Außer Kraft - Wohnsitz Änderung des Hauptwohnsitzes

    Hauptwohnsitz ummelden

    Beschreibung

    Jeden Wechsel der Hauptwohnung müssen Sie der zuständigen Meldebehörde anzeigen.

    Wenn Sie in Deutschland zwei oder mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist. Die anderen sind dann automatisch Ihre Nebenwohnungen. Eine Person kann immer nur eine Hauptwohnung haben.

    Die Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung, das heißt die, wo Sie sich am häufigsten aufhalten. Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd getrennt von Ihrer Familie leben, ist dies die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Das Gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften. Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend benutzten Wohnung der sorgeberechtigten Person. Leben die sorgeberechtigten Personen getrennt, ist die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzte Wohnung eines der Sorgeberechtigten seine Hauptwohnung.

    Die Festlegung der Hauptwohnung hat wichtige Auswirkungen, zum Beispiel richtet sich die Zuständigkeit vieler Behörden nach dieser und Sie üben dort Ihr Wahlrecht aus.

    Hinweise für Wadersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Umzug innerhalb der Gemeinde Wadersloh gleicht dem Verfahren der Anmeldung. Wichtig Wie bei allen Meldeangelegenheiten schreibt das Meldegesetz auch bei einer Ummeldung vor, dass Sie uns den Umzug in der Gemeinde Wadersloh innerhalb von zwei Wochen mitteilen müssen Grundsätzlich muss sich jeder persönlich ummelden. Nur in begründeten Fällen kann ein Bevollmächtigter die Ummeldung vornehmen Ferner haben Sie unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen von politischen Parteien und Adressbuchverlagen sowie anlässlich von Alters- und Ehejubiläen sperren zu lassen. Wenn Sie Ihr Widerspruchsrecht wahrnehmen, werden Ihre Daten nicht weitergegeben - lesen Sie dazu bitte die letzte Seite des Ummeldeformulars oder fragen Sie im Bürgerservice der Gemeinde Wadersloh nach.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde des Ortes, in dem sich Ihre neue Hauptwohnung befindet.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde des Ortes, in dem sich Ihre neue Hauptwohnung befindet.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Liesborner Straße 5

    59329 Wadersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02523 950-2222

    E-Mail: buergerservice@wadersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei Vertretung: Vollmacht

    Hinweise für Wadersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihren Personalausweis und/oder Reisepass Bestätigung des Wohnungsgebers (nicht Mietvertrag)

    Voraussetzungen

    Sie beziehen eine Wohnung und machen diese zu Ihrer Hauptwohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Wechsel der Hauptwohnung müssen Sie persönlich gegenüber der zuständigen Stelle bekanntgeben.

    Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann vom Ausfüllen eines Formulars abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden. Sie bestätigen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Ihre Unterschrift.

    Die Adresse Ihrer neuen Hauptwohnung wird auf dem Personalausweis vermerkt.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte beachten Sie, dass Sie beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adresse beziehungsweise den Wohnort in Ihren Dokumenten ändern lassen müssen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English