

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Wattenscheid (Stadt Bochum)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 7

    44777 Nordrhein-Westfalen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0234 910-6295

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro Weitmar (Stadt Bochum)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hattinger Straße 387

    44777 Nordrhein-Westfalen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: 0234 910-8999

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei Vertretung: Vollmacht

    Voraussetzungen

    Sie beziehen eine Wohnung und machen diese zu Ihrer Hauptwohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Wechsel der Hauptwohnung müssen Sie persönlich gegenüber der zuständigen Stelle bekanntgeben.

    Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann vom Ausfüllen eines Formulars abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden. Sie bestätigen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Ihre Unterschrift.

    Die Adresse Ihrer neuen Hauptwohnung wird auf dem Personalausweis vermerkt.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte beachten Sie, dass Sie beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adresse beziehungsweise den Wohnort in Ihren Dokumenten ändern lassen müssen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English