Wohnsitz Änderung Statuswechsel

    Wohnsitz Änderung Statuswechsel

    Bei einer Änderung Ihrer Hauptwohnung müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (beispielsweise wird die Hauptwohnung jetzt als Nebenwohnung oder die Nebenwohnung jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen. 

    Hauptwohnung ist:

    • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
    • Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
    • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben der Hauptwohnung im Inland haben.

    Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

    Hinweise für Schalksmühle: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Bei minderjährigen Kindern, die erstmalig mit einem Elternteil umziehen oder die den Lebensmittelpunkt von einem Elternteil zum anderen verlagern, benötigen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten oder einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht. Ein Formular dazu finden Sie unten. Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Ein- oder Auszug (bei Wegzug ins Ausland) schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen. Das bloße Vorlegen des Mietvertrages ist nicht ausreichend. Vordrucke zur Wohnungsgeberbescheinigung stehen unten als PDF-Formular zur Verfügung. Für folgende Lebenslagen gelten Ausnahmen von der Meldepflicht: Wer in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate andauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Die Anmeldung muss für diese weitere Wohnung erst nach Ablauf von sechs Monaten erfolgen. Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht erst nach dem Ablauf von drei Monaten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Meldebehörde für die neue Hauptwohnung

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bürger- und Kundenbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon mobil: 02355 84-243

    Fax: buergerbuero@schalksmuehle.de

    E-Mail: 02355 84-0 (Zentrale) oder siehe weitere Ansprechpersonen unten

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben)

    Hinweise für Schalksmühle: Inhalte der zuständigen Stelle

    gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) Geburtsurkunde, wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist Wohnungsgeberbescheinigung ggf. Fahrzeugschein (bei Umzug innerhalb des Märkischen Kreises)

    Formulare

    Hinweise für Schalksmühle: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldung gemäß Bundesmeldegesetz Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Umzug Widerspruch gemäß Bundesmeldegesetz Wohnungsgeberbestätigung gem. § 19 Bundesmeldegesetz

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
    • Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bundesmeldegesetz Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)

    Kosten

    keine

    Hinweise für Schalksmühle: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ggf. bei Adressänderung Fahrzeugschein: 11,10 Euro

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Umzug, Ummeldebescheinigung, Einwohnerwesen, Wohnsitz, Ummeldung, Wohnsitz anmelden, Wohnsitzummeldung, Hauptwohnsitz, Meldeschein, Nebenwohnung, Status, Anmeldebestätigung, Hauptwohnung, Anmeldung, ummelden, Statuswechsel, Meldewesen, Wohnort, Anmeldebescheinigung, Ummeldebestätigung, Wohnsitzwechsel, Wohnsitz ummelden, Wohnsitzanmeldung, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, Wohnsitzabmeldung, Nebenwohnsitz, Wohnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de